Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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eigentlich habe ich die Information das eine Heilmittelverordnung abgebrochen werden muss wenn der Patienten wegen derselben Diagnose im Krankenhaus ist.
Diesen Fall hatte ich nun:
die Patientin der ich mitteilte dass wir Ihre Verordnung aus oben genanntem Grund leider abbrechen müssen, beschwerte sich offensichtlich bei Ihrer Krankenkasse. Diese rief nun bei uns an und wollte wissen wo das denn geschrieben steht das in diesem Falle das Rezept abgebrochen werden sollte.
Weiß eventuell jemand was zu diesem Thema? Ich habe in sämtlichen Rahmenverträgen geschaut und bin nicht fündig geworden.
Vielen Dank vorab!
:tired_face:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
eigentlich habe ich die Information das eine Heilmittelverordnung abgebrochen werden muss wenn der Patienten wegen derselben Diagnose im Krankenhaus ist.
Diesen Fall hatte ich nun:
die Patientin der ich mitteilte dass wir Ihre Verordnung aus oben genanntem Grund leider abbrechen müssen, beschwerte sich offensichtlich bei Ihrer Krankenkasse. Diese rief nun bei uns an und wollte wissen wo das denn geschrieben steht das in diesem Falle das Rezept abgebrochen werden sollte.
Weiß eventuell jemand was zu diesem Thema? Ich habe in sämtlichen Rahmenverträgen geschaut und bin nicht fündig geworden.
Vielen Dank vorab!
:tired_face:
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friesenstorch schrieb:
14 Tage Unterbrechung , das wars : die Veordnung verliert ihre Gültigkeit , egal aus welchem Grund -siehe Heilmittelrichtlinien -
Nur Reha ist kein Unterbrechungsgrund hier muss die Vo abgebrochen werden.
Ja, ja ich weiss bei manchen Kassen geht Reha kulant durch, darauf würde ich mich aber nicht verlassen wollen :blush:)
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Bis jetzt haben wir bei KH-Aufenthalt und gleicher Diagnose immer abgebrochen.
Also ist es egal solange wir in der gesetztlich geregelten Frist bleiben?! :flushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Bis jetzt haben wir bei KH-Aufenthalt und gleicher Diagnose immer abgebrochen.
Also ist es egal solange wir in der gesetztlich geregelten Frist bleiben?! :flushed:
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morpheus-06 schrieb:
ja das ist egal 14 Tage sind in den HeilM-RL geregelt, längere begründete Unterbrechungen zusätzlich in den meisten RV.
Deren begründung: Frequenzunterschreitung!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Man könnte nur noch bröckeln! :scream: :rage:
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Andreas216 schrieb:
Warum zahlt dann Bspw. die BKK und die IKK Rezepte nicht, weil Patis zB. 10 tage unterbrechen mussten, wegen nem Sturz oder Krankenhausaufenthalt?
Deren begründung: Frequenzunterschreitung!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Man könnte nur noch bröckeln! :scream: :rage:
Wir hatten und haben nie so ein Problem und in den 2 Praxen fallen ganz schön Rezepte an, bei denen auch die angegebene Frequenz unterschritten wurde.
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morpheus-06 schrieb:
sie müssen aufgrund der HMR und der RV bezahlen, ggf. klagen.
Wir hatten und haben nie so ein Problem und in den 2 Praxen fallen ganz schön Rezepte an, bei denen auch die angegebene Frequenz unterschritten wurde.
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lexa schumanski schrieb:
Dann habt Ihr bisher Gkück gehabt oder das DICKE ENDE kommt noch :blush:
[bearbeitet am 14.03.13 09:22]
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morpheus-06 schrieb:
nein, ich habe mir die Info schriftlich eingeholt (BaWü, AOK/DAK/BKK/IKK): min. eine Behandlung innerhalb von 14 lt. HMR und RV (Frequenzunterschreitung), sowie die begründete Unterbrechungfristen nach RV.
[bearbeitet am 14.03.13 09:22]
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Andreas216 schrieb:
Ich habe mit deren Abrechnungsstelle Syntela ein paar sehr "emotionale" Gespräche geführt!! kannst Du mir glauben. Selbst die azh schwankt mit ihren Aussagen zu diesem Thema...War glaube ich auch schon oft Thema hier! Ich weiß wohl, dass das so nicht im HMK und RV steht..aber absetzen tun die trotzdem. berufen sich bspw. auf ne Frequenzangabe von 2 x die Woche.....und dann setzen die ab.
[bearbeitet am 14.03.13 09:59]
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morpheus-06 schrieb:
Syntela juckt mich nicht die Bohne, eine illegale gedultete Prüfmafia! Für mich zählt nur die Auskunft der Kasse bzw. von deren Verband, nicht die eines Dienstleisters oder Provisionsjunkies.
