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aerdna schrieb:
Meines Wissens kann immer noch nicht eine Rezeptänderung in Auftrag (i.A.) von der Arzthelferin unterschrieben werden- oder? Der Arzt selber muss es unterschreiben + Stempel und Datum! Da es bei uns Arztpraxen gibt die das leugnen und sich weigern :angry: bin ich dringend auf der Suche wo das steht? Sonst glauben die mir das nicht. Das stand doch im Fragen und Antworten Katalog des GKV Spitzenverbandes vom 1.1.12- oder? Wenn ich es nun suche- ob beim Verband oder hier oder über google finde ich es aber nirgends! Hat jemand ne Idee wo ich das schriftlich finde?
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Zu der Frage von aerdna:
Auszug HMR
§ 13 Verordnungsvordruck
1) Die Verordnung erfolgt ausschließlich auf vereinbarten Vordrucken. Die Vordrucke müssen nach Maßgabe des Absatzes 2 vollständig ausgefüllt werden. Änderungen und Ergänzungen der Heilmittelverordnung bedürfen mit Ausnahme der Regelung nach § 16 Absatz 2 und 5 einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.
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Tempelritter schrieb:
ist mir auch noch nie passiert. 99,9% unserer Arztpraxen unterschreiben i. A. mit Stempel und ab und zu das Datum.
Zu der Frage von aerdna:
Auszug HMR
§ 13 Verordnungsvordruck
1) Die Verordnung erfolgt ausschließlich auf vereinbarten Vordrucken. Die Vordrucke müssen nach Maßgabe des Absatzes 2 vollständig ausgefüllt werden. Änderungen und Ergänzungen der Heilmittelverordnung bedürfen mit Ausnahme der Regelung nach § 16 Absatz 2 und 5 einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.
Danke euch schonmal für die Antworten!
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aerdna schrieb:
Ich bin in BW und wollte es nicht auf Absetzungen ankommen lassen- ist das wirklich gängige Praxis hier (AOK BW)? Noch niemand Absetzungen deshalb gehabt?
Danke euch schonmal für die Antworten!
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Tempelritter schrieb:
ich bin auch in BW und hatte noch nie eine Absetzung, wenn i. A. unterschrieben wurde. Gerade mit der AOK BW hab ich nur gute Erfahrungen gemacht.
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Sabine Rabbel schrieb:
Nach meiner Kenntnis fordert das nur die AOK Niedersachsen. Mir (nicht in Niedersachsen ansässig) ist es glaub ich noch nie passiert, daß eine VO wg. Änderung mit Arztpersonalunterschrift beanstandet wurde.
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Susulo schrieb:
Bin zwar Logo, aber auch in Baden-Württemberg und habe das i.A. ganz oft und hatte auch noch nie eind Absetzung.
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Frage 27: Das Rezept wurde zum Ändern an den Ausstellenden Arzt zurückgegeben, die Änderung wurde abgestempelt und unterschrieben, jedoch mit "i.V." oder "i.A." +Unterschrift. Entspricht dies den Vorgaben nach §13 Abs.2HMRl oder ist die Änderung ungültig?
Antwort: Änderungen der Heilmittelverordnungen bedürfen nach §13 Abs.2 SGB V einer erneuten ARZTunterschrift. Diese muss eigenhändig , d.h. persönlich vom Arzt geleistet werden.
Es ist ja schön zu wissen, dass es bisher kein Kürzungsgrund war aber sollen wir uns darauf verlassen dass das so bleibt? Denn wenn die KK auf die Idee kommen , dass sie es doch strikt einfordern und sparen können, dann wären es ja gleich etliche Rezepte die abgestetzt würden sprich eine stattliche Summe........
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aerdna schrieb:
Hab es inzwischen gefunden und nachgelesen. Zitat:
Frage 27: Das Rezept wurde zum Ändern an den Ausstellenden Arzt zurückgegeben, die Änderung wurde abgestempelt und unterschrieben, jedoch mit "i.V." oder "i.A." +Unterschrift. Entspricht dies den Vorgaben nach §13 Abs.2HMRl oder ist die Änderung ungültig?
Antwort: Änderungen der Heilmittelverordnungen bedürfen nach §13 Abs.2 SGB V einer erneuten ARZTunterschrift. Diese muss eigenhändig , d.h. persönlich vom Arzt geleistet werden.
Es ist ja schön zu wissen, dass es bisher kein Kürzungsgrund war aber sollen wir uns darauf verlassen dass das so bleibt? Denn wenn die KK auf die Idee kommen , dass sie es doch strikt einfordern und sparen können, dann wären es ja gleich etliche Rezepte die abgestetzt würden sprich eine stattliche Summe........
Im Falle von Absetzungen würden die Kassen in Klagen ersticken, dann wird geklärt in welchen Fällen eine Unterschrift i. A. zulässig ist.
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Tempelritter schrieb:
Aus welchem Rahmenvertrag entstammt Frage 27?
Im Falle von Absetzungen würden die Kassen in Klagen ersticken, dann wird geklärt in welchen Fällen eine Unterschrift i. A. zulässig ist.
Kann ich Dir per email senden falls gewünscht
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aerdna schrieb:
Das steht nicht im Rahmenvertrag sondern im "Fragen und Antworten Katalog des GKV Spitzenverbandes vom 1.1.12. "
Kann ich Dir per email senden falls gewünscht
Soweit ich das sehe darf eine Arzthelferin dies gar nicht, was also tun wenn der Arzt sich weigert obwohl er dazu verpflichtet ist?
Mfg
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nafets schrieb:
Antwort 2 Tempelritter ist soweit korrekt, ob bisher bezahlt oder nicht die Kassen können 4 Jahre Rückwirkend prüfen und was dann?
Soweit ich das sehe darf eine Arzthelferin dies gar nicht, was also tun wenn der Arzt sich weigert obwohl er dazu verpflichtet ist?
Mfg
PS
Ob das eine Arzthelferin im Delegationsverfahren darf oder nicht, muss im Ernstfall ein Gericht entscheiden. Nicht alles was in den vers. Verträgen und Richtlinien steht ist in Stein gemeißelt. Auch der angeführte FAQ aus 2012 ist eine Vereinbarung zw. GKV und KBV bzw. deren Interpretation der HMR. Alles sehr schwammig und immer zu unserem Nachteil.
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Tempelritter schrieb:
dieser Text steht seit Langem in den HMR über diese 4 Jahre hinaus. Eine Rückfrage bei den Kassenverbänden hat das i. A. als gefahrlos bestätigt. Was ich schwarz auf weis habe wird immer Bestand haben.
PS
Ob das eine Arzthelferin im Delegationsverfahren darf oder nicht, muss im Ernstfall ein Gericht entscheiden. Nicht alles was in den vers. Verträgen und Richtlinien steht ist in Stein gemeißelt. Auch der angeführte FAQ aus 2012 ist eine Vereinbarung zw. GKV und KBV bzw. deren Interpretation der HMR. Alles sehr schwammig und immer zu unserem Nachteil.
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aerdna schrieb:
Tempelritter- hast du das schwarz auf weiß? Könntest du es mir zukommen lassen?
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Papa Alpaka schrieb:
Ebenso in BaWü, bevor ich angefangen habe den Ärzten aufzuschreiben was ich will hatte ich etliche "i.A."-Änderungen; von den paar hundert VOs der lettzen zwei Jahre sind keine deswegen zurückgekommen/abgesetzt worden...
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