Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Therapeuten. Wir haben höchste
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bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Deine...
Pat. ist gestürzt und musste deshalb ins KH.......
Danke
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susanne846 schrieb:
Muss ein Rezept abgebrochen werden, wenn der Pat. wegen einer anderen Diagnose ins KH muss?
Pat. ist gestürzt und musste deshalb ins KH.......
Danke
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du die Unterbrechungsfristen überschreiten würdest, dann muss das Rezept abgebrochen werden.
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> Ja...Indikation könnte sich ändern!
Wo ist das so vereinbart?
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Tempelritter schrieb:
McMiki schrieb:
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> Ja...Indikation könnte sich ändern!
Wo ist das so vereinbart?
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> Ja...Indikation könnte sich ändern!
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morpheus-06 schrieb:
McMiki schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja...Indikation könnte sich ändern!
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McMiki schrieb:
Ja...Indikation könnte sich ändern!
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Leni C. schrieb:
Kommt auf die Diagnose auf der Verordnung und seine Verletzung an . Erst mal darfst du ein Rezept 14 Tage unterbrechen .
Pat ist wg Rückenproblemen bei mir in Behandlung (WS2a), dann gestürzt, Mittelfussfraktur und operativ versorgt. 10 Tag KH- Aufenthalt. Wäre also noch in der14- Tage- Frist, wenn ich die Behandlung jetzt fortsetze.
Habe aber im Kopf, dass man IMMER ein Rezept abbrechen muss, wenn ein KH- Aufenthalt dazwischen kommt.
Daaaaaanke für aufklärende Antworten!! :blush:
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Rezepte müssen nur nach Reha-/Kuraufenthalten abgebrochen werden. Der Arzt muss überprüfen ob noch weiterhin Bedarf besteht. Bei KH kann normal weiter gemacht werden.
MFG
Meitao
Die Geschichte mit dem Krankenhaus kam mal auf, weil es fraglich ist weiter zu behandeln, wenn der Patient wegen seiner von dir behandelten Problematik ins Krankenhaus kommt. Wenn die Indikation für deine Behandlung mit dem Krankenhaus nichts zu tun hat, spricht gar nichts dagegen.
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Ingo Friedrich schrieb:
Behandle weiter, wenn die Frist das hergibt.
Die Geschichte mit dem Krankenhaus kam mal auf, weil es fraglich ist weiter zu behandeln, wenn der Patient wegen seiner von dir behandelten Problematik ins Krankenhaus kommt. Wenn die Indikation für deine Behandlung mit dem Krankenhaus nichts zu tun hat, spricht gar nichts dagegen.
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Tempelritter schrieb:
was ist daran fraglich? Eine längere Unterbrechung bei Krankheit des Patienten über die 14 Tage ist in den meisten Verträgen fixiert. Sollte das Krankenhaus ausgenommen sein, wäre das schriftlich vereinbart.
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susanne846 schrieb:
dankeeeeeeeeee :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Für mich ist nichts fraglich. Das war nur eine Erklärung, wie solche Gerüchte zustande kommen.
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susanne846 schrieb:
Was denn nun?? :tired_face:
Pat ist wg Rückenproblemen bei mir in Behandlung (WS2a), dann gestürzt, Mittelfussfraktur und operativ versorgt. 10 Tag KH- Aufenthalt. Wäre also noch in der14- Tage- Frist, wenn ich die Behandlung jetzt fortsetze.
Habe aber im Kopf, dass man IMMER ein Rezept abbrechen muss, wenn ein KH- Aufenthalt dazwischen kommt.
Daaaaaanke für aufklärende Antworten!! :blush:
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