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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Hausbesuchen, an.
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hoffe ich bin hier richtig...
Ich habe folgende Anfrage bekommen :
Eine Privatpatientin ist gerade auf stationärer Reha nach Hüft-OP und Ihre Angehörigen möchten, dass sie zusätzlich Lymphdrainage auf Rezept bekommt. Sie wollen hierfür jemand von extern kommen lassen, nämlich mich als Physio. Meines Wissens akzeptieren die KK parallel zu einer Reha keine Rezepte, da ja die Reha die Therapie abdeckt?!Oder ist das bei Privatpatienten anders?
Weiß jemand, ob es in diesem Fall geht, dass man als externer PT in die Klinik kommt und dort behandelt während die Reha läuft? Bräuchte ich da dann eine gesonderte Bescheinigung vom behandelnden Klinikarzt, dass ich das darf und von ihrer Privatkasse, dass das alles so übernommen wird? Was müsste genau auf dem Rezept stehen- reicht MLD als Hausbesuch ? Bekomme ich als externer PT Einsicht in die Tagesdokumentation der Patientin in der Klinik?
Bin da etwas ratlos und möchte am Ende keinen Ärger mit der Klinik bekommen. So nach dem Motto wenn was passiert war ich das...Kann ja ganz schnell Rechtliches nach sich ziehen...
Hoffe ihr könnt mir helfen...
Lieben Dank im Voraus
Grüßle, Alex
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
hoffe ich bin hier richtig...
Ich habe folgende Anfrage bekommen :
Eine Privatpatientin ist gerade auf stationärer Reha nach Hüft-OP und Ihre Angehörigen möchten, dass sie zusätzlich Lymphdrainage auf Rezept bekommt. Sie wollen hierfür jemand von extern kommen lassen, nämlich mich als Physio. Meines Wissens akzeptieren die KK parallel zu einer Reha keine Rezepte, da ja die Reha die Therapie abdeckt?!Oder ist das bei Privatpatienten anders?
Weiß jemand, ob es in diesem Fall geht, dass man als externer PT in die Klinik kommt und dort behandelt während die Reha läuft? Bräuchte ich da dann eine gesonderte Bescheinigung vom behandelnden Klinikarzt, dass ich das darf und von ihrer Privatkasse, dass das alles so übernommen wird? Was müsste genau auf dem Rezept stehen- reicht MLD als Hausbesuch ? Bekomme ich als externer PT Einsicht in die Tagesdokumentation der Patientin in der Klinik?
Bin da etwas ratlos und möchte am Ende keinen Ärger mit der Klinik bekommen. So nach dem Motto wenn was passiert war ich das...Kann ja ganz schnell Rechtliches nach sich ziehen...
Hoffe ihr könnt mir helfen...
Lieben Dank im Voraus
Grüßle, Alex
(1) ja, bei Privatpatienten ist das ein bisschen anders als bei GKV-Patienten. Sie sollte wissen ob sie neben einer stationären Behandlung weitere Rechnungen bekommen kann bzw. zumindest einen ärztlichen Schrieb haben das sie auch während der Reha MLD bekommen sollte. Ungeschickt wär's wenn auf der Reha-Rechnung die MLD auftaucht obwohl du eine eigene Rechnung schreibst.
(2) Aus organisatorischen Gründen wäre es überaus geschickt die Rehaklinik würde die MLD übernehmen. Ehrlich, in den allermeisten Fällen ist der mögliche Umsatz den Stress nicht wert - und in 3 Wochen hast du sie vermutlich eh wieder ;)
(3) Du benötigst keine Einwilligung der Klinik wenn eine Patientin in ihrer Freizeit Besuch empfangen möchte. Eine Kostenübernahmebestätigung der PKV wäre aber geschickt.
(4) MLD+HB reicht.
(5) Die Klinik ist nicht per se befugt dir Einblick in die Geheimnisse der Patientin zu gewähren. Abhilfe kann eine Entbindung von der Schweigepflicht und Genehmigung der Akteneinsicht (durch die Patientin) schaffen. Dies ist aber keine Gewähr dafür das du diese auch von der Klinik bekommst.
(6) Wenn du sauber(!) dokumentierst(!) kannst du dich vor dem gröbsten Ärger schützen, effektiv wird im Schadensfall die Rechtsabteilung der Klinik aber vermutlich versuchen den Schaden bei dir verursacht zu finden. Bedenke das die Klinikärzte eine Loyalitätspflicht ggü. ihrem Arbeitgeber haben.
...ich habe lettzes Jahr einem Lymphstaupatienten mit einer KG-Verordnung bei der Atemgymnastik wohl aus Versehen geholfen den Lymphstau im rechten Bein zu beseitigen. Dooferweise hat das insuffiziente Herz den Absprung gemacht und die Feuerwehr musste 160kg Mensch mit 8 Mann und der Drehleiter aus dem zweiten Stock holen (4 Mann haben für den Rückweg gereicht). Seitdem ist das Bein aber gefühlte 30cm kleiner im Umfang - und die Hausärztin bestätigte, das die Gesamtsituation dieses Menschen einer tickenden Zeitbombe gleichkommt; die GKV hat daraufhin keine weiteren Fragen mehr gestellt...
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Papa Alpaka schrieb:
Guten Morgen Anonyme Alex (grandios, du bist diesen Monat schon derdiedas zweite Anonymus das mit Namen signiert...),
(1) ja, bei Privatpatienten ist das ein bisschen anders als bei GKV-Patienten. Sie sollte wissen ob sie neben einer stationären Behandlung weitere Rechnungen bekommen kann bzw. zumindest einen ärztlichen Schrieb haben das sie auch während der Reha MLD bekommen sollte. Ungeschickt wär's wenn auf der Reha-Rechnung die MLD auftaucht obwohl du eine eigene Rechnung schreibst.
(2) Aus organisatorischen Gründen wäre es überaus geschickt die Rehaklinik würde die MLD übernehmen. Ehrlich, in den allermeisten Fällen ist der mögliche Umsatz den Stress nicht wert - und in 3 Wochen hast du sie vermutlich eh wieder ;)
(3) Du benötigst keine Einwilligung der Klinik wenn eine Patientin in ihrer Freizeit Besuch empfangen möchte. Eine Kostenübernahmebestätigung der PKV wäre aber geschickt.
(4) MLD+HB reicht.
(5) Die Klinik ist nicht per se befugt dir Einblick in die Geheimnisse der Patientin zu gewähren. Abhilfe kann eine Entbindung von der Schweigepflicht und Genehmigung der Akteneinsicht (durch die Patientin) schaffen. Dies ist aber keine Gewähr dafür das du diese auch von der Klinik bekommst.
(6) Wenn du sauber(!) dokumentierst(!) kannst du dich vor dem gröbsten Ärger schützen, effektiv wird im Schadensfall die Rechtsabteilung der Klinik aber vermutlich versuchen den Schaden bei dir verursacht zu finden. Bedenke das die Klinikärzte eine Loyalitätspflicht ggü. ihrem Arbeitgeber haben.
...ich habe lettzes Jahr einem Lymphstaupatienten mit einer KG-Verordnung bei der Atemgymnastik wohl aus Versehen geholfen den Lymphstau im rechten Bein zu beseitigen. Dooferweise hat das insuffiziente Herz den Absprung gemacht und die Feuerwehr musste 160kg Mensch mit 8 Mann und der Drehleiter aus dem zweiten Stock holen (4 Mann haben für den Rückweg gereicht). Seitdem ist das Bein aber gefühlte 30cm kleiner im Umfang - und die Hausärztin bestätigte, das die Gesamtsituation dieses Menschen einer tickenden Zeitbombe gleichkommt; die GKV hat daraufhin keine weiteren Fragen mehr gestellt...
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morpheus-06 schrieb:
Das wäre möglich, nur muss die Klinik damit einverstanden sein, dass du als externer PT in die Klinik kommst.. Du brauchst das OK aus der Verwaltung und vom Chefarzt.
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