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JürgenK schrieb:
ja...
Ich hab nix über eine Begrenzung der Unterbrechung gelesen in den Richtlinien 🤔
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Ahn schrieb:
Wie kommst du darauf dass eine Unterbrechung nur maximal 28 Tagen dauern darf? Wenn die Unterbrechung, die länger als 14 Tage dauert, begründet wird...
Ich hab nix über eine Begrenzung der Unterbrechung gelesen in den Richtlinien 🤔
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Marcel9488 schrieb:
Nabend, es gab mal eine Richtlinie die besagte das nach 28 Tagen (1 Monat) Unterbrechung das Rezept abgebrochen werden musste, ich meine in 2020/2021. Aktuell gilt ja das ein 6er Rezept 3 Monate gültig ist und ein Rezept mit mehr als 6 Behandlungen 6 Monate gültig ist.
------------------
Behandlungsunterbrechungen
Im Regelfall darf eine Behandlung maximal 14 Tage unterbrochen werden. Es gibt drei Ausnahmen:
• therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
• Krankheit des Patienten oder des Therapeuten (K)
• Ferien bzw. Urlaub des Patienten oder des Therapeuten (F)
Der Therapeut sollte in besagten Fällen die Unterbrechung mit den genannten Buchstaben (T, K, F) auf dem Rezept begründen.
Aber Entwarnung an dieser Stelle: Sollten Sie einmal das Kürzel vergessen haben führt das lt. Fragen-Antwortkatalog des GKV-Spitzenverbandes "innerhalb der Rahmenfrist der Verordnung [...] (3 bzw. 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag) nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung der Krankenkassen." Außerdem stellen Behandlungsunterbrechungen keine Abweichung von der Frequenz dar.
Nicht explizit geregelt ist, wie lange oben genannte "Ausnahmen" dauern dürfen. Es gilt lediglich, dass
• einerseits sichergestellt sein muss, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird und
• andererseits, dass die Beurteilung, ob durch die Dauer der Unterbrechung das Therapieziel gefährdet ist, allein dem Leistungserbringer obliegt.
------------------
Alles sehr schwammig wie im letzten Absatz dargestellt.
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Marcel9488 schrieb:
Hier nochmal ein Betrag aus https://www.physio.de/community/news/content/99/10563
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Behandlungsunterbrechungen
Im Regelfall darf eine Behandlung maximal 14 Tage unterbrochen werden. Es gibt drei Ausnahmen:
• therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
• Krankheit des Patienten oder des Therapeuten (K)
• Ferien bzw. Urlaub des Patienten oder des Therapeuten (F)
Der Therapeut sollte in besagten Fällen die Unterbrechung mit den genannten Buchstaben (T, K, F) auf dem Rezept begründen.
Aber Entwarnung an dieser Stelle: Sollten Sie einmal das Kürzel vergessen haben führt das lt. Fragen-Antwortkatalog des GKV-Spitzenverbandes "innerhalb der Rahmenfrist der Verordnung [...] (3 bzw. 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag) nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung der Krankenkassen." Außerdem stellen Behandlungsunterbrechungen keine Abweichung von der Frequenz dar.
Nicht explizit geregelt ist, wie lange oben genannte "Ausnahmen" dauern dürfen. Es gilt lediglich, dass
• einerseits sichergestellt sein muss, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird und
• andererseits, dass die Beurteilung, ob durch die Dauer der Unterbrechung das Therapieziel gefährdet ist, allein dem Leistungserbringer obliegt.
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Alles sehr schwammig wie im letzten Absatz dargestellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel9488 Die 28Tage-Regelung gab es offiziell nie. War eine Erfindung einiger Kassen (allen voran die Knappschaft) 😉
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Marcel9488 schrieb:
Bedeutet jetzt für mich was @Lars van Ravenzwaaij sweat_smile Kann ich das Rezept abbrechen? Habe jetzt F, K und zusätzlich Fristenproblem angegeben als Begründung.
Bei Abbruch ist dies lediglich auf der Rückseite zu vermerken. Begründung dabei ist völlig wurscht, da kein bekannter Konsequenz (außer überflüssiger Kassenbürokratie 🤦♂️). Mach dir dabei bitte nicht zu viel Mühe/Gedanken.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel9488 Du kannst abbrechen. Du musst aber nicht. Unterbrechungen dürfen mehr als 28 Tage dauern, solange der 3Monats- bzw. 6Monatsfrist (ab 1. Behandlung) nicht verletzt wird.
Bei Abbruch ist dies lediglich auf der Rückseite zu vermerken. Begründung dabei ist völlig wurscht, da kein bekannter Konsequenz (außer überflüssiger Kassenbürokratie 🤦♂️). Mach dir dabei bitte nicht zu viel Mühe/Gedanken.
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Marcel9488 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Super, das beruhigt mich. Vielen dank für deine Auskunft!
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch, es gab die 28 Tage Regelung... bei den Ergos! Im alten Rahmenvertrag...
Das Rezept abbrechen und der Patient soll sich ne neue Verordnung holen, könnte bei derselben Diagnose zu Schwierigkeiten führen. Das ist von den Kassen nicht erwünscht
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Katerchen schrieb:
@Marcel9488 du kannst solange und so oft unterbrechen wie du möchtest. Wichtig ist nur, dass du bei 6 Einheiten innerhalb 3 Monate, bei mehr als 6 innerhalb 6 Monaten bleibst.
