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(keine Taktung, kein Schichtdienst,
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Muss ein Rezept nach 12 Wochen abgerechnet werden ( wenn ja wo steht das)?
Oder muss es nur so ausgestellt sein, dass es innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein kann?7
Danke!
LUMa
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LuicaMa schrieb:
Hallo!
Muss ein Rezept nach 12 Wochen abgerechnet werden ( wenn ja wo steht das)?
Oder muss es nur so ausgestellt sein, dass es innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein kann?7
Danke!
LUMa
Die 12 Wochen haben nichts damit zu tun wann das Rezept gegenüber den Kassen abgerechnet wird.
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mbone schrieb:
Die behandlungstermine müssen innerhalb der 12 Wochen liegen.
Die 12 Wochen haben nichts damit zu tun wann das Rezept gegenüber den Kassen abgerechnet wird.
Ja. HMR §8 Absatz 1 Satz 4.
Bittesehr :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nein.
Ja. HMR §8 Absatz 1 Satz 4.
Bittesehr :)
gilt dies für RVO wie auch für Vdek ?
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Tempelritter schrieb:
Ja, das RZ muss so ausgestellt sein, dass in den 12 Wochen fertig sein könnte z. B. 24x KG 2x pro Woche. Die Leistungserbringung kann durch die HMR und Rahmenverträge mit Unterbrechungsfristen auch über die 12 Wochen hinausgehen. Das haben nach meinem Wissen auch alle Kassen bestätigt. mbone liegt mit seiner Antwort völlig falsch.
Danke
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moinalgie schrieb:
Also ein Rezept über 30 x Colonmassage 1-2 wöchtl. ( Vdek ) ist falsch ausgestellt?
Danke
Also ein Rezept über 30 x Colonmassage 1-2 wöchtl. ( Vdek ) ist falsch ausgestellt?
Danke
ja, das würde ich je nach Frequenz nach 12 oder 24 Behandlungen abbrechen.
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Tempelritter schrieb:
moinalgie schrieb am 29.4.16 08:37:
Also ein Rezept über 30 x Colonmassage 1-2 wöchtl. ( Vdek ) ist falsch ausgestellt?
Danke
ja, das würde ich je nach Frequenz nach 12 oder 24 Behandlungen abbrechen.
Ja, das RZ muss so ausgestellt sein, dass in den 12 Wochen fertig sein könnte z. B. 24x KG 2x pro Woche. Die Leistungserbringung kann durch die HMR und Rahmenverträge mit Unterbrechungsfristen auch über die 12 Wochen hinausgehen. Das haben nach meinem Wissen auch alle Kassen bestätigt. mbone liegt mit seiner Antwort völlig falsch.
Bei RVO nur 28 Tage Unterbrechung, bei VdaK kein Zeitlimit. Ansonsten wir Templer schreibt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 29.4.16 07:41:
Ja, das RZ muss so ausgestellt sein, dass in den 12 Wochen fertig sein könnte z. B. 24x KG 2x pro Woche. Die Leistungserbringung kann durch die HMR und Rahmenverträge mit Unterbrechungsfristen auch über die 12 Wochen hinausgehen. Das haben nach meinem Wissen auch alle Kassen bestätigt. mbone liegt mit seiner Antwort völlig falsch.
Bei RVO nur 28 Tage Unterbrechung, bei VdaK kein Zeitlimit. Ansonsten wir Templer schreibt.
stefan 302
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LuicaMa schrieb:
Hatten aber Absetzung bei Rezept über 24 x bei 1-2 die Woche.
24x bei 1-2x/Woche ist HMR-konform und damit, sofern kein anderer Formfehler vorliegt, vergütungspflichtig. Widersprechend und €40 zzgl. Verzugszinsen in Rechnung stellen :)
[update] Stimmt nicht, 24x einmal die Woche sind 24 Wochen Bearbeitungsdauer, daher war die VO nicht so ausgestellt das ein Arztbesuch binnen 12 Wochen gewährleistet ist und, je nach Verzweiflungsdruck des SoFAs, absetzbar...
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Papa Alpaka schrieb:
Mit welcher Begründung wurde abgesetzt?
24x bei 1-2x/Woche ist HMR-konform und damit, sofern kein anderer Formfehler vorliegt, vergütungspflichtig. Widersprechend und €40 zzgl. Verzugszinsen in Rechnung stellen :)
[update] Stimmt nicht, 24x einmal die Woche sind 24 Wochen Bearbeitungsdauer, daher war die VO nicht so ausgestellt das ein Arztbesuch binnen 12 Wochen gewährleistet ist und, je nach Verzweiflungsdruck des SoFAs, absetzbar...
Was war den der genaue Grund der Absetzung und wie war die Leistungserbringung?
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morpheus-06 schrieb:
Sehe ich auch so, bei 2x in der Woche passt es. Wenn ich immer nur eine Behandlung pro Woche abgebe, breche ich nach 12 Behandlungen ab. Ich würde aber trotzdem widersprechen und Verzugszinsen und die Verzugspauschale verlangen, weil das nicht eindeutig geregelt ist. Ich habe auch solche Vo. wo bunt gemischt (Frequenz) behandelt wird und die Behandlung deutlich über den 12 Wochen liegt, bisher keine Absetzung.
Was war den der genaue Grund der Absetzung und wie war die Leistungserbringung?
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Andreas216 schrieb:
Was die Unterbrechung betrifft haben wir von der TK aber komplett anderes um die Ohren bekommen..... :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
Mit welcher Begründung ? Eigentlich egal.....Widerspruch....!
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moinalgie schrieb:
Hallo,
gilt dies für RVO wie auch für Vdek ?
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