Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
- aufgrund unserer Unterlagen ist die Behandlungsfrequenz von ... nicht nachvollziehbar
- der medizinische Dienst empfiehlt eine Behandlungsfrequenz von ...
Der Widerspruch wurde natürlich sofort eingelegt.
Wie sieht es nun rechtlich aus : muß die AOK die ursprünglich verordnete Behandlungsfrequenz zahlen , solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde ?
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Problem beschreiben
Z.Z. schrieb:
Bei genehmigungspflichtigen Verordungen a.d.R. reduziert die AOK Rheinland Pfalz neuerdings die wöchentliche Behandlungsfrequenz , mit folgenden Begründungen :
- aufgrund unserer Unterlagen ist die Behandlungsfrequenz von ... nicht nachvollziehbar
- der medizinische Dienst empfiehlt eine Behandlungsfrequenz von ...
Der Widerspruch wurde natürlich sofort eingelegt.
Wie sieht es nun rechtlich aus : muß die AOK die ursprünglich verordnete Behandlungsfrequenz zahlen , solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde ?
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AOK Rheinland/Hamburg
Genehmigungsverfahren für Physiotherapie (außer ZN1, AT3, EX4, LY2 und LY3) und Ergotherapie; Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Logopädie
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Z.Z. schrieb:
Es ist die AOK Rheinland Hamburg . Sorry
AOK Rheinland/Hamburg
Genehmigungsverfahren für Physiotherapie (außer ZN1, AT3, EX4, LY2 und LY3) und Ergotherapie; Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Logopädie
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Ringgeist schrieb:
Bald diktiert die AOK wann der MA die Toilette aufsuchen kann. Das is ja schon so schlimm wie beim Raketenmann. Juhu
es wurde nachgefragt warum Herr xxx eine Doppelbehandlung KG im Hause VadR bekommt und es nicht reichen würde den Patienten einfach zu behandeln.
Habe zurück gerufen und erklärt das der Arzt und wir es so möchten, im Gespräch stellte es sich heraus das der Mitarbeiter ein von der AOK angestellter Physiotherapeut ist, um die Kollegen ein bisschen zu kontrollieren.
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Cranium schrieb:
gestern Anruf der AOK Essen,
es wurde nachgefragt warum Herr xxx eine Doppelbehandlung KG im Hause VadR bekommt und es nicht reichen würde den Patienten einfach zu behandeln.
Habe zurück gerufen und erklärt das der Arzt und wir es so möchten, im Gespräch stellte es sich heraus das der Mitarbeiter ein von der AOK angestellter Physiotherapeut ist, um die Kollegen ein bisschen zu kontrollieren.
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Cranium schrieb:
und seit euch gewiss, diese Leute lesen hier mit!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Tempelritter schrieb:
Das hier alle Mitlesen ist nichts Neues.
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Cranium schrieb:
wenn ich mache Kommentare lese habe ich den Eindruck das es vielen nicht bewusst ist
Die Wahrheit soll auf den Tisch. Und die ist nun mal, das wir von den GKV en regelrecht Zwangs gesteuert werden. Das ist noch mehr als abscheulich.
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Ringgeist schrieb:
Was gäbe es denn hier zu verschweigen?
Die Wahrheit soll auf den Tisch. Und die ist nun mal, das wir von den GKV en regelrecht Zwangs gesteuert werden. Das ist noch mehr als abscheulich.
ich bin doch bei dir was die Frechheiten der AOK betrifft
ein Beispiel:
VdaR KGN PNF wegen Genehmigung zur AOK gefaxt, genehmigt wurde KGN Bobath.
Vom Mitarbeiter X auf PNF geändert worden, mit der Bitte um Korrektur für die nächsten VO`s,
Nächste VO wieder Bobath, Mitarbeiter Y ändert erneut auf PNF,
und das zieht sich durchs Alphabet.
Der Witz an der Sache ist, dass sich nach jedem Fehler der Mitarbeiter für das Versehen des Kollegen entschuldigt, um dann den gleichen Fehler wieder zu machen.
JA LIEBE AOK`ler, das dürft ihr ruhig lesen
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Cranium schrieb:
#Ringgeist
ich bin doch bei dir was die Frechheiten der AOK betrifft
ein Beispiel:
VdaR KGN PNF wegen Genehmigung zur AOK gefaxt, genehmigt wurde KGN Bobath.
