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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
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Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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die Mitarbeiter bei Inter-Forum sind stets besonders kreativ. So auch uns gegenüber in einem aktuellen Fall:
Der komplette VO-Wert wurde mit der Begründung abgesetzt, dass "eine Unterschriftsleistung durch Patienten die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben nach § 104 BGB durch Geschäftsunfähigkeit ausgeschlossen" sei.
Wir können uns nicht recht vorstellen, dass es sich um die Eigenmächtigkeit eines subalternen Inter-Forum-Mitarbeiters handeln sollte, sondern eher um einen handlungsanweisenden Auftrag der Techniker-Krankenkasse. Gleichzeitig könnte es dann aber auch keine Einzelfallbegründung sein, sondern sie müsste in der Fläche aller entsprechenden Behandlungen in allen Praxen zwischen Flensburg und Garmisch Anwendung finden. Deshalb unsere Frage, wem außer uns ist schon mal mit dieser Begründung gekürzt worden?
Zur Wertung: Vor- Nach- und Sammelunterschriften auf VOs schließen sich aus, so dass Unterschriften nur in der Präsenzsituation der jeweiligen Behandlung geleistet werden sollen. Übertragen auf diese Fälle hieße das, dass zu jeder Behandlung eines unter 7-jährigen Kindes ein Vertretungsberechtiger dabei sein müsste, um zu unterschreiben. Ob das die TK wirklich intendieren wollte? Deshalb haben wir sie heute direkt um Bestätigung dieser für uns zumindest neuen Rechtsauffassung gebeten. Dies würde uns in die Lage versetzen, sämtliche vertretungsberechtigte Personen unserer Praxis mit hohem Kinderanteil mit Formschreiben über diesen im Vergleich zur Vergangenheit geänderten Behandlungsmodus zu informieren... Gleiches würde dann auch gelten für unsere betreuten Patienten.
Inhaltlich ist der Ablehnungsgrund perse daneben. § 104 ff. BGB ist anwendbar im Privatrecht, wir bewegen uns hier aber im Sozialrecht.
Sollte sich die TK diesen Kürzungsgrund nicht zu eigen machen haben wir nicht nur um Zahlungsausgleich gebeten, sondern um explizite Antwort, wie diesbezüglich in Zukunft verfahren werden soll. Auf unsere Sanktionsmaßnahmen gem. §§ 247, 286 und 288 BGB wurde hingewiesen. Wir werden berichten.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
die Mitarbeiter bei Inter-Forum sind stets besonders kreativ. So auch uns gegenüber in einem aktuellen Fall:
Der komplette VO-Wert wurde mit der Begründung abgesetzt, dass "eine Unterschriftsleistung durch Patienten die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben nach § 104 BGB durch Geschäftsunfähigkeit ausgeschlossen" sei.
Wir können uns nicht recht vorstellen, dass es sich um die Eigenmächtigkeit eines subalternen Inter-Forum-Mitarbeiters handeln sollte, sondern eher um einen handlungsanweisenden Auftrag der Techniker-Krankenkasse. Gleichzeitig könnte es dann aber auch keine Einzelfallbegründung sein, sondern sie müsste in der Fläche aller entsprechenden Behandlungen in allen Praxen zwischen Flensburg und Garmisch Anwendung finden. Deshalb unsere Frage, wem außer uns ist schon mal mit dieser Begründung gekürzt worden?
Zur Wertung: Vor- Nach- und Sammelunterschriften auf VOs schließen sich aus, so dass Unterschriften nur in der Präsenzsituation der jeweiligen Behandlung geleistet werden sollen. Übertragen auf diese Fälle hieße das, dass zu jeder Behandlung eines unter 7-jährigen Kindes ein Vertretungsberechtiger dabei sein müsste, um zu unterschreiben. Ob das die TK wirklich intendieren wollte? Deshalb haben wir sie heute direkt um Bestätigung dieser für uns zumindest neuen Rechtsauffassung gebeten. Dies würde uns in die Lage versetzen, sämtliche vertretungsberechtigte Personen unserer Praxis mit hohem Kinderanteil mit Formschreiben über diesen im Vergleich zur Vergangenheit geänderten Behandlungsmodus zu informieren... Gleiches würde dann auch gelten für unsere betreuten Patienten.
