Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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...
wer hat Erfahrung als sektoraler HP Physio mit der Abrechnung von selbst verordneten Leistungen bei Privatpatienten?
Genauer gefragt: Ich will als HP-PT Privatpatienten ohne ärztliche Verordnung befunden, eine Diagnose stellen und die Therapieform wählen. Danach natürlich die Leistungen in Rechnung stellen:
Was habt ihr für Erfahrungen mit den Anforderungen der Privatkassen, was wollen die haben, was muss der Patient ihnen einreichen? Nur eine Rechnung mit den üblichen Angaben (Name, Anschrift, Behandlungsdaten,...)? Oder wollen sie zusätzlich noch ein REZEPT ausgestellt bekommen?? Ist ein selbst erstelltes Rezept notwendig, wenn ich die Leistung garnicht delegiere, sondern als HP-PT selbst durchführe? Reicht da nicht die Diagnose auf dem Rechnungsformular?
Und nehmt ihr die Leistungsziffern der GebueH und schreibt eure mit dem Patienten vereinbarte Gebühr dahinter? Das meinte nämlich die Debeka, dass sie die Leistungsziffern bräuchten, um dem Pat. was zu erstatten. Aber das ist doch Quatsch, weil ich doch als Physio nur Physioleistungen erbringen will und abrechnen kann, aber die stehen nicht in der GebüH. was mach ich z.B. mit Manuelle Therapie?? Die gibts bei den HPs nicht, genauso wenig wie KG-neurol. und so weiter....
Ihr seht, ich verstehe überhaupt nicht wie das laufen soll. Danke euch für eure Hilfe!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wer hat Erfahrung als sektoraler HP Physio mit der Abrechnung von selbst verordneten Leistungen bei Privatpatienten?
Genauer gefragt: Ich will als HP-PT Privatpatienten ohne ärztliche Verordnung befunden, eine Diagnose stellen und die Therapieform wählen. Danach natürlich die Leistungen in Rechnung stellen:
Was habt ihr für Erfahrungen mit den Anforderungen der Privatkassen, was wollen die haben, was muss der Patient ihnen einreichen? Nur eine Rechnung mit den üblichen Angaben (Name, Anschrift, Behandlungsdaten,...)? Oder wollen sie zusätzlich noch ein REZEPT ausgestellt bekommen?? Ist ein selbst erstelltes Rezept notwendig, wenn ich die Leistung garnicht delegiere, sondern als HP-PT selbst durchführe? Reicht da nicht die Diagnose auf dem Rechnungsformular?
Und nehmt ihr die Leistungsziffern der GebueH und schreibt eure mit dem Patienten vereinbarte Gebühr dahinter? Das meinte nämlich die Debeka, dass sie die Leistungsziffern bräuchten, um dem Pat. was zu erstatten. Aber das ist doch Quatsch, weil ich doch als Physio nur Physioleistungen erbringen will und abrechnen kann, aber die stehen nicht in der GebüH. was mach ich z.B. mit Manuelle Therapie?? Die gibts bei den HPs nicht, genauso wenig wie KG-neurol. und so weiter....
Ihr seht, ich verstehe überhaupt nicht wie das laufen soll. Danke euch für eure Hilfe!
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ich glaube nicht, daß irgendeine Privatkrankenkasse die Leistungen eines sektorialen Heilpraktikers (in diesem Falle Physiotherapie) bezahlt. Soviel ich weiß, zahlen die höchstens für den "Vollheilpraktiker". Der einzige Vorteil darin ist, daß es möglich ist, im "first contact" Patienten zu behandeln und daß diese Leistung dann von der Umsatzsteuer befreit ist. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo anonymer Teilnehmer,
ich glaube nicht, daß irgendeine Privatkrankenkasse die Leistungen eines sektorialen Heilpraktikers (in diesem Falle Physiotherapie) bezahlt. Soviel ich weiß, zahlen die höchstens für den "Vollheilpraktiker". Der einzige Vorteil darin ist, daß es möglich ist, im "first contact" Patienten zu behandeln und daß diese Leistung dann von der Umsatzsteuer befreit ist. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Alllerdings erstatten sie "nur" wenn die GebüH-Tarife aufgeführt werden.
