für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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nun ist es mir passiert: ich habe einen Korrekturbeleg bekommen: Rezept wurde mit falschen Daten datiert (16 Tage drüber) und wird nicht von der Krankenkassen bezahlt. Hat man eine Chance sich das Rezept zurück zu fordern, um das Datum beim Arzt zu ändern?
Danke!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
nun ist es mir passiert: ich habe einen Korrekturbeleg bekommen: Rezept wurde mit falschen Daten datiert (16 Tage drüber) und wird nicht von der Krankenkassen bezahlt. Hat man eine Chance sich das Rezept zurück zu fordern, um das Datum beim Arzt zu ändern?
Danke!
Falls ja, lass die Rezeptkopie vom Arzt korrigieren.
Falls nein, dann kannst du den Behandlungsbeginn nach Absprache mit dem Arzt selber ändern (ebenso auf Rezeptkopie/Rückseite).
Viel Erfolg!
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Kitane schrieb:
IchI h denke da wirst du Lehrgeld bezahlen müssen, weil das liegt in der Prüfpflicht und muss vor der Abrechnung geändert werden
IchI h denke da wirst du Lehrgeld bezahlen müssen, weil das liegt in der Prüfpflicht und muss vor der Abrechnung geändert werden
Ach was. Wo steht das?
Also einfach Scan ausdrucken und mit Änderung vom Arzt mit Stempel und Unterschrift nochmal einreichen. Fertig.
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 14.7.15 23:16:
IchI h denke da wirst du Lehrgeld bezahlen müssen, weil das liegt in der Prüfpflicht und muss vor der Abrechnung geändert werden
Ach was. Wo steht das?
Also einfach Scan ausdrucken und mit Änderung vom Arzt mit Stempel und Unterschrift nochmal einreichen. Fertig.
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Tempelritter schrieb:
schlumpi hat das doch versemmelt, nach den Rahmenverträgen wäre das Rezept außerhalb der 14 Tage ungültig und die Kasse muss nicht bezahlen.
Man könnte argumentieren, dass der Arzt einfach den spätesten Behandlungstermin vergessen hat. Wenn der Arzt dies nun nachdokumentiert, dann wir der Behandlungsbedarf des Patienten auch nach 2 Tagen Überschreitung angezeigt.
Das Rezept ist also quasi schwebend unwirksam und aus meiner Sicht kann das geheilt werden.
Wir haben das schon mal so gemacht...
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Wonderwoman schrieb:
Nun ja... man kann sich streiten, ob das Rezept tatsächlich ungültig ist nur weil 2 Tage überschritten sind.
Man könnte argumentieren, dass der Arzt einfach den spätesten Behandlungstermin vergessen hat. Wenn der Arzt dies nun nachdokumentiert, dann wir der Behandlungsbedarf des Patienten auch nach 2 Tagen Überschreitung angezeigt.
Das Rezept ist also quasi schwebend unwirksam und aus meiner Sicht kann das geheilt werden.
Wir haben das schon mal so gemacht...
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Kitane schrieb:
Steht im Rahmenvertrag 14 Tage nach Austellungsdatum beginnen sonst ungültig .hatte letze Woche auch so eine Vo Kollegin ist zu spät angefangen mein Abrechnungsprogramm hat gemeckert, Rezept zum Arzt gefaxt, spästesten Behandlungsbeginn eintragen lassen und gut war es .
mein Abrechnungsprogramm hat gemeckert, .
Ja, so ein Programm sollte man schon haben. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 15.7.15 08:05:
mein Abrechnungsprogramm hat gemeckert, .
Ja, so ein Programm sollte man schon haben. :smile:
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chrimi020 schrieb:
ist im Rahmenvertrag klar geregelt. Frist von 14 Tagen überschritten nach Ausstellung keine Leistung. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Jeder hat den Rahmenvertrag unterschrieben und war damit einverstanden. Daher sollte eine Änderung vor Beginn bzw. Abrechnung stattfinden. Für die Zukunft genauer hinschauen oder prüfen.
ist im Rahmenvertrag klar geregelt. Frist von 14 Tagen überschritten nach Ausstellung keine Leistung. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Jeder hat den Rahmenvertrag unterschrieben und war damit einverstanden. Daher sollte eine Änderung vor Beginn bzw. Abrechnung stattfinden. Für die Zukunft genauer hinschauen oder prüfen.
Aha... Dann zitiere bitte die Stelle aus dem Rahmenvertrag, wo steht, dass ich nicht nachträglich vom Arzt den spätesten Behandlungsbeginn nachtragen darf.
Nun bin ich aber gespannt, ob Du hier fundiertere Sachen von Dir gibst als ich...