[bearbeitet am 14.03.13 09:59]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn sich beim Krankenhausaufenthalt eine zusätzliche Diagnose oder ein neues Therapieziel ergibt könnte die Verordnung doch aus diesem Grund beendet werden oder? Aus diesem Grund könnt doch die KK auch absetzten?
Ist der Therapeut sich nicht sicher, ob die Behandlung wegen möglicherweise neu hinzugetretener Indikationen / Kontraindikationen so weitergehen soll gilt:
§ 16 Abs. 4 HMR: 1Ergibt sich bei der Durchführung der Behandlung, dass mit dem verordneten Heilmittel voraussichtlich das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder dass die Patientin oder der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert, hat die Therapeutin oder der Therapeut darüber unverzüglich die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen. 2Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt entscheidet über eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans, eine neue Verordnung oder die Beendigung der Behandlung.
Ist nur noch die Frage, ob der Vertragsarzt das fristgerecht schafft (er muss ja den Bericht des Krankenhauses abwarten), um die usprüngliche Vo weiterlaufen zu lassen. :wink:
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SGBV schrieb:
Keine Absetzung zu befürchten.
Ist der Therapeut sich nicht sicher, ob die Behandlung wegen möglicherweise neu hinzugetretener Indikationen / Kontraindikationen so weitergehen soll gilt:
§ 16 Abs. 4 HMR: 1Ergibt sich bei der Durchführung der Behandlung, dass mit dem verordneten Heilmittel voraussichtlich das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder dass die Patientin oder der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert, hat die Therapeutin oder der Therapeut darüber unverzüglich die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen. 2Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt entscheidet über eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans, eine neue Verordnung oder die Beendigung der Behandlung.
Ist nur noch die Frage, ob der Vertragsarzt das fristgerecht schafft (er muss ja den Bericht des Krankenhauses abwarten), um die usprüngliche Vo weiterlaufen zu lassen. :wink:
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Andreas216 schrieb:
Ich habs mir ja auch nicht gefallen lassen...aber wie geht man im Vorfeld schon gegen die "Prüfmafia" vor? Was sind das für larven?
> Wenn sich beim Krankenhausaufenthalt eine zusätzliche Diagnose
> oder ein neues Therapieziel ergibt könnte die Verordnung doch
> aus diesem Grund beendet werden oder? Aus diesem Grund könnt
> doch die KK auch absetzten?
Kurz und knapp -> NEIN (HMR u. RV)
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morpheus-06 schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Wenn sich beim Krankenhausaufenthalt eine zusätzliche Diagnose
> oder ein neues Therapieziel ergibt könnte die Verordnung doch
> aus diesem Grund beendet werden oder? Aus diesem Grund könnt
> doch die KK auch absetzten?
Kurz und knapp -> NEIN (HMR u. RV)
Was ich aber komisch finde, dass ein einem abgesetzt wird bei einem anderen nicht. Bei einigen Kassen laufen die Abrechnungen ja zentral an einer Stelle zusammen und werden geprüft. Ich kann mir nur vorstellen, dass mancher Sachbearbeiter übers Ziel hinaus schießt.
[bearbeitet am 14.03.13 12:35]
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morpheus-06 schrieb:
deren Willkür ist man oft ausgesetzt, aber die Frage ob der Versicherte einer Weitergabe seiner Daten an z. B. Syntela schriftlich zugestimmt hat (Datenschutz) beruhigt die Gemüter wieder. Im Ernstfall sollte der Versicherte gegen die Weitergabe der Daten klagen.
Was ich aber komisch finde, dass ein einem abgesetzt wird bei einem anderen nicht. Bei einigen Kassen laufen die Abrechnungen ja zentral an einer Stelle zusammen und werden geprüft. Ich kann mir nur vorstellen, dass mancher Sachbearbeiter übers Ziel hinaus schießt.
[bearbeitet am 14.03.13 12:35]
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gabriele639 schrieb:
Die genannte Abrechnungsstelle ist seit längerer Zeit ein rotes Tuch für mich. Anscheinend funktioniert der "Informationsfluss" in diesem Unternehmen "suboptimal". 3 versch. Sachbearbeiter, 3 versch. Meinungen zu ein und dem selben Sachverhalt. Und das nicht nur einmal. :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
das steht so auch nirgends geschrieben, bei Krankheit (egal welche Dg.) und Urlaub des Versicherten oder TH sind Unterbrechungen über die 14 Tage hinaus möglich, wenn dies im RV geregelt ist, z.B. RV AOB BW begründete Unterbrechungen bis max. 28 Kalendertage.
Nur Reha ist kein Unterbrechungsgrund hier muss die Vo abgebrochen werden.
Ja, ja ich weiss bei manchen Kassen geht Reha kulant durch, darauf würde ich mich aber nicht verlassen wollen :blush:)
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