Inhaltlich ist der Ablehnungsgrund perse daneben. § 104 ff. BGB ist anwendbar im Privatrecht, wir bewegen uns hier aber im Sozialrecht.
Sollte sich die TK diesen Kürzungsgrund nicht zu eigen machen haben wir nicht nur um Zahlungsausgleich gebeten, sondern um explizite Antwort, wie diesbezüglich in Zukunft verfahren werden soll. Auf unsere Sanktionsmaßnahmen gem. §§ 247, 286 und 288 BGB wurde hingewiesen. Wir werden berichten.
Mit kollegialen Grüßen
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Aber steht da nicht "Unterschrift des Versicherten"?
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RoFo schrieb:
Habs grad nicht vorliegen.
Aber steht da nicht "Unterschrift des Versicherten"?
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physiox100 schrieb:
Hmm vor kurzem kam bei mir ein Schreiben rein, das Interforum mit Syntela zu DAVASO verschmolzen sind. Also vermute ich mal stark, dass die nun deren abenteuerlichen Absetzungspraktiken übernommen haben.
Die Bestätigung hat, gem. aller Rahmenverträge, grundsätzlich durch den Versicherten persönlich zu erfolgen und kann nur in Ausnahmefällen durch z.B. Pflegepersonal geschehen.
Widersprechen, Bearbeitungsgebühr einfordern (§§286,288 BGB).
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Papa Alpaka schrieb:
...durch die Behandlungsbestätigung wird kein Rechtsgeschäft geschlossen, es wird der Empfang einer Leistung bestätigt.
Die Bestätigung hat, gem. aller Rahmenverträge, grundsätzlich durch den Versicherten persönlich zu erfolgen und kann nur in Ausnahmefällen durch z.B. Pflegepersonal geschehen.
Widersprechen, Bearbeitungsgebühr einfordern (§§286,288 BGB).
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mogli123 schrieb:
Von diesem Schreiben (und der "Begründung") hätte ich gerne eine Kopie, um sie jedem Patienten der TK zu zeigen. Versicherte der TK denken ja oft, dass sie bei einer "besonders tollen" Kasse sind. Und nur, wenn man die Patienten über die Methoden ihrer Kasse informiert, kann sich vielleicht etwas ändern.
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Pat2 schrieb:
Wir lassen alle Personen unter 16 Jahren von Ihren Eltern bestätigen, dass sie am Tag der Behandlung selbständig unterschreiben dürfen auf Ihre Verordnung. Noch nie irgendwelche Beanstandung seitens der Kasse gehabt.
Von Danksagungen bis zu"ist mir egal ob Sie 100 % bekommen", je nach Bildungstand
entsprechend gab es " Vermerke!"
:clap:
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Norbert Meyer schrieb:
Diese " Kassenhinweise " gebrauche ich seit ca. 26 Jahren, Anfangs mit starker Resonanz seitens meiner Pat.unter dem besonderen Gesichtspunkt der damals üblichen widrigen Primärkassenpreise für das Gebiet der ehemaligen DDR, ab 1996 zahlten die Ersatzkassen 100 %
Von Danksagungen bis zu"ist mir egal ob Sie 100 % bekommen", je nach Bildungstand
entsprechend gab es " Vermerke!"
:clap:
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ali schrieb:
Vom Hörensagen soll bei einer Praxisüberprüfung mit eben jener Begründung entsprechende Rezepte retaxiert worden sein...
