Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
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in Teilzeit / Vollzeit
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Therapien als auch diagnostische
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Der Arzt, hat das alte Datum mit Tippex versehen und das geänderte handschriftlich neu drauf geschrieben.
Stempel/Unterschrift wurde nicht vergessen.
Tippex geht ja eigentlich gar nicht. Muss das Rezept jetzt neu ausgestellt werden, oder können wir das abrechen?
KK ist die mit den drei grünen Buchstaben
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Shia schrieb:
Haben ein Rezept, welches zu alt war, den Patienten vorab zum Arzt geschickt, damit er das Rezeptdatum ändert.
Der Arzt, hat das alte Datum mit Tippex versehen und das geänderte handschriftlich neu drauf geschrieben.
Stempel/Unterschrift wurde nicht vergessen.
Tippex geht ja eigentlich gar nicht. Muss das Rezept jetzt neu ausgestellt werden, oder können wir das abrechen?
KK ist die mit den drei grünen Buchstaben
Passend dazu die Antwort 48 (zweiter Teil) vom Fragen-Antwort-Katalog:
"Dabei ist wichtig, dass die ursprünglichen Angaben der Ärztin oder des Arztes sichtbar bleiben. Dabei dürfen keine Korrekturmittel wie z. B. Tipp-Ex verwendet werden."
Gruß
Nora
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Hier geht es doch nicht um Änderungen die von dem PT durchgeführt wurden, da wäre dann die noch sichtbare, ursprüngliche Angabe wichtig.
Warum sollte diese VO jetzt nicht mehr gültig sein?
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SNS37 schrieb:
Der Arzt hat doch seinen eigenen Angaben korrigiert dieses auch bestätigt.
Hier geht es doch nicht um Änderungen die von dem PT durchgeführt wurden, da wäre dann die noch sichtbare, ursprüngliche Angabe wichtig.
Warum sollte diese VO jetzt nicht mehr gültig sein?
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Nora Weber schrieb:
Das Rezept muss neu ausgestellt werden, da es wegen den Anforderungen an eine Urkunde seine Gültigkeit verloren hat.
Passend dazu die Antwort 48 (zweiter Teil) vom Fragen-Antwort-Katalog:
"Dabei ist wichtig, dass die ursprünglichen Angaben der Ärztin oder des Arztes sichtbar bleiben. Dabei dürfen keine Korrekturmittel wie z. B. Tipp-Ex verwendet werden."
Gruß
Nora
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Shia schrieb:
Danke, Du hast mich bestätigt
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Shia schrieb:
Ich habe das tippex entfernt (ging echt gut) und das Datum welches der Arzt korrigierte darunter geschrieben
Ansonsten hätte ich bei der KK angefragt. In der Logo hieß es, "sorum" möglich, jedoch nicht Datum nachträglich nach vorne verlegen...
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asima schrieb:
Findig ;-)
Ansonsten hätte ich bei der KK angefragt. In der Logo hieß es, "sorum" möglich, jedoch nicht Datum nachträglich nach vorne verlegen...
Also gemäß Anlage 3 also 2 x unterschreiben, also einmal die Datumsänderung und 2. dann wann es geändert wurde...so wurde mir es von meinem Abrechnungsdienstleister erklärt.
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Gerade beim Datum wäre ich auch generell vorsichtig.
Manchmal schreibe ich auch "VO so erhalten und korrekt." dazu...
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asima schrieb:
Verstehe ich so nicht - ändern und eine Unterschrift und Datum der Änderung.
Gerade beim Datum wäre ich auch generell vorsichtig.
Manchmal schreibe ich auch "VO so erhalten und korrekt." dazu...
Dafür ist keine zusätzliche Unterschrift nötig. Hab ich noch nie gehört.
Wir fordern aber immer den Praxisstempel mit ein, die Unterschriften sind nicht immer identisch. So umgehen wir einfach Stress und man kann auch wirklich sehen, dass die Praxis da dran war
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Shia schrieb:
Ja, Änderungsdatum steht auch drauf.
Dafür ist keine zusätzliche Unterschrift nötig. Hab ich noch nie gehört.
Wir fordern aber immer den Praxisstempel mit ein, die Unterschriften sind nicht immer identisch. So umgehen wir einfach Stress und man kann auch wirklich sehen, dass die Praxis da dran war
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pat88 schrieb:
Muss der Arzt nicht noch zusätzlich schreiben ...geändert am (Datum) und dies nochmal unterschreiben? Stempel von der Arztpraxis darf ja wegbleiben.
Also gemäß Anlage 3 also 2 x unterschreiben, also einmal die Datumsänderung und 2. dann wann es geändert wurde...so wurde mir es von meinem Abrechnungsdienstleister erklärt.
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