Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
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Wie mache ich das denn wenn ein Patient heute (Donnerstag) kommt mit einem Rezept 2x/Woche, ich heute noch einen Termin frei habe und dann erst nächste Woche zwei Termine. Ist das für die Abrechnung ok, dass nur ein Termin stattgefunden hat, weil der Patient erst donnerstags kam?
Lg Kim
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Wie mache ich das denn wenn ein Patient heute (Donnerstag) kommt mit einem Rezept 2x/Woche, ich heute noch einen Termin frei habe und dann erst nächste Woche zwei Termine. Ist das für die Abrechnung ok, dass nur ein Termin stattgefunden hat, weil der Patient erst donnerstags kam?
Lg Kim
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Ja klar
..., denn die HMR sieht vor, das eine VO bis zu 14 Kalendertage unterbrochen werden kann. Frequenzunterschreitungen sind also prinzipiell unproblematisch (sofern, aber das musst du mit deinem Wissen und Gewissen ausmachen, das Therapieziel nicht gefährdet wird).
"Wir haben am Donnerstag angefangen" ist also eine wasserdichte Begründung um 1x/Woche am Anfang zu haben :)
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 9.7.20 09:59:
Ja klar
..., denn die HMR sieht vor, das eine VO bis zu 14 Kalendertage unterbrochen werden kann. Frequenzunterschreitungen sind also prinzipiell unproblematisch (sofern, aber das musst du mit deinem Wissen und Gewissen ausmachen, das Therapieziel nicht gefährdet wird).
"Wir haben am Donnerstag angefangen" ist also eine wasserdichte Begründung um 1x/Woche am Anfang zu haben :)
Bist Du neu am Start?
Wünsche einen schönen Nachmittag
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antje74 schrieb:
Hallo Kim, natürlich kannst Du an einem Donnerstag mit der Behandlung anfangen. Es bedarf keiner Begründung, warum diese Woche nur eine Behandlung stattfindet. Behandlungsunterbrechungen bis 14 d müssen nicht begründet werden. Und wer sagt denn, dass die Woche am Montag beginnt.
Bist Du neu am Start?
Wünsche einen schönen Nachmittag
Ja, ich bin neu. Habe zwar viel Berufserfahrung, aber jetzt, in meiner eigenen Praxis möchte ich alles richtig machen, denn in meiner alten Praxis wurde vieles (sagen wir mal ) angepasst...
Also wenn ich jetzt mit Frequenz 2x/Woche:
1. Do eine Behandlung mache , dann Mo und Mi, wieder Mo und Mi, und dann wieder Mo ist es ok?
2. Wenn es Aber Do, Mo u Mi, wieder Mo und Mi, und dass erst wieder übernächste Woche Mo hinge das nicht weil nach dem ersten Do schon eine Unterbrechung ist?
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Ja, ich bin neu. Habe zwar viel Berufserfahrung, aber jetzt, in meiner eigenen Praxis möchte ich alles richtig machen, denn in meiner alten Praxis wurde vieles (sagen wir mal ) angepasst...
Also wenn ich jetzt mit Frequenz 2x/Woche:
1. Do eine Behandlung mache , dann Mo und Mi, wieder Mo und Mi, und dann wieder Mo ist es ok?
2. Wenn es Aber Do, Mo u Mi, wieder Mo und Mi, und dass erst wieder übernächste Woche Mo hinge das nicht weil nach dem ersten Do schon eine Unterbrechung ist?
Wie PA oben schreibt, es dürfen bis zu 14 Tage unterbrochen werden.
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RoFo schrieb:
Doch, geht!
Wie PA oben schreibt, es dürfen bis zu 14 Tage unterbrochen werden.
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latinkabell1.0 schrieb:
Also darf ich dann nicht nochmal unterbrechen? Das gilt dann schon als Unterbrechung?
Also darf ich dann nicht nochmal unterbrechen? Das gilt dann schon als Unterbrechung?
zwischen jeweils zwei Behandlungen dürfen bis zu 14 Kalendertage liegen,
maximal ausgereizt sähe das so aus:
Montag, 13.07. -- Montag, 27.07. -- Montag, 10.08. -- Montag, 24.08. -- etc
Bisher macht die HMR keine Einschränkung, wie oft die 14-Tage-Frist zum Tragen kommt.
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Papa Alpaka schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 9.7.20 21:56:
Also darf ich dann nicht nochmal unterbrechen? Das gilt dann schon als Unterbrechung?
zwischen jeweils zwei Behandlungen dürfen bis zu 14 Kalendertage liegen,
maximal ausgereizt sähe das so aus:
Montag, 13.07. -- Montag, 27.07. -- Montag, 10.08. -- Montag, 24.08. -- etc
Bisher macht die HMR keine Einschränkung, wie oft die 14-Tage-Frist zum Tragen kommt.
Also darf ich dann nicht nochmal unterbrechen? Das gilt dann schon als Unterbrechung?
Du solltest dich am WE echt intensiv mit deknen Verträgen und den HMR und dem HMK beschäftigen!
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RoFo schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 9.7.20 21:56:
Also darf ich dann nicht nochmal unterbrechen? Das gilt dann schon als Unterbrechung?
Du solltest dich am WE echt intensiv mit deknen Verträgen und den HMR und dem HMK beschäftigen!
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latinkabell1.0 schrieb:
Das habe ich bereits. Aber -auf ein solches Detail finde ich leider keine Antwort.
Das habe ich bereits. Aber -auf ein solches Detail finde ich leider keine Antwort.
Haste auch wieder Recht.
Vielleicht hilft dir das:
Wenn etwas nicht schriftlich geregelt ist, dann gibt es das auch nicht. Z. B. wird man nirgends finden, dass man bei grüner Ampel fahren/gehen muss.
Find ich übrigens sehr gut, dass du alles gleich richtig machst!
So muss das sein!
Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 10.7.20 07:41:
Das habe ich bereits. Aber -auf ein solches Detail finde ich leider keine Antwort.
Haste auch wieder Recht.
Vielleicht hilft dir das:
Wenn etwas nicht schriftlich geregelt ist, dann gibt es das auch nicht. Z. B. wird man nirgends finden, dass man bei grüner Ampel fahren/gehen muss.
Find ich übrigens sehr gut, dass du alles gleich richtig machst!
So muss das sein!
Viel Erfolg!
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Shakespeare schrieb:
Das ist formal richtig. Da das maximale Ausschöpfen der Unterbrechungsregel aber eine "Aushebelung" der vom Arzt vorgegebenen (empfohlenen) Frequenz wäre, haben einige Kassen (ich glaube es war die AOK), Ihre Auslegung im Rahmen einer für Ihre "Abrechner" verbindlichen Anweisung vorgelegt. Hier heißt es, dass die vom Arzt definierte Frequenz überwiegend erreicht sein soll. Für eine 6er Verordnung würde das bedeuten, dass wenigstens 4 von 6 Terminen 2mal wöchentlich stattfinden sollen. Eine Abweichung ohne Begründung könnte also in Einzelfällen zu einer Absetzung führen. Inwieweit das dann rechtmäßig wäre bzw. man erfolgreich dagegen vorgehen könnte, vermag ich nicht zu beurteilen....
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Leni C. schrieb:
Ja klar
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