PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
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12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
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Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
kann ich als sektoraler HP (wenn ich keine Rücksicht darauf nehme, ob und wie dem Patienten etwas erstattet wird) in meinen Rechnungen bspw. bestimmte Pakete als Leistungen angeben?
Bsp: "Paket XYZ Monat Mai" für XYZ Euro
statt alles anhand der GebüH oder GebüTh aufzudröseln? Oder bin ich daran gebunden? Gibt es steuerlich sonst irgendwelche Probleme?
Würde mir das Leben deutlich erleichtern ;)
Vielen Dank schonmal!
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Rechnungsdatum + eindeutige Rechnungsnummer
Behandlungsdatum, Leistungstext, Einzelpreis
Gesamtrechnungsbetrag
Zahlungsfrist
Bei irgendwelche "Pakete" hätte ich in unserer Branche doch Bedenken.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ph88 Ein Pflicht zur Aufschlüsselung nach irgendwelche Systeme gibt es bei uns nicht. Es gibt lediglich ein Pflicht zur nachvollziehbare Rechnungsstellung, siehe z. B. Ordnungsgemäße Rechnungen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechnungsdatum + eindeutige Rechnungsnummer
Behandlungsdatum, Leistungstext, Einzelpreis
Gesamtrechnungsbetrag
Zahlungsfrist
Bei irgendwelche "Pakete" hätte ich in unserer Branche doch Bedenken.
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ph88 schrieb:
Hallo,
kann ich als sektoraler HP (wenn ich keine Rücksicht darauf nehme, ob und wie dem Patienten etwas erstattet wird) in meinen Rechnungen bspw. bestimmte Pakete als Leistungen angeben?
Bsp: "Paket XYZ Monat Mai" für XYZ Euro
statt alles anhand der GebüH oder GebüTh aufzudröseln? Oder bin ich daran gebunden? Gibt es steuerlich sonst irgendwelche Probleme?
Würde mir das Leben deutlich erleichtern ;)
Vielen Dank schonmal!
Nur Wucher darfst du nicht betreiben.
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Abrechnen zum 2,3-fachen Satz z.B. ist safe kein Wucher im juristischen Sinn.
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Felix Z. schrieb:
@Halbtitan Wobei Wucher ja wirklich nur bei astronomisch hohen Summen, in Verbindung mit einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Vertragsgeber und -nehmer, besteht.
Abrechnen zum 2,3-fachen Satz z.B. ist safe kein Wucher im juristischen Sinn.
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Halbtitan schrieb:
Du bist an keine Gebührenkataloge gebunden.
Nur Wucher darfst du nicht betreiben.
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