Unsere Physiotherapie Praxis
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
unseres familiären Teams verfügen
Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
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Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Wahrscheinlich ist diese Frage hier schon öfters gestellt worden, aber von allen Seiten höre ich was anderes.
Wie muß das Rezept vom ZA genau aussehen? Was muß und was darf drauf? Und wenn, wieviel und wie oft?
Vielen Dank für eure Hilfe
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sebastian23 schrieb:
Hallo zusammen.
Wahrscheinlich ist diese Frage hier schon öfters gestellt worden, aber von allen Seiten höre ich was anderes.
Wie muß das Rezept vom ZA genau aussehen? Was muß und was darf drauf? Und wenn, wieviel und wie oft?
Vielen Dank für eure Hilfe
Was draufstehen soll :
Eine Diagnose
Die gewünschte/geforderte Behandlung mit Mengenangabe
Unterschrift und Stempel natürlich
Patienten Daten (Name,KK,...)
Ich hoffe hab nix vergessen, wenn doch sorry ;)
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sebastian23 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie ist es mit dem Behandlungsintervall. Muß er drauf schreiben wie oft in der Woche behandelt werden soll?
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die neue schrieb:
nein, muß er nicht.
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Wärmfläschchen schrieb:
Was willst du denn genau wissen ? Was du alles abrechnen kannst ?
Gibt es denn etwas, das sie nicht verschreiben dürfen?
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sebastian23 schrieb:
Wir haben in letzter Zeit das ein oder andere Rezept bekommen, aber leider wissen die meißten ZA selber nicht wie sie solch ein Rezept ausschreiben sollen. Deshalb brauchte ich jetzt mal eure Hilfe und kann das dann auch so an die ZA weitergeben.
Gibt es denn etwas, das sie nicht verschreiben dürfen?
Wie es bei anderen Kassen derzeit ist, weiss ich nicht....aber im Zweifelsfall einfach bei den entsprechenden Kassen anrufen....mir wurde bisher immer sehr freundlich geholfen.
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Wärmfläschchen schrieb:
Meines Wissens nach dürfen die Zahnärzte verschreiben, was sie wollen, denn sie sind nicht an den HMK gebunden...bloss, was sich für euch am besten rechnet, ist die Frage. Seit ca. 1 Jahr gilt z.B. bei der AOK die Regelung, dass ab 2 vorrangigen Heilmitteln nur die D1 Pauschale abgerechnet werden darf und nicht jedes Heilmittel einzeln, das sind 32.03 € bei einer Behandlungszeit von 60 Min. ( wobei in der Behandlungszeit 15-25 Min. Fango enthalten sein dürfen ). In Absprache mit dem Zahnarzt dürfte man auch weniger behandeln als auf dem Rezept steht und dann wird es wie jedes andere Rezept behandelt, das dem HMK entspricht, also ein vorrangiges HM (z.B. MT ) und ein ergänzendes ( z.B. Fango )möglich. Eingeführt wurde diese Regelung, damit die Pat. mit Myoarthropathie gegenüber denjenigen mit einem " normalen " HWS-Problem nicht zu sehr bevorzugt werden....
Wie es bei anderen Kassen derzeit ist, weiss ich nicht....aber im Zweifelsfall einfach bei den entsprechenden Kassen anrufen....mir wurde bisher immer sehr freundlich geholfen.
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Athari schrieb:
Ein Zahnarzt ist nicht an den HMK gebunden. Kann somit ein Rezept ausstellen mit bsp. 10x Manuelle Therapie und 10x Fango
Was draufstehen soll :
Eine Diagnose
Die gewünschte/geforderte Behandlung mit Mengenangabe
Unterschrift und Stempel natürlich
Patienten Daten (Name,KK,...)
Ich hoffe hab nix vergessen, wenn doch sorry ;)
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