Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
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Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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kann wer sagen, ob es noch andere Fristen zur Retaxierung von Rezepten für die KT gibt, ausser § 195 BGB?
Sind es immer 3 Jahre, oder gibt es KT, die in den RV was anderes festgelegt haben?
Danke
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FFGG schrieb:
Hallo,
kann wer sagen, ob es noch andere Fristen zur Retaxierung von Rezepten für die KT gibt, ausser § 195 BGB?
Sind es immer 3 Jahre, oder gibt es KT, die in den RV was anderes festgelegt haben?
Danke
Beim VdEK (RV seit 2013) sieht der Passus so aus:
(...)
Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang
schriftlich geltend gemacht werden. Rückforderungen können - auch ohne
Einverständnis des Zugelassenen - mit der nächsten Abrechnung verrechnet
werden und sind ab der Prüfstufe IV (Prüfung im Fachverfahren der einzel-
nen Krankenkasse) der Technische Anlage 1 von der Ersatzkasse zu be-
gründen. Spätere Rückforderungen können nur mit dem Einverständnis des
Zugelassenen verrechnet werden, es sei denn, es liegt eine unerlaubte
Handlung des Zugelassenen vor. Fälligkeit tritt in diesen Fällen nicht ein
und eine Verzinsung kann nicht erfolgen.
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Papa Alpaka schrieb:
Nach drei Jahren (ab Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist) verjährt der Rückforderungsanspruch, ebenso wie deine Ansprüche falls du aus Versehen zu niedrige Preise berechnet hast).
RV VdEK Par. 12 Abs. 9
Beim VdEK (RV seit 2013) sieht der Passus so aus:
(...)
Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang
schriftlich geltend gemacht werden. Rückforderungen können - auch ohne
Einverständnis des Zugelassenen - mit der nächsten Abrechnung verrechnet
werden und sind ab der Prüfstufe IV (Prüfung im Fachverfahren der einzel-
nen Krankenkasse) der Technische Anlage 1 von der Ersatzkasse zu be-
gründen. Spätere Rückforderungen können nur mit dem Einverständnis des
Zugelassenen verrechnet werden, es sei denn, es liegt eine unerlaubte
Handlung des Zugelassenen vor. Fälligkeit tritt in diesen Fällen nicht ein
und eine Verzinsung kann nicht erfolgen.
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@ Tempelritter: anhand welcher Grundlage, und was heißt meist?
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FFGG schrieb:
@PA: Danke, das entspricht dann BGB
@ Tempelritter: anhand welcher Grundlage, und was heißt meist?
@PA: Danke, das entspricht dann BGB
@ Tempelritter: anhand welcher Grundlage, und was heißt meist?
Es sind 4 Jahre, steht im SGB V. Ein RV könnte auch eine kürzere Zeit enthalten, deshalb das "meist".
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Tempelritter schrieb:
FFGG schrieb am 12.12.18 16:38:
@PA: Danke, das entspricht dann BGB
@ Tempelritter: anhand welcher Grundlage, und was heißt meist?
Es sind 4 Jahre, steht im SGB V. Ein RV könnte auch eine kürzere Zeit enthalten, deshalb das "meist".
@PA: Danke, das entspricht dann BGB
@ Tempelritter: anhand welcher Grundlage, und was heißt meist?
Es sind 4 Jahre, steht im SGB V. Ein RV könnte auch eine kürzere Zeit enthalten, deshalb das "meist".
...aber auch nur noch bis 31.12.2018 (-> Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet - Gesetzgeber regelt Verjährung und Auslegung von Codierungsfragen neu - Medizinrec );
bis dahin lassen sich unwissende SoFAs noch mit naiven Fragen davon abhalten, den Rechtsweg zu beschreiten ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 12.12.18 16:54:
FFGG schrieb am 12.12.18 16:38:
@PA: Danke, das entspricht dann BGB
@ Tempelritter: anhand welcher Grundlage, und was heißt meist?
Es sind 4 Jahre, steht im SGB V. Ein RV könnte auch eine kürzere Zeit enthalten, deshalb das "meist".
...aber auch nur noch bis 31.12.2018 (-> Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet - Gesetzgeber regelt Verjährung und Auslegung von Codierungsfragen neu - Medizinrec );
bis dahin lassen sich unwissende SoFAs noch mit naiven Fragen davon abhalten, den Rechtsweg zu beschreiten ;)
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FFGG schrieb:
Wo in SGB V steht was von Rechnungsverjährung 4 Jahre?
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Tempelritter schrieb:
Meist 4 Jahre zurück.
Kostenträger....
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Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Boah, danke dafür! :thumbsdown: Dachte schon ich hätte einen neuen Trend verpasst!
Grüße...Gerry
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ali schrieb:
und für alle, die grübelten wofür KT steht:
Kostenträger....
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