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Wie soll das denn praktisch aussehen? Soll ich die Leute wieder nach Hause schicken, wenn sich beim ersten Termin rausstellt, daß das Rezept nicht korrekt ausgefüllt wurde?
Habt ihr da Erfahrungen?
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
ja ist so geschrieben...da muss man mal die neuen HMR und Anhänge und den RV sich durchlesen...aber vielleicht kann Herr Merz von physio wieder was einstellen :) ( Herr Merz hilft immer gerne...danke )
MfG
JürgenK ;)
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Bernd Fischer schrieb:
Meine Abrechenfirma Optica behauptet, daß ein Rezept vor dem ersten Behandlungstermin stattfinden muß.
Wie soll das denn praktisch aussehen? Soll ich die Leute wieder nach Hause schicken, wenn sich beim ersten Termin rausstellt, daß das Rezept nicht korrekt ausgefüllt wurde?
Habt ihr da Erfahrungen?
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Ulrike B. schrieb:
Da gibt es ganz verschiedene Zeitpunkte, wann Änderungen erfolgen müssen!
Beispiele, die dort geregelt werden:
- Fehlen Krankenkasse, Name, Vorname und Geburtsdatum oder Ausstellungsdatum kann die Behandlung nicht begonnen werden - eine Ergänzung ist also vor Behandlungsbeginn notwendig. Wenn hier aber lediglich Korrekturen notwendig sind, dürfen diese bis zum Einreichen der Abrechnung erfolgen
- eine notwendige Korrektur auf "Hausbesuch" - "Ja" muss vor Einreichen zur Abrechnung erfolgen - wenn aber die Angabe "Ja" oder "Nein" gefehlt hat, kann dies auch noch nach erfolgter Abrechnung durch den Arzt ergänzt werden
- eine Korrektur des Heilmittels muss vor Einreichung der Abrechnung erfolgen
- "Fehlt die Angabe der Diagnose oder ist diese erkennbar nicht therapierelevant" muss dies vor Behandlungsbeginn korrigiert werden
- Korrekturen beim Arztstempel oder dessen Unterschrift müssen vor Behandlungsbeginn erfolgt sein
Die meisten anderen Fälle dürfen auch bis zum Zeitpunkt der Abrechnung geändert werden.
Zur ergänzenden Ausgangsfrage: wenn der Arzt nicht am Behandlungstag erreicht werden kann, sieht es tatsächlich bei ein paar notwendigen Korrekturen schlecht aus. Diese Fälle sind allerdings extrem selten bis nicht vorhanden.
@Bernd Fischer Behauptet die Optica den notwendigen Zeitpunkt der Korrekturen für eine konkrete Angabe auf den Verordnungen?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wann Korrekturen an einer Verordnung erfolgen müssen muss differenziert betrachtet werden - Hinweise gibt die Heilmittel-Richtlinie, der Rahmenvertrag und der Fragen-Antworten-Katalog. Am übersichtlichsten zusammengefasst wird dies in der "Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung" des Rahmenvertrags.
Beispiele, die dort geregelt werden:
- Fehlen Krankenkasse, Name, Vorname und Geburtsdatum oder Ausstellungsdatum kann die Behandlung nicht begonnen werden - eine Ergänzung ist also vor Behandlungsbeginn notwendig. Wenn hier aber lediglich Korrekturen notwendig sind, dürfen diese bis zum Einreichen der Abrechnung erfolgen
- eine notwendige Korrektur auf "Hausbesuch" - "Ja" muss vor Einreichen zur Abrechnung erfolgen - wenn aber die Angabe "Ja" oder "Nein" gefehlt hat, kann dies auch noch nach erfolgter Abrechnung durch den Arzt ergänzt werden
- eine Korrektur des Heilmittels muss vor Einreichung der Abrechnung erfolgen
- "Fehlt die Angabe der Diagnose oder ist diese erkennbar nicht therapierelevant" muss dies vor Behandlungsbeginn korrigiert werden
- Korrekturen beim Arztstempel oder dessen Unterschrift müssen vor Behandlungsbeginn erfolgt sein
Die meisten anderen Fälle dürfen auch bis zum Zeitpunkt der Abrechnung geändert werden.
Zur ergänzenden Ausgangsfrage: wenn der Arzt nicht am Behandlungstag erreicht werden kann, sieht es tatsächlich bei ein paar notwendigen Korrekturen schlecht aus. Diese Fälle sind allerdings extrem selten bis nicht vorhanden.
@Bernd Fischer Behauptet die Optica den notwendigen Zeitpunkt der Korrekturen für eine konkrete Angabe auf den Verordnungen?
Gruß
Nora
Bsp: Der Patient kommt vormittags mit einer Verordnung, die älter ist als 28 Tage und fragt nach einem Termin. Ich lasse ihn mit der Verordnung zum Arzt gehen, Arzt soll das Datum auf den aktuellen Tag ändern und ich behandel den Patienten am selbigen Tag noch abends.
Warum sollte die Kasse das absetzen dürfen?
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Heuberger schrieb:
Optica behauptet bei mir ebenfalls, dass die Änderung z.B. Ausstellungsdatum oder Diagnose immer einen Tag vor Behandlungsbeginn erfolgen muss, sonst droht Absetzung. Wo konkret soll das denn stehen?
Bsp: Der Patient kommt vormittags mit einer Verordnung, die älter ist als 28 Tage und fragt nach einem Termin. Ich lasse ihn mit der Verordnung zum Arzt gehen, Arzt soll das Datum auf den aktuellen Tag ändern und ich behandel den Patienten am selbigen Tag noch abends.
Warum sollte die Kasse das absetzen dürfen?
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
good luck
F. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Was, wann, wo und wie zu korrigieren ist, haben wir seinerzeit hier beschrieben:
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
good luck
F. Merz
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