Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Sitze gerade an der ersten Lohnabrechnung für zwei Minijobber.
Eingestellt 04.11.13
Beides Beamte und beide sind im Hauptjob Vollzeitbeschäftigt.
Müssen die Minijober jetzt einen AN anteil der Rentenversicherung zahlen?
Weil Lexware meckert und sagt bei reinem Arbeitnehmeranteil das eine RV befreiung vorliegen muss.
Wie ist es richtig und muss dieser Betrag auch an die Knappschaft gezahlt werden? Weil Beamte zahlen ja nicht in die normale Rentenkasse oder??
Bitte um Hilfe und schon mal Danke im Vorraus
Thomas
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A.T.A. Physiotherapie schrieb:
Hallo Kollegen.
Sitze gerade an der ersten Lohnabrechnung für zwei Minijobber.
Eingestellt 04.11.13
Beides Beamte und beide sind im Hauptjob Vollzeitbeschäftigt.
Müssen die Minijober jetzt einen AN anteil der Rentenversicherung zahlen?
Weil Lexware meckert und sagt bei reinem Arbeitnehmeranteil das eine RV befreiung vorliegen muss.
Wie ist es richtig und muss dieser Betrag auch an die Knappschaft gezahlt werden? Weil Beamte zahlen ja nicht in die normale Rentenkasse oder??
Bitte um Hilfe und schon mal Danke im Vorraus
Thomas
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morpheus-06 schrieb:
M. W. fällt keine Kranken- und Rentenversicherung an. Da gib es Formulare die die Minijober ausfüllen müssen -> §8 Abs. 4a BVV. Befreiung von der Versicherungspflicht nach §6 Abs. 1 SGB VI
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morpheus-06 schrieb:
Danke Olaf, das hab ich gemeint mit "Formular ausfüllen".
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A.T.A. Physiotherapie schrieb:
Super Danke euch! :sunglasses:
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Olaf Seifert schrieb:
Das ist richtig was Lexware anzeigt. Im Gegensatz zu den 400€ Jobs sind die 450€ Jobs rentenversicherungspflichtig. Es sei denn der Mitarbeiter verzichtete darauf. Dies muss er unterschreiben. Eine entsprechende Bescheinigung sollten dem Arbeitsvertrag beigefügt. Die Bescheinigung bleibt beim Arbeitgeber. Eine entsprechendes Formular kann man bei der Knappschaft downloaden.
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