Vom Mitarbeiter X auf PNF geändert worden, mit der Bitte um Korrektur für die nächsten VO`s,
Nächste VO wieder Bobath, Mitarbeiter Y ändert erneut auf PNF,
und das zieht sich durchs Alphabet.
Der Witz an der Sache ist, dass sich nach jedem Fehler der Mitarbeiter für das Versehen des Kollegen entschuldigt, um dann den gleichen Fehler wieder zu machen.
JA LIEBE AOK`ler, das dürft ihr ruhig lesen
#Ringgeist
VdaR KGN PNF wegen Genehmigung zur AOK gefaxt, genehmigt wurde KGN Bobath.
Vom Mitarbeiter X auf PNF geändert worden, mit der Bitte um Korrektur für die nächsten VO`s,
Nächste VO wieder Bobath, Mitarbeiter Y ändert erneut auf ....
Ändern des Heilmittels durch SoFa ist ja echt frech....da sollte es mal eine groß angelegte Nachfrage an Vorstand, gern auch von Verband mit Kopie an Patientenbeauftragten etc.pp. geben...
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ali schrieb:
Cranium schrieb am 24.10.17 12:27:
#Ringgeist
VdaR KGN PNF wegen Genehmigung zur AOK gefaxt, genehmigt wurde KGN Bobath.
Vom Mitarbeiter X auf PNF geändert worden, mit der Bitte um Korrektur für die nächsten VO`s,
Nächste VO wieder Bobath, Mitarbeiter Y ändert erneut auf ....
Ändern des Heilmittels durch SoFa ist ja echt frech....da sollte es mal eine groß angelegte Nachfrage an Vorstand, gern auch von Verband mit Kopie an Patientenbeauftragten etc.pp. geben...
kann jemand meine Frage beantworten ?
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Z.Z. schrieb:
Ok , wir ärgern uns alle über die "Methoden" , aber ....
kann jemand meine Frage beantworten ?
VIEL ERFOLG !
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Susulo schrieb:
Also, es gibt dieses Mantra: "Die Verordnungshoheit liegt beim Arzt". Wenn nun der Arzt dir 2x die Woche verordnet, dann führst du das aus. Punkt. Seit wann verordnet der MD ?? Oder die AOK?. Wenn die AOK ernsthaft meint, dass sie dem Arzt vorschreiben kann, wieviel er verordnet, dann sollen die sich mal schön mit ihm auseinandersetzen. Was hat das mit dir zu tun?? In diesem Fall würde ich sagen, du hast "Dienst nach Vorschrift" gemacht und entsprechend musst du vergütet werden. Da würde ich nicht nachgeben, notfalls einklagen, auch wenn es nervt.
VIEL ERFOLG !
Hier klang schon an, daß die AOK genehmigen, aber nicht verändern kann. Änderungen gehen auch nur über den Verordner, aber man kann es ja 'mal probieren. Deutsche sind obrigkeitshörig und die Chancen für die AOK stehen dann ganz gut.
In meinem letzten Job traf ich einen Spastiker, der fünfmal wöchentlich ZNS-KG zuhause bekam. Auf mein Staunen erklärte er mir, daß er das vor dem SG Gelsenkirchen erstritten hat. Die Kasse hat auf Berufung verzichtet, ein LSG Urteil wäre nämlich noch schlimmer, da es Ansprüche gleich betroffener Pat. auslöst.
Also versichere Dich anwaltlich und behandele so weiter wie verordnet, der Pat. kann nötigenfalls klagen, es kostet ihn kein Geld. Vertretung über Reichsbund oder Gewekschaften sind n. m. K. sehr gut, da die dort medizinisch besser beschlagen sind als Sozialrechtler.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Vorweg: Jurist bin ich nicht. Wenn Du in einem Verband bist, gibt der Verbandsjurist Auskunft. Sonst ist die Anfrage bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht auch nicht so teuer.
Hier klang schon an, daß die AOK genehmigen, aber nicht verändern kann. Änderungen gehen auch nur über den Verordner, aber man kann es ja 'mal probieren. Deutsche sind obrigkeitshörig und die Chancen für die AOK stehen dann ganz gut.
In meinem letzten Job traf ich einen Spastiker, der fünfmal wöchentlich ZNS-KG zuhause bekam. Auf mein Staunen erklärte er mir, daß er das vor dem SG Gelsenkirchen erstritten hat. Die Kasse hat auf Berufung verzichtet, ein LSG Urteil wäre nämlich noch schlimmer, da es Ansprüche gleich betroffener Pat. auslöst.