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Inche schrieb:
Oder Mama u Kind unterschreiben lassen oder fürs Kind eine Stempelkarte mit Belohnungsstempel pro termin einen
Kinder unter 7 dürfen nicht unterschrieben.unter 15 ist auch kritisch.
In meinem Rahmenvertrag steht das nicht :unamused:
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RoFo schrieb:
a schubart schrieb am 3.6.17 09:02:
Kinder unter 7 dürfen nicht unterschrieben.unter 15 ist auch kritisch.
In meinem Rahmenvertrag steht das nicht :unamused:
Kinder unter 7 dürfen nicht unterschrieben.unter 15 ist auch kritisch.
Warum nicht? Weil die AOK ihre eigene Gesetzgebung macht und Leistungserbringer jede Kröte schlucken müssen die hingehalten wird?
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Papa Alpaka schrieb:
a schubart schrieb am 3.6.17 09:02:
Kinder unter 7 dürfen nicht unterschrieben.unter 15 ist auch kritisch.
Warum nicht? Weil die AOK ihre eigene Gesetzgebung macht und Leistungserbringer jede Kröte schlucken müssen die hingehalten wird?
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a schubart schrieb:
Kinder unter 7 dürfen nicht unterschrieben.unter 15 ist auch kritisch. Wir machen zwei unterschiften zettel 1 mal kind seperat ( auch für die Eltern zur Kontrolle ) eltern müssen auf dem original rezept unterschreiben... Das ist eigentlich auch schon lange so . Man kann auch einen Behandlungs vertrag mit den Eltern machen wo drin steht das die kinder selber überschreiten dürfen...ist mir aber zu unsicher.
Nicht Einwilligungsfähig. Hat im Prinzip auch nix mit Krankenkassen zu tun ist überall so .somit kann mit ihnen kein Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Nur mit den erziehungsberechtigten . Hatte da einen sehr interessanten Vortrag auf meiner fobi für den sektoralen HP .Von einem medizin Rechtsanwalt.
will ja keine lassen in schutz nehmen . Mich nervt diese Absetzerei wegen nix ja auch .
Lg
.
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Da steht es auch nochmal genau ...
Lg
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a schubart schrieb:
Wenn man bei einer bekannten Suchmaschine eingibt : Kinder auf rezept unterschreiben lassen. Da gibt es einen fachartikel bei : iww.de
Da steht es auch nochmal genau ...
Lg
Die Unterschrift bei den Behandlungstagen hat keine rechtliche Bedeutung, auch, wenn die Kassen das gerne so auslegen möchten.
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RoFo schrieb:
Ich schließe mit den Kindern keinen Vertrag, sondern mit den Eltern und zwar bis zum Tag vor dem 18. LJ.
Die Unterschrift bei den Behandlungstagen hat keine rechtliche Bedeutung, auch, wenn die Kassen das gerne so auslegen möchten.
Ich nenne das vorauseilenden Gehorsam.
Und gerade Kinder können sich wirkungsvoll einer Behandlung entziehen, sprich verweigern :wink:
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RoFo schrieb:
In der von dir genannten Quelle stehen Empfehlungen, um Absetzungen sicher zu vermeiden. Sie setzt voraus, dass der Vertrag mit den Kindern gemacht wird.
Ich nenne das vorauseilenden Gehorsam.
Und gerade Kinder können sich wirkungsvoll einer Behandlung entziehen, sprich verweigern :wink:
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a schubart schrieb:
Kinder unter 7 gelten in Deutschland als
Nicht Einwilligungsfähig. Hat im Prinzip auch nix mit Krankenkassen zu tun ist überall so .somit kann mit ihnen kein Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Nur mit den erziehungsberechtigten . Hatte da einen sehr interessanten Vortrag auf meiner fobi für den sektoralen HP .Von einem medizin Rechtsanwalt.
will ja keine lassen in schutz nehmen . Mich nervt diese Absetzerei wegen nix ja auch .
Lg
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