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Wonderwoman schrieb:
chrimi020 schrieb am 30.7.15 20:50:
ist im Rahmenvertrag klar geregelt. Frist von 14 Tagen überschritten nach Ausstellung keine Leistung. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Jeder hat den Rahmenvertrag unterschrieben und war damit einverstanden. Daher sollte eine Änderung vor Beginn bzw. Abrechnung stattfinden. Für die Zukunft genauer hinschauen oder prüfen.
Aha... Dann zitiere bitte die Stelle aus dem Rahmenvertrag, wo steht, dass ich nicht nachträglich vom Arzt den spätesten Behandlungsbeginn nachtragen darf.
Nun bin ich aber gespannt, ob Du hier fundiertere Sachen von Dir gibst als ich...
ist im Rahmenvertrag klar geregelt. Frist von 14 Tagen überschritten nach Ausstellung keine Leistung. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Jeder hat den Rahmenvertrag unterschrieben und war damit einverstanden. Daher sollte eine Änderung vor Beginn bzw. Abrechnung stattfinden. Für die Zukunft genauer hinschauen oder prüfen.
Natürlich sollte es so sein. Natürlich sollten wir prüfen und natürlich steht das auch im Rahmenvertrag. Dennoch stoßen mir solche Sätze extrem auf. Dieses "ist halt so, muss ich mich beugen" führt uns dahin, wo wir sind - und nicht nur im Bereich der Therapie. Nur weil es ein Gesetz gibt (und es ist ja nicht mal ein Gesetz im engeren Sinne) heißt das ja noch lange nicht, dass es gut und richtig so ist und dass es nicht lohnt, dagegen zu kämpfen und es somit permanent zu hinterfragen.
Ich "schlucke" so schnell keine Absetzung mehr, auch wenn die KK formal im Recht zu sein scheint. Ich habe schließlich meine Leistung erbracht!!
Danke, wonderwoman für klare Worte. Ich mag nicht immer die Garantie haben, zu gewinnen, aber einfach Klappe halten und akzeptieren - ein no go für mich.
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Susulo schrieb:
chrimi020 schrieb am 30.7.15 20:50:
ist im Rahmenvertrag klar geregelt. Frist von 14 Tagen überschritten nach Ausstellung keine Leistung. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Jeder hat den Rahmenvertrag unterschrieben und war damit einverstanden. Daher sollte eine Änderung vor Beginn bzw. Abrechnung stattfinden. Für die Zukunft genauer hinschauen oder prüfen.
Natürlich sollte es so sein. Natürlich sollten wir prüfen und natürlich steht das auch im Rahmenvertrag. Dennoch stoßen mir solche Sätze extrem auf. Dieses "ist halt so, muss ich mich beugen" führt uns dahin, wo wir sind - und nicht nur im Bereich der Therapie. Nur weil es ein Gesetz gibt (und es ist ja nicht mal ein Gesetz im engeren Sinne) heißt das ja noch lange nicht, dass es gut und richtig so ist und dass es nicht lohnt, dagegen zu kämpfen und es somit permanent zu hinterfragen.
Ich "schlucke" so schnell keine Absetzung mehr, auch wenn die KK formal im Recht zu sein scheint. Ich habe schließlich meine Leistung erbracht!!
Danke, wonderwoman für klare Worte. Ich mag nicht immer die Garantie haben, zu gewinnen, aber einfach Klappe halten und akzeptieren - ein no go für mich.
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morpheus-06 schrieb:
aber ein Rezept außerhalb der Frist war schon immer ungültig. Wenn es in der Abrechnung ist, ist das Kind leider in den Brunnen gefallen. Wer trägt da die Schuld?
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ali schrieb:
das ist eben nicht in allen Rahmenverträgen der Fall....
diese begründete Ausnahme steht mitlerweile in vielen RV...
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ali schrieb:
siehe WW post. da kann doch glatt der zerstreute Therapeut versäumt haben, die die einvernehmliche Fristverlängerung auf dem Rezept zu Dokumentieren...
diese begründete Ausnahme steht mitlerweile in vielen RV...
Das wurde mit einer Ausnahme in jeder Praxis, in der ich gearbeitet habe, so fabriziert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet ich die ganzen schwarzen Schafe erwischt habe.
Oder fragt den Arzt, ob er es ändert. Mein Gott.... Kein Wunder, dass Physios nicht voran kommen....
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Biancchen schrieb:
Leute, warum macht ihr euch das Leben wegen 2 Tagen so schwer!? Schreib doch einfach ein passendes Behandlungsdatum hin und gut ist. Ich weiß, das ist Betrug, aber ich finde es gibt schlimmere Vergehen. Außerdem fährt ja auch niemand exakt 50 km/h auf deutschen Straßen.
Das wurde mit einer Ausnahme in jeder Praxis, in der ich gearbeitet habe, so fabriziert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet ich die ganzen schwarzen Schafe erwischt habe.
Oder fragt den Arzt, ob er es ändert. Mein Gott.... Kein Wunder, dass Physios nicht voran kommen....
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gaetano schrieb:
@ Biancchen : Jeglicher Kommentar überflüssig!
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Biancchen schrieb:
Das dachte ich mir :smile:
Leute, warum macht ihr euch das Leben wegen 2 Tagen so schwer!? Schreib doch einfach ein passendes Behandlungsdatum hin und gut ist. Ich weiß, das ist Betrug, aber ich finde es gibt schlimmere Vergehen. Außerdem fährt ja auch niemand exakt 50 km/h auf deutschen Straßen.
Das wurde mit einer Ausnahme in jeder Praxis, in der ich gearbeitet habe, so fabriziert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet ich die ganzen schwarzen Schafe erwischt habe.
Oder fragt den Arzt, ob er es ändert. Mein Gott.... Kein Wunder, dass Physios nicht voran kommen....
Hallo Biancchen,
es geht in der Eingangsfrage hier weniger darum, was moralisch verwerflich wäre oder gar "Betrug" - es geht darum, was tun, wenn man es sich leider einmal leistete Mensch und nicht Maschine zu sein und dieses "Problem" übersehen hat und deshalb eine Absetzung von der Kasse. Laut HMR hat die Kasse das Recht, hier abzusetzen. Der gesunde Menschenverstand sagt etwas anderes und diesen gilt es a) immer wieder zu formulieren b) versuchen auch beim gemeinsamen Bundesausschuss hier auf eine Änderung der HMR hinzuwirken !!
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Susulo schrieb:
Biancchen schrieb am 2.8.15 11:59:
Leute, warum macht ihr euch das Leben wegen 2 Tagen so schwer!? Schreib doch einfach ein passendes Behandlungsdatum hin und gut ist. Ich weiß, das ist Betrug, aber ich finde es gibt schlimmere Vergehen. Außerdem fährt ja auch niemand exakt 50 km/h auf deutschen Straßen.
Das wurde mit einer Ausnahme in jeder Praxis, in der ich gearbeitet habe, so fabriziert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet ich die ganzen schwarzen Schafe erwischt habe.
Oder fragt den Arzt, ob er es ändert. Mein Gott.... Kein Wunder, dass Physios nicht voran kommen....
Hallo Biancchen,
es geht in der Eingangsfrage hier weniger darum, was moralisch verwerflich wäre oder gar "Betrug" - es geht darum, was tun, wenn man es sich leider einmal leistete Mensch und nicht Maschine zu sein und dieses "Problem" übersehen hat und deshalb eine Absetzung von der Kasse. Laut HMR hat die Kasse das Recht, hier abzusetzen. Der gesunde Menschenverstand sagt etwas anderes und diesen gilt es a) immer wieder zu formulieren b) versuchen auch beim gemeinsamen Bundesausschuss hier auf eine Änderung der HMR hinzuwirken !!
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Ramona Völlkopf schrieb:
War der späteste Behandlungsbeginn vom Arzt eingetragen?
Falls ja, lass die Rezeptkopie vom Arzt korrigieren.
Falls nein, dann kannst du den Behandlungsbeginn nach Absprache mit dem Arzt selber ändern (ebenso auf Rezeptkopie/Rückseite).
Viel Erfolg!
§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Wenn der 14. Tag ein Samstag war, ist der 16. Tag (Montag Behandlungsbeginn) durchaus o.k. (anderenfalls -wie von Wonderwoman vorgeschlagen- Heilung des Fehlers versuchen). Tag 1 ist der Tag, der dem Tag der Rezeptausstellung folgt (§ 187 BGB Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.)
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Wonderwoman schrieb:
Eine schöne Antwort, aber da wirst Du kaum einen Treffer haben. Am Wochenende arbeitet wohl kein Arzt... funktioniert also nur bei Feiertagen. Und das scheint mir recht selten zu sein, dass Du den in diesem Fall genau triffst.
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REHA am Kreuz schrieb:
Fristenregelung des BGB prüfen :
§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Wenn der 14. Tag ein Samstag war, ist der 16. Tag (Montag Behandlungsbeginn) durchaus o.k. (anderenfalls -wie von Wonderwoman vorgeschlagen- Heilung des Fehlers versuchen). Tag 1 ist der Tag, der dem Tag der Rezeptausstellung folgt (§ 187 BGB Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.)
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