Das Rezept abbrechen und der Patient soll sich ne neue Verordnung holen, könnte bei derselben Diagnose zu Schwierigkeiten führen. Das ist von den Kassen nicht erwünscht
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki Aber wir reden hier von Physios. 🤦♂️ Und wir wollen mal keine Äpfel mit Birnen vergleichen. 😂
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Marcel9488 schrieb:
@Katerchen aber wenn ich 4 Wochen keine Therapie leisten konnte aus oben stehenden Gründen dann kann ich ja auch das Therapieziel nicht mehr gewährleisten. Daher ne neue Vo um wieder zu starten. Lg
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel9488 Na ja, du kannst dir das Leben auch selbst schwer machen. 🤦♂️🥴
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Katerchen schrieb:
@Marcel9488 stimmt, das Therapieziel darf nicht gefährdet werden. Das entscheidet aber der Therapeut, ob es Sinn macht oder nicht.
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Marcel9488 schrieb:
Hallo liebe Community, ich habe eine Frage bezüglich Rezeptabbruch nach 28 Tagen Therapiepause. Wie handhabt Ihr das? Ich habe das ganze mit einem F (Urlaub) und einem K (Krankheit) begründet und abgebrochen aufgrund der Überschreitung der 28 Tage. Geht das? Lg
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Leni C. schrieb:
Warum sollte das nicht gehen ?
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Stimmt nicht. Du verwechselt die ärztliche BG-Richtlinie mit unser Rahmenvertrag. Ist wieder schon Gespenst, dass in der Therapeutenlandschaft rum geht. In dem Rahmenvertrag mit der BG steht darüber nämlich nichts.angry
Außerdem hat BG nichts mit der GKV-HMR zu tun.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43
Stimmt nicht. Du verwechselt die ärztliche BG-Richtlinie mit unser Rahmenvertrag. Ist wieder schon Gespenst, dass in der Therapeutenlandschaft rum geht. In dem Rahmenvertrag mit der BG steht darüber nämlich nichts.angry
Außerdem hat BG nichts mit der GKV-HMR zu tun.
GKV und BG sind wie zwei verschiedene Paar Schuhe und können somit nicht miteinander verglichen werden
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Silvia43,
GKV und BG sind wie zwei verschiedene Paar Schuhe und können somit nicht miteinander verglichen werden
MfG
JürgenK ;)
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silvia43 schrieb:
Soweit ich aber gelesen habe sind die Rezepte der BG nach 28 Tagen ungültig !
Ach ja, es war eine VO über 10 x , die innerhalb von insgesamt 3,5 Monaten abgearbeitet wurde
LG
Secretary
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Secretary schrieb:
Wir haben heute eine VO von der Novitas BKK abgesetzt bekommen, da wir die Kürzel vergessen hatten bei einer Unterbrechung von mehr als 28 Tagen. Klar, erstmal natürlich unser Fehler. Ich habe die Kürzel nachgetragen und nochmals hingeschickt. lt. dem Frage-Antwort Katalog soll es ja eigentlich weder zu einer Absetzung noch zu einer Korrekturanweisung kommen, wenn die Kürzel nicht gesetzt wurden. Bin gespannt, wie die Antwort der Novitas ist..
Ach ja, es war eine VO über 10 x , die innerhalb von insgesamt 3,5 Monaten abgearbeitet wurde
LG
Secretary
Einfach nochmal mit Kürzel/ Begründung der Unterbrechung einreichen, dann sollte es durchgehen.
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So steht es im Fragen-Antwort-Katalog.
Die Absetzung ist nicht gerechtfertigt.
Für mich ist das wieder reine Willkür
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Katerchen schrieb:
So steht es im Fragen-Antwort-Katalog.
Die Absetzung ist nicht gerechtfertigt.
Für mich ist das wieder reine Willkür
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Ahn schrieb:
Die Sonderregelungen für GKV Rezepte sind am 31.03. abgelaufen, also leider dein Fehler wenn du kein Kürzel bei der Unterbrechung eingetragen hast. Und ob du dir 6 Monate Zeit lässt oder wie hier in 3,5 Monaten durch bist, spielt keine Rolle.
Einfach nochmal mit Kürzel/ Begründung der Unterbrechung einreichen, dann sollte es durchgehen.
14 Tage in Häusliche Isolation, dann kam Weihnachten/Neujahr, Behandlungsbeginn war dann 11.1.22
Hab keine Angestellten
hatte alles begründet, trotzdem Abzug
Ist das so rechtens seitens der KK?
Danke für Info
Optica sagt auf Kulanz pochen
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also wenn sich aus meiner Erfahrung etwas widerspricht, dann ist das "IKK classic" und "Kulanz". Trotzdem würde ich es auch versuchen und ich drück Dir die Daumen!
Die Absetzung ist aus meiner Sicht korrekt. Begründungen gibt es nur für Unterbrechungen, nicht für einen verspäteten Behandlungsbeginn. Der liegt de facto hier vor, die VO war nicht mehr gültig.
ToiToiToi!
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tinki schrieb:
Hallo Lima,
also wenn sich aus meiner Erfahrung etwas widerspricht, dann ist das "IKK classic" und "Kulanz". Trotzdem würde ich es auch versuchen und ich drück Dir die Daumen!
Die Absetzung ist aus meiner Sicht korrekt. Begründungen gibt es nur für Unterbrechungen, nicht für einen verspäteten Behandlungsbeginn. Der liegt de facto hier vor, die VO war nicht mehr gültig.
ToiToiToi!
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asima schrieb:
@tinki trichtig- VO hätte nicht begonnen werden dürfen...
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Lima schrieb:
IKK Classic hat mir ein Rezept 6xFgo/KG abgezogen wegen 28 Tage Regelung Ausstellung bis Behandlungsbeginn. Ausstellung war 5.12.21, am 8.12. hatte ich einen pos.Coronatest und bin
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