Grüße
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redbi schrieb:
Die privaten KK müssen die Physio-HP Rechnungen bezahlen, wenn in ihren AGBs nicht ausdrücklich der Physio-HP ausgenommen ist.
Alllerdings erstatten sie "nur" wenn die GebüH-Tarife aufgeführt werden.
Grüße
Einfach hier melden. Dann kann ich da anrufennd fragen. Bis jetzt haben mir alle mir bekannten Private gesagt das Sie nur Rechnungen von Voll HP akzeptieren. Ich bin gespannt.
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paul849 schrieb:
Habe schon mehrmals dazu aufgefordert mir eine deutsche Privatkasse zu nennen die eine Rechnung eines sg. Sekt. HP beglichen hat.
Einfach hier melden. Dann kann ich da anrufennd fragen. Bis jetzt haben mir alle mir bekannten Private gesagt das Sie nur Rechnungen von Voll HP akzeptieren. Ich bin gespannt.
Ich habe aber auvh noch von keinem Patienten gehört, dass seine/ihre PKV nicht erstattet (egal ob als Voll-PKV oder als Zusatz-PKV).
Meine PKV (Münchener Verein) hat mir Rechungen von Kollegen HP (PT) schon erstattet.
Ich verstehe daher dein Problem nicht. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Alle meine Beamten im Rahmen der Beihilfe ohne Probleme. Voraussetzung ist, dass wir die GeBüH-Ziffern (bei Bedarf mit Zusatz "A" für Analog) verwenden.
Ich habe aber auvh noch von keinem Patienten gehört, dass seine/ihre PKV nicht erstattet (egal ob als Voll-PKV oder als Zusatz-PKV).
Meine PKV (Münchener Verein) hat mir Rechungen von Kollegen HP (PT) schon erstattet.
Ich verstehe daher dein Problem nicht. :unamused:
Aber wenn ich die 34.1 A Manuelle Therapie mit 27,-Euro berechne, ich aber weiß, dass die PKV dem Patient maximal 18,-Euro erstattet, kann ich dann für jede Behandlung die "eingehende Untersuchung" geltend machen ?
Und es reicht doch, wenn ich auf meinem Rechnungsbriefkopf den Verweis habe: Physiotherapeut und Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie. Dann wissen die pKVs doch Bescheid, dass ich als (sektoraler) HP eine Verordnung und Rechnung stellen darf, oder?
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ok, langsam verstehe ich. Das heißt, wenn ich für die Manuelle Therapie die Chiropraktik-Ziffer mit A versehe und meinen Betrag dazuschreibe, dann müssten die privaten KVs die Rechnung zmindest anerkennen und eben das zahlen, was sie mit dem Patienten vertraglich geregelt haben.
Aber wenn ich die 34.1 A Manuelle Therapie mit 27,-Euro berechne, ich aber weiß, dass die PKV dem Patient maximal 18,-Euro erstattet, kann ich dann für jede Behandlung die "eingehende Untersuchung" geltend machen ?
Und es reicht doch, wenn ich auf meinem Rechnungsbriefkopf den Verweis habe: Physiotherapeut und Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie. Dann wissen die pKVs doch Bescheid, dass ich als (sektoraler) HP eine Verordnung und Rechnung stellen darf, oder?
Danke!
Die Ziffer 34.1 kannst du ergänzen mit z.B. 20.02 oder 20.5.
Aber davon unabhängig nochmals: da die Verträge so unterschiedlich sind, ist die Erstattung letztendlich immer Risiko des Patienten.
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britta109 schrieb:
Die Ziffer 1 wird im Behandlungsfall nur 1x erstattet.
Die Ziffer 34.1 kannst du ergänzen mit z.B. 20.02 oder 20.5.
Aber davon unabhängig nochmals: da die Verträge so unterschiedlich sind, ist die Erstattung letztendlich immer Risiko des Patienten.
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redbi schrieb:
Ich habe Pat. bei der DKV die die Rechnungen erstattet bekommen haben.
Grüße
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redbi schrieb:
Aber es variiert stark. Wenn in den AGBs steht: HP wird übernommen-muss es übernommen werden. Nur wenn Physio-HP ausgenommen ist, dann wird es nicht bezahlt.
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke dir!
Habe schon mehrmals dazu aufgefordert mir eine deutsche Privatkasse zu nennen die eine Rechnung eines sg. Sekt. HP beglichen hat.
Einfach hier melden. Dann kann ich da anrufennd fragen. Bis jetzt haben mir alle mir bekannten Private gesagt das Sie nur Rechnungen von Voll HP akzeptieren. Ich bin gespannt.
in einem anderen Thread sind dir mehrere private Kassen genannt worden, die Leistungen durch HP Physiotherapie anteilig oder ganz erstatten. Der HP Physiotherapie ist dem "großen" HP bis auf das Fachgebiet gleichgestellt so die Info des Gesundheitsamtes Freiburg und Info von einem Fachanwalt für Medizinrecht. Wenn HP Leistungen im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen sind muss die PKV bezahlen. Ausnahme Beihilfe und Postbeamtenkasse B - Beihilferichtlinie beachten.
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Tempelritter schrieb:
paul849 schrieb am 8.11.14 18:59:
Habe schon mehrmals dazu aufgefordert mir eine deutsche Privatkasse zu nennen die eine Rechnung eines sg. Sekt. HP beglichen hat.
Einfach hier melden. Dann kann ich da anrufennd fragen. Bis jetzt haben mir alle mir bekannten Private gesagt das Sie nur Rechnungen von Voll HP akzeptieren. Ich bin gespannt.
in einem anderen Thread sind dir mehrere private Kassen genannt worden, die Leistungen durch HP Physiotherapie anteilig oder ganz erstatten. Der HP Physiotherapie ist dem "großen" HP bis auf das Fachgebiet gleichgestellt so die Info des Gesundheitsamtes Freiburg und Info von einem Fachanwalt für Medizinrecht. Wenn HP Leistungen im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen sind muss die PKV bezahlen. Ausnahme Beihilfe und Postbeamtenkasse B - Beihilferichtlinie beachten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Verwechselt du da nicht mit der Ziffer 5?
Stimmt nicht, es gibt reichlich Positionen, die vom Privatkassen oder Beihilfe übernommen werden.
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Karim Bouzir schrieb:
Hallo,
Stimmt nicht, es gibt reichlich Positionen, die vom Privatkassen oder Beihilfe übernommen werden.
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eim schrieb:
Aber die kannst du bei den meisten Gebüh-Programmen zusätzlich selbst einfügen.Und bei MT kannst du auch Osteopathie nehmen.
Für (voll-) HP gibt es eine GebüH. Es wird immer die Ziffer, Leistung und die Gebühr aufgelistet.
Z. B.
Ziffer 1, Eingehende, das gewöhnliche Mass übersteigende Untersuchung. Euro: 12,30 (-20,50 Euro).
Ziffer 4, Eingehende Beratung. Euro: 6,40 (- 22,00 Euro)
....
Die Ziffern 20.01-20.8 beziehen sich auf Massagen, die Ziffern 34- 35.6 auf chiropraktische und osteopathsiche Behandlungen. Ziffer 17 steht für die neurologische Untersuchung.
Ein Rezept ist meines Wissens nicht erforderlich. Du musst dich entscheiden, ob du als Physio oder als sektoraler HP arbeiten und abrechnen willst. Und dich damit anfreunden, dass der Patient erst einmal immer als Privatmensch zahlt und dann sich freuen kann, wenn er die Rechnung erstattet bekommt. Denn