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Nun gibts dort jeweils dasselbe Austellungsdatum sowie den gleichen Indikationsschlüssel.
(aber verschiedene , verordnete Heilmittel)
es ist auf beiden kein ICD-10 Code.
Kann man das bei ZA VO? oder geht dann nur die eine VO? und ist hier zwingend ein ICD Code zu schreiben?
Über Rat würde ich mich sehr freuen, Vielen Dank
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Licentia82 schrieb:
Hallo, ich habe gestern 2 VO bekommen, ausgestellt vom Zahnarzt.
Nun gibts dort jeweils dasselbe Austellungsdatum sowie den gleichen Indikationsschlüssel.
(aber verschiedene , verordnete Heilmittel)
es ist auf beiden kein ICD-10 Code.
Kann man das bei ZA VO? oder geht dann nur die eine VO? und ist hier zwingend ein ICD Code zu schreiben?
Über Rat würde ich mich sehr freuen, Vielen Dank
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Licentia82 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort! Das hilft mir sehr. :thumbsdown:
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Shakespeare schrieb:
Es sollte mindestens eine Diagnose in Textform vorhanden sein. ICD ist bei Zahnärzten noch nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Regelfall ist durch die Diagnose und nicht durch das Heilmittel bestimmt. Ausnahme wäre nur MLD. Ob es sich also um den gleichen Regelfall handelt, kann man nur beurteilen, wenn man die Diagnosen und genauen Heilmittel beider Verordnungen kennt. Handelt es sich um den gleichen Regelfall, also gleiche Diagnose, kannst Du bei den Heilmittel KG, MT, KMT nur eine Verordnung zur Zeit durchführen.
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