WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
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ich hab da mal eine Frage. Bei mir hat ein Therapeut gekündigt und wird in einer anderen Praxis anfangen. Einige Patienten werden ihm folgen. Mir fehlt jetzt ein Therapeut und ich habe bislang auch noch keinen Ersatz gefunden. Ich kann leider nicht alle Patienten übernehmen, weil unser Terminplan komplett voll ist. Meine Frage, kann ich dem Patienten sagen das ich das Rezept abrechnen muss weil ich keine vernünftige Therapie gewährleisten kann?
Danke für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Bei mir hat ein Therapeut gekündigt und wird in einer anderen Praxis anfangen. Einige Patienten werden ihm folgen. Mir fehlt jetzt ein Therapeut und ich habe bislang auch noch keinen Ersatz gefunden. Ich kann leider nicht alle Patienten übernehmen, weil unser Terminplan komplett voll ist. Meine Frage, kann ich dem Patienten sagen das ich das Rezept abrechnen muss weil ich keine vernünftige Therapie gewährleisten kann?
Danke für eure Hilfe
Begründungsgrund hinten drauf schreiben
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morpheus-06 schrieb:
Keine Begründung drauf schreiben, da dies nirgends gefordert wird und gegen den Datenschutz und / oder die Schweigepflicht verstoßen kann.
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Birgit88 schrieb:
Ja, kannst Du
Begründungsgrund hinten drauf schreiben
Ich würde aber versuchen, ggfs im 14 Tage Takt, die VOs abzuarbeiten.
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Es sind 10,00.- die der Pat. selber mehr zahlen muß, mehr nicht. Würde dem Pat. Fotokopie des Rezeptes mit den Unterschriften
mitgeben und einen kleinen Zettel über die Lage, als Info für den Arzt.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Es sind 10,00.- die der Pat. selber mehr zahlen muß, mehr nicht. Würde dem Pat. Fotokopie des Rezeptes mit den Unterschriften
mitgeben und einen kleinen Zettel über die Lage, als Info für den Arzt.
Grüße KaBa
Hallo;
Es sind 10,00.- die der Pat. selber mehr zahlen muß, mehr nicht. Würde dem Pat. Fotokopie des Rezeptes mit den Unterschriften
mitgeben und einen kleinen Zettel über die Lage, als Info für den Arzt.
Grüße KaBa
+ die anteiligen HM.-Kosten mit 10%.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
KaBa schrieb am 15.4.16 13:39:
Hallo;
Es sind 10,00.- die der Pat. selber mehr zahlen muß, mehr nicht. Würde dem Pat. Fotokopie des Rezeptes mit den Unterschriften
mitgeben und einen kleinen Zettel über die Lage, als Info für den Arzt.
Grüße KaBa
+ die anteiligen HM.-Kosten mit 10%.
stefan 302
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
na ja, diese kann er in derersten Praxis rückfordern(für die nicht erbr. Termine)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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tom1350 schrieb:
Warum hat der Kollege denn gekündigt?
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:tired_face:...wen geht das was an???????
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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RoFo schrieb:
Du kannst ohne Begründung abbrechen.
Ich würde aber versuchen, ggfs im 14 Tage Takt, die VOs abzuarbeiten.
stefan 302
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Ich würde mich mit den Kassen Rücksprache halten, da die Rez.-gebühr pro Rezept gezahlt werden muss und bei einer neuen Verordnung erstens es eine Folgeverordung wird und der Patient nochmals 10 Euro bezahlen muss.
stefan 302
Die Anzahl der Folgeverordnungen ist irrelevant, es zählt die Menge erbrachter Behandlungen für den Regelfall. Ein WS2-Regelfall kann auch mit 1x EVO/17x FVO ausgeschöpft werden [auch wenn der Patient damit effektiv zum Selbstzahler wird ;D].
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Papa Alpaka schrieb:
stefan 302 schrieb am 14.4.16 15:05:
Ich würde mich mit den Kassen Rücksprache halten, da die Rez.-gebühr pro Rezept gezahlt werden muss und bei einer neuen Verordnung erstens es eine Folgeverordung wird und der Patient nochmals 10 Euro bezahlen muss.
stefan 302
Die Anzahl der Folgeverordnungen ist irrelevant, es zählt die Menge erbrachter Behandlungen für den Regelfall. Ein WS2-Regelfall kann auch mit 1x EVO/17x FVO ausgeschöpft werden [auch wenn der Patient damit effektiv zum Selbstzahler wird ;D].
Ich würde mich mit den Kassen Rücksprache halten, da die Rez.-gebühr pro Rezept gezahlt werden muss und bei einer neuen Verordnung erstens es eine Folgeverordung wird und der Patient nochmals 10 Euro bezahlen muss.
stefan 302
Die Anzahl der Folgeverordnungen ist irrelevant, es zählt die Menge erbrachter Behandlungen für den Regelfall. Ein WS2-Regelfall kann auch mit 1x EVO/17x FVO ausgeschöpft werden [auch wenn der Patient damit effektiv zum Selbstzahler wird ;D].
...wenn der Arzt das mitmacht.
Wir habe über 90% aller Ärzte, die z.B. eine Erstverordnung eines anderen Arztes nicht akzeptieren, bzw. andersrum.
Es gibt Ärzte, die kein zweites Rezept ausstellen, es bleibt dann wieder an uns hängen.
Was auf jeden Fall am Patient hängen bleibt, ist die zweite Rezeptgebühr.
Wenn ich Verbraucher wäre, würde ich mich da wehren.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 14.4.16 22:22:
stefan 302 schrieb am 14.4.16 15:05:
Ich würde mich mit den Kassen Rücksprache halten, da die Rez.-gebühr pro Rezept gezahlt werden muss und bei einer neuen Verordnung erstens es eine Folgeverordung wird und der Patient nochmals 10 Euro bezahlen muss.
stefan 302
Die Anzahl der Folgeverordnungen ist irrelevant, es zählt die Menge erbrachter Behandlungen für den Regelfall. Ein WS2-Regelfall kann auch mit 1x EVO/17x FVO ausgeschöpft werden [auch wenn der Patient damit effektiv zum Selbstzahler wird ;D].
...wenn der Arzt das mitmacht.
Wir habe über 90% aller Ärzte, die z.B. eine Erstverordnung eines anderen Arztes nicht akzeptieren, bzw. andersrum.
Es gibt Ärzte, die kein zweites Rezept ausstellen, es bleibt dann wieder an uns hängen.
Was auf jeden Fall am Patient hängen bleibt, ist die zweite Rezeptgebühr.
Wenn ich Verbraucher wäre, würde ich mich da wehren.
stefan 302
Was auf jeden Fall am Patient hängen bleibt, ist die zweite Rezeptgebühr.
Wenn ich Verbraucher wäre, würde ich mich da wehren.
stefan 302
LOL... gegen wen willst Du Dich denn da wehren. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.4.16 08:28:
Was auf jeden Fall am Patient hängen bleibt, ist die zweite Rezeptgebühr.
Wenn ich Verbraucher wäre, würde ich mich da wehren.
stefan 302
LOL... gegen wen willst Du Dich denn da wehren. :smile:
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stefan 302 schrieb:
Ich würde mich mit den Kassen Rücksprache halten, da die Rez.-gebühr pro Rezept gezahlt werden muss und bei einer neuen Verordnung erstens es eine Folgeverordung wird und der Patient nochmals 10 Euro bezahlen muss.
stefan 302
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