Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
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Shia schrieb:
Ich kann nicht entziffern, ob Arzt oder Mitarbeiter unterschrieben hat.
Du kannst es entziffern, wenn nach der Änderung i.A. steht.........
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Matmo schrieb:
@Shia
Du kannst es entziffern, wenn nach der Änderung i.A. steht.........
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karin-maria schrieb:
Kann der Arzt/Ärztin nicht seine MA zur Unterschrift bevollmächtigen?
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Jan Herrmann schrieb:
@karin-maria Nein
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Problem beschreiben
Matmo schrieb:
Wenn die Leitsymtomatik oder Behandlungseinheiten fehlen, muss bei der Änderung( Stempel ist klar) der Arzt unterschreiben oder reicht es auch wenn die Arzthelferin das mit i.A. macht? Was gilt bei Sonderregelungen? Kann mir da jemand weiterhelfen?
- Arztunterschrift: ja
- Datum der Änderung: ja
- Arzthelferin: niemals
- Weiterhelfen (auch bei Sonderregelungen): Heilmittelrichtlinie §16 (öffentlich zugänglich)
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Matmo schrieb:
Vielen dank!
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LogoMijo schrieb:
- Stempel: nicht notwendig
- Arztunterschrift: ja
- Datum der Änderung: ja
- Arzthelferin: niemals
- Weiterhelfen (auch bei Sonderregelungen): Heilmittelrichtlinie §16 (öffentlich zugänglich)
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Jan Herrmann schrieb:
Bei Unterschrift mit i. A. ist die VO nicht gültig.
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