Also versichere Dich anwaltlich und behandele so weiter wie verordnet, der Pat. kann nötigenfalls klagen, es kostet ihn kein Geld. Vertretung über Reichsbund oder Gewekschaften sind n. m. K. sehr gut, da die dort medizinisch besser beschlagen sind als Sozialrechtler.
mfg hgb :wink:
gestern Anruf der AOK Essen,
es wurde nachgefragt warum Herr xxx eine Doppelbehandlung KG im Hause VadR bekommt und es nicht reichen würde den Patienten einfach zu behandeln.
Habe zurück gerufen und erklärt das der Arzt und wir es so möchten, im Gespräch stellte es sich heraus das der Mitarbeiter ein von der AOK angestellter Physiotherapeut ist, um die Kollegen ein bisschen zu kontrollieren.
Hattest du eine Schweigepflichtentbindung?
Bist du nicht verpflichtet auf ärztl VO, hier Doppelbehandlung, zu therapieren? Hast du nicht (schriftlich! ) auf die VO hingewiesen?
Genau, es wird mitgelesen.
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RoFo schrieb:
Cranium schrieb am 24.10.17 09:08:
gestern Anruf der AOK Essen,
es wurde nachgefragt warum Herr xxx eine Doppelbehandlung KG im Hause VadR bekommt und es nicht reichen würde den Patienten einfach zu behandeln.
Habe zurück gerufen und erklärt das der Arzt und wir es so möchten, im Gespräch stellte es sich heraus das der Mitarbeiter ein von der AOK angestellter Physiotherapeut ist, um die Kollegen ein bisschen zu kontrollieren.
Hattest du eine Schweigepflichtentbindung?
Bist du nicht verpflichtet auf ärztl VO, hier Doppelbehandlung, zu therapieren? Hast du nicht (schriftlich! ) auf die VO hingewiesen?
Genau, es wird mitgelesen.
gestern Anruf der AOK Essen,
Auf Telefonate würde ich nicht reagieren bzw. den vermeintlichen "AOK-Anrufer" ( ist er wirklich von der AOK ?)
bitten, sein Anliegen schriftlich zu formulieren. Damit erledigt sich viel Unfug von selbst.
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hermi schrieb:
Cranium schrieb am 24.10.17 09:08:
gestern Anruf der AOK Essen,
Auf Telefonate würde ich nicht reagieren bzw. den vermeintlichen "AOK-Anrufer" ( ist er wirklich von der AOK ?)
bitten, sein Anliegen schriftlich zu formulieren. Damit erledigt sich viel Unfug von selbst.
Er begründete es damit dass die Heilmittelrichtlinie nach 7 Jahren diese Frequenzreduzierung vorsieht. Weiterhin wollte er von ihr Angaben zur Krankheit des eine Patienten und eine Handynummer der anderen Patientin.
Auf den Hinweis dass Schweigepflicht besteht und warum ich und nicht der verordnende Arzt informiert ist würde pampig reagiert und aufgelegt. Meinen Patienten rate ich Widespruch einzulegen. Leider können es die meisten nicht, so dass die Kasse mir diesen Verfahren auch nich durchkommt. Eigentlich müsste es eine übergeordnete Beschwerdestelle geben die solches Verhalten sanktioniert.
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e.r. schrieb:
In den letzten 3 Wochen meldete sich 2 mal ein Mitarbeiter der AOK Rheinland telefonisch bei meiner Bürokraft um mitzuteilen dass die Therapiefrequenz von 2 Patienten auf einmal pro Woche reduziert werden würde.
Er begründete es damit dass die Heilmittelrichtlinie nach 7 Jahren diese Frequenzreduzierung vorsieht. Weiterhin wollte er von ihr Angaben zur Krankheit des eine Patienten und eine Handynummer der anderen Patientin.
Auf den Hinweis dass Schweigepflicht besteht und warum ich und nicht der verordnende Arzt informiert ist würde pampig reagiert und aufgelegt. Meinen Patienten rate ich Widespruch einzulegen. Leider können es die meisten nicht, so dass die Kasse mir diesen Verfahren auch nich durchkommt. Eigentlich müsste es eine übergeordnete Beschwerdestelle geben die solches Verhalten sanktioniert.
Er begründete es damit dass die Heilmittelrichtlinie nach 7 Jahren diese Frequenzreduzierung vorsieht. Weiterhin wollte er von ihr Angaben zur Krankheit des eine Patienten und eine Handynummer der anderen Patientin.
:unamused: Das soll in den HMR stehen?
