Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
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• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Frage: aktuelles Rezept abbrechen bei der alten Praxis mit Begründung( Praxiswechsel/ Therapeutenwechsel) und dann ein neues ausstellen lassen? Oder gibt es eine andere Option die mir nicht bekannt ist?
Schönes langes Wochenende euch allen 😀
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KaOs schrieb:
Hallo zusammen , ich habe eine neue Mitarbeiterin. Diese hat in ihrer bisherigen Praxis einen Hausbesuch ,den sie nun mit zu uns rüber nimmt. Die Patientin hat immer 36er Rezepte, weswegen das aktuelle längst nicht voll ist.
Frage: aktuelles Rezept abbrechen bei der alten Praxis mit Begründung( Praxiswechsel/ Therapeutenwechsel) und dann ein neues ausstellen lassen? Oder gibt es eine andere Option die mir nicht bekannt ist?
Schönes langes Wochenende euch allen 😀
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Jetzt hatte ich schon zum Schreiben angefangen, dass dies nicht möglich ist, sondern nur bei einem Praxisverkauf... - und dann suche ich die Stelle heraus, um dies zu belegen, und finde folgenden Passage im Rahmenvertrag §18 Abs. 11:
Sofern bei einer Praxisübernahme oder einer Praxisveräußerung oder bei einem Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers durch die Versicherte oder den Versicherten Leistungen einer Verordnung von 2 verschiedenen Praxen in Anspruch genommen wurden, ist durch Information an die Abrechnungsstelle der jeweils zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich. Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Leistungsbestätigung muss auf der jeweils zur Abrechnung eingereichten Unterlage erfolgt sein. Bereits abgerechnete Leistungen sind auf der Verordnungskopie durch einen Vermerk kenntlich zu machen und können nicht erneut nach Beendigung der Behandlungsserie in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind Teilabrechnungen nicht möglich.
Gruß
Nora
Das hätte ich nicht gedacht, vielen Dank für die Information!
Ist zwar der komplizierter Weg, aber möglich.
Liebe Grüße Karin
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KaOs schrieb:
Hey Nora, danke dir.
Das hätte ich nicht gedacht, vielen Dank für die Information!
Ist zwar der komplizierter Weg, aber möglich.
Liebe Grüße Karin
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Der Patient zahlt dann die 10€ Praxisgrundgebühr doppelt
Wir hatten schon mehrfach Patienten, die einen Praxiswechsel machten.
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Shia schrieb:
Warum?
Der Patient zahlt dann die 10€ Praxisgrundgebühr doppelt
Wir hatten schon mehrfach Patienten, die einen Praxiswechsel machten.
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Schippi schrieb:
sie bezahlen nicht doppelt,sondern neu!und?wenn es eh dauerpatient wird!kann man vielleicht zusätzlich prüfen und rat geben sich befreien zu lassen!
Ganz egal wieviel Behandlungen er schon hatte, es sei denn er ist befreit
Wo ist das Problem, wenn der Patient eine bestätigte Rezeptkopie der Krankenkasse vorlegt.
Einfach abrechnen und gut ist.
Da ist wirklich kein Mehraufwand für die Praxis nötig
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Shia schrieb:
@Schippi jedes Rezept kostet den Patienten 10€+10%.
Ganz egal wieviel Behandlungen er schon hatte, es sei denn er ist befreit
Wo ist das Problem, wenn der Patient eine bestätigte Rezeptkopie der Krankenkasse vorlegt.
Einfach abrechnen und gut ist.
Da ist wirklich kein Mehraufwand für die Praxis nötig
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Schippi schrieb:
Ich würde altes Rezept beenden lassen und neues Rezept ausstellen lassen!ist meiner Meinung nach der einfachere Weg!
- auf der Original-Verordnung erfolgt eine Notiz wie "Wegen Praxiswechsel erfolgt eine zweite Abrechnung nach § 18 Abs. 11 des Rahmenvertrags"
- die Original-Verordnung wird von der Vorder- und Rückseite kopiert
- auf der Kopie erfolgen die weiteren Unterschriften
Das wird seit Jahren zumindest bei Praxisübernahmen regelmäßig so praktiziert.
Gruß
Nora
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die neue schrieb:
Hab ich 2015 bei der Praxisübernahme durch meinen Mann und bei der Rückübernahme durch mich (Wechsel PKV in GKV meinerseits) auch so gehandhabt
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Nora Weber schrieb:
Sofern die vorhergehende Praxis einverstanden ist hält sich der Aufwand ja eigentlich in Grenzen:
- auf der Original-Verordnung erfolgt eine Notiz wie "Wegen Praxiswechsel erfolgt eine zweite Abrechnung nach § 18 Abs. 11 des Rahmenvertrags"
- die Original-Verordnung wird von der Vorder- und Rückseite kopiert
- auf der Kopie erfolgen die weiteren Unterschriften
Das wird seit Jahren zumindest bei Praxisübernahmen regelmäßig so praktiziert.
Gruß
Nora
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