"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
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Hamburg, bietet dir die
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Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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Da ich manchmal gerne meine Rezeptabrechnung ins nächste Steuerjahr verlagere, wollte ich fragen wie lange die GKV Kassen eine Abrechnung des Rezeptes akzeptieren.
Kann ich 11 Monate alte Behandlungen und die Rezepte einreichen.
Wäre froh wenn jemand Kenntnis hat.
Danke Rainer
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Sira schrieb:
Hallo!
Da ich manchmal gerne meine Rezeptabrechnung ins nächste Steuerjahr verlagere, wollte ich fragen wie lange die GKV Kassen eine Abrechnung des Rezeptes akzeptieren.
Kann ich 11 Monate alte Behandlungen und die Rezepte einreichen.
Wäre froh wenn jemand Kenntnis hat.
Danke Rainer
(ansonsten gibts in meinem Kopf jetzt nur allerlei lustige Bilder :smile: )
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ali schrieb:
Formal spricht nichts dagegen....
(ansonsten gibts in meinem Kopf jetzt nur allerlei lustige Bilder :smile: )
[bearbeitet am 10.11.13 21:22]
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morpheus-06 schrieb:
je nach RV steht auch drin, dass die Vo. nach Beendigung im Folgemonat abgerechnet werden müssen.
Probleme.
Ist euch das schon einmal passiert dass ein Rezept wegen Zeitüberschreitung nicht akzeptiert wurde?
Rainer
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Sira schrieb:
Im Folgemonat nach Beendigung rechne ich sehr selten ab und hatte noch keine
Probleme.
Ist euch das schon einmal passiert dass ein Rezept wegen Zeitüberschreitung nicht akzeptiert wurde?
Rainer
Was bringt es die Rezepte so lange rauszuzögern?
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morpheus-06 schrieb:
ja einer Kollegin ist das schon passiert.
Was bringt es die Rezepte so lange rauszuzögern?
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C. DBO schrieb:
Ja - diese Regelung kenne ich auch.
Bei mir ist es nur aus Bequemlichkeit das ich nicht so akkurat abrechne.
Wahrscheinlich seit der Zinssatz so niedrig ist gibt es weniger Eile.
Rainer
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Sira schrieb:
Die Rezepte rauszögern bringt eigentlich nichts, höchstens zum Jahresende!
Bei mir ist es nur aus Bequemlichkeit das ich nicht so akkurat abrechne.
Wahrscheinlich seit der Zinssatz so niedrig ist gibt es weniger Eile.
Rainer
Hast du eine "Nebenerwerbspraxis"? Du bist auf die Kohle nicht unbedingt angewiesen? :smile:
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morpheus-06 schrieb:
danke das hab ich mir so gedacht :blush:
Hast du eine "Nebenerwerbspraxis"? Du bist auf die Kohle nicht unbedingt angewiesen? :smile:
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die neue schrieb:
demnächst kommt die Auflage der Kassen, daß man Rezepte erst ab 12 Monaten nach Ende der Therapie einreichen darf. :smile: :wink:
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SGBV schrieb:
Die Rahmenverträge haben jetzt oft 12 Monate als Frist und schreiben unter Geltung: "die neuen Regelungen ersetzen ab sofort die alten", so dass auch auf ältere Vo (vor Inkrafttreten des neuen RV ausgestellt) die neue 12-Momats-Frist anwendbar ist. Bei einer 11 Monate alten Vo würde ich schnell abrechnen oder aber den RV der betreffenden Kasse genau lesen, um fest zu stellen, ob noch mehr Zeit ist.
[bearbeitet am 10.11.13 21:22]
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