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Tempelritter schrieb:
e.r. schrieb am 25.10.17 07:17:
Er begründete es damit dass die Heilmittelrichtlinie nach 7 Jahren diese Frequenzreduzierung vorsieht. Weiterhin wollte er von ihr Angaben zur Krankheit des eine Patienten und eine Handynummer der anderen Patientin.
:unamused: Das soll in den HMR stehen?
Ich meine Ferndiagnosen sind immer noch nicht erlaubt und dann auch noch von Verwaltungspersonal....
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TheStonie schrieb:
Ich würde immer gegenfragen, welche medizinische Kompetenz der Ändernde hat, warum er meint, ohne eine UNtersuchung und Befundung und auch ohne Sehen des Patienten entscheiden zu können, welche Therapieform für ihn die richtige ist.
Ich meine Ferndiagnosen sind immer noch nicht erlaubt und dann auch noch von Verwaltungspersonal....
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e.r. schrieb:
Sowohl im SGB 5 als auch in der Heilmittelrichtline kann ich nichts dazu finden. Ich halte es für fragwürdig und irreleitend, die Patienten müssten sich schriftlich den Paragraphen zuschicken lassen im Widerspruchsverfahren.
Er begründete es damit dass die Heilmittelrichtlinie nach 7 Jahren diese Frequenzreduzierung vorsieht. Weiterhin wollte er von ihr Angaben zur Krankheit des eine Patienten und .... Eigentlich müsste es eine übergeordnete Beschwerdestelle geben die solches Verhalten sanktioniert.
Haaaaaalllllllo da ist s Zeit für großes Kino: Verband, Patientenbeauftragter NRW Bund Presse etc. pp. Nach Lust und Laune vorher bei AOK Vorstand. Handynummer von Patient wollen....
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ali schrieb:
e.r. schrieb am 25.10.17 07:17:
Er begründete es damit dass die Heilmittelrichtlinie nach 7 Jahren diese Frequenzreduzierung vorsieht. Weiterhin wollte er von ihr Angaben zur Krankheit des eine Patienten und .... Eigentlich müsste es eine übergeordnete Beschwerdestelle geben die solches Verhalten sanktioniert.
Haaaaaalllllllo da ist s Zeit für großes Kino: Verband, Patientenbeauftragter NRW Bund Presse etc. pp. Nach Lust und Laune vorher bei AOK Vorstand. Handynummer von Patient wollen....
In den letzten 3 Wochen meldete sich 2 mal ein Mitarbeiter der AOK Rheinland telefonisch bei meiner Bürokraft um mitzuteilen dass die Therapiefrequenz von 2 Patienten auf einmal pro Woche reduziert werden würde.
/zitat]
Nochmal: Ignorieren. Ein Telefongespräch ist in solchen Fällen nicht rechtsverbindlich.
Kann ja jeder anrufen.
Da wir aber freundlich sind: Um Schriftliches bitten, "damit sich das Bundesversicherungsamt damit
beschäftigen kann". Dann ist Ruhe.
P.S.: Telefonisch und nicht schriftlich in Patientenrechte einzugreifen ist schlicht unseriös.
Aber man kann´s ja mal versuchen.....
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hermi schrieb:
e.r. schrieb am 25.10.17 07:17:
In den letzten 3 Wochen meldete sich 2 mal ein Mitarbeiter der AOK Rheinland telefonisch bei meiner Bürokraft um mitzuteilen dass die Therapiefrequenz von 2 Patienten auf einmal pro Woche reduziert werden würde.
/zitat]
Nochmal: Ignorieren. Ein Telefongespräch ist in solchen Fällen nicht rechtsverbindlich.
Kann ja jeder anrufen.
Da wir aber freundlich sind: Um Schriftliches bitten, "damit sich das Bundesversicherungsamt damit
beschäftigen kann". Dann ist Ruhe.
P.S.: Telefonisch und nicht schriftlich in Patientenrechte einzugreifen ist schlicht unseriös.
Aber man kann´s ja mal versuchen.....
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Z.Z. schrieb:
Danke für die hilfreichen Antworten
Anruf der AOK?
Bei mir trauen die sich nicht :sunglasses:
Weiß warum ich keine neuen AOKler mehr nehme
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Birgit88 schrieb:
Weia, das hab ich noch nicht gehabt.
Anruf der AOK?
Bei mir trauen die sich nicht :sunglasses:
Weiß warum ich keine neuen AOKler mehr nehme
Vorweg: Jurist bin ich nicht. Wenn Du in einem Verband bist, gibt der Verbandsjurist Auskunft. Sonst ist die Anfrage bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht auch nicht so teuer.
Hier klang schon an, daß die AOK genehmigen, aber nicht verändern kann. Änderungen gehen auch nur über den Verordner, aber man kann es ja 'mal probieren. Deutsche sind obrigkeitshörig und die Chancen für die AOK stehen dann ganz gut.
In meinem letzten Job traf ich einen Spastiker, der fünfmal wöchentlich ZNS-KG zuhause bekam. Auf mein Staunen erklärte er mir, daß er das vor dem SG Gelsenkirchen erstritten hat. Die Kasse hat auf Berufung verzichtet, ein LSG Urteil wäre nämlich noch schlimmer, da es Ansprüche gleich betroffener Pat. auslöst.
Also versichere Dich anwaltlich und behandele so weiter wie verordnet, der Pat. kann nötigenfalls klagen, es kostet ihn kein Geld. Vertretung über Reichsbund oder Gewekschaften sind n. m. K. sehr gut, da die dort medizinisch besser beschlagen sind als Sozialrechtler.
mfg hgb :wink:
Es wäre sehr hilfreich zu wissen , wo man dies nachlesen kann. Weißt Du das vielleicht ?
Danke
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Z.Z. schrieb:
hgb schrieb am 24.10.17 18:33:
Vorweg: Jurist bin ich nicht. Wenn Du in einem Verband bist, gibt der Verbandsjurist Auskunft. Sonst ist die Anfrage bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht auch nicht so teuer.
Hier klang schon an, daß die AOK genehmigen, aber nicht verändern kann. Änderungen gehen auch nur über den Verordner, aber man kann es ja 'mal probieren. Deutsche sind obrigkeitshörig und die Chancen für die AOK stehen dann ganz gut.
In meinem letzten Job traf ich einen Spastiker, der fünfmal wöchentlich ZNS-KG zuhause bekam. Auf mein Staunen erklärte er mir, daß er das vor dem SG Gelsenkirchen erstritten hat. Die Kasse hat auf Berufung verzichtet, ein LSG Urteil wäre nämlich noch schlimmer, da es Ansprüche gleich betroffener Pat. auslöst.
Also versichere Dich anwaltlich und behandele so weiter wie verordnet, der Pat. kann nötigenfalls klagen, es kostet ihn kein Geld. Vertretung über Reichsbund oder Gewekschaften sind n. m. K. sehr gut, da die dort medizinisch besser beschlagen sind als Sozialrechtler.
mfg hgb :wink:
Es wäre sehr hilfreich zu wissen , wo man dies nachlesen kann. Weißt Du das vielleicht ?
Danke
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Problem beschreiben
Udo schrieb:
Welche V.a.d.R. Ist bei der AOK RPL genehmigungspflichtig? Ich hab da noch nie was genehmigen lassen?
- aufgrund unserer Unterlagen ist die Behandlungsfrequenz von ... nicht nachvollziehbar
- der medizinische Dienst empfiehlt eine Behandlungsfrequenz von ...
Der Widerspruch wurde natürlich sofort eingelegt.
... ist doch nur eine Empfehlung des med. Dienstes! Mich würde nicht interessieren, was der med. Dienst empfiehlt, ich richte mich nach der Verordnung des behandelnden Arztes, wobei auf der Verordnung die Behandlungsfrequenz ja auch lediglich eine Empfehlung ist und diese von uns auch nicht überschritten wird. Falls es med. notwendig sein sollte, bespreche ich das mit dem Arzt und nicht mit dem med. Dienst!
Laßt euch doch nicht alles gefallen !!!
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Z.Z. schrieb am 23.10.17 19:06:
- aufgrund unserer Unterlagen ist die Behandlungsfrequenz von ... nicht nachvollziehbar
- der medizinische Dienst empfiehlt eine Behandlungsfrequenz von ...
Der Widerspruch wurde natürlich sofort eingelegt.
... ist doch nur eine Empfehlung des med. Dienstes! Mich würde nicht interessieren, was der med. Dienst empfiehlt, ich richte mich nach der Verordnung des behandelnden Arztes, wobei auf der Verordnung die Behandlungsfrequenz ja auch lediglich eine Empfehlung ist und diese von uns auch nicht überschritten wird. Falls es med. notwendig sein sollte, bespreche ich das mit dem Arzt und nicht mit dem med. Dienst!
Laßt euch doch nicht alles gefallen !!!
Gruß Evi
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