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Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen.
Gibt's da Probleme?
Dankeschön
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nadweb86 schrieb:
Hallo ihr Lieben, ist es möglich, ein Rezept vorzeitig, in meinem Fall mit 5x KG abzubrechen, da das neue Rezept sonst abläuft.
Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen.
Gibt's da Probleme?
Dankeschön
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Dorsovolar schrieb:
Wir machen das seit Jahren mit von Dir genannter Begründung, hat nie einen Rückläufer gegeben...
Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.
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vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum?
Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate.
Jetzt habe ich den Fall:
Ausstellungsdatum 17.06.2021
erster Termin 13.07.2021
und letzter Termin 24.09.
Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen.
Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=
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Ehlis schrieb:
Ich habe diesbezüglich noch einmal eine Nachfrage, da ich gerade die Abrechnung übernommen habe.
vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum?
Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate.
Jetzt habe ich den Fall:
Ausstellungsdatum 17.06.2021
erster Termin 13.07.2021
und letzter Termin 24.09.
Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen.
Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=
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Jan Herrmann schrieb:
@Ehlis Es zählt das erste Behandlungdsatum.
Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.
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Jeverland schrieb:
@Ehlis siehe Fragen-Antorten-katalog Nummer 20.
Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.
Sie haben mir damit super weiter geholfen.
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Ehlis schrieb:
@Jeverland Lieben dank für die schnellen Rückmeldungen hier (=
Sie haben mir damit super weiter geholfen.
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Jan Herrmann schrieb:
Haben wir auch so gemacht. Seit 1.8.21 ist jedoch damit Schluss. Besser gesagt, wenn eine Behandlung der Verordnung nach dem 31.7.21 liegt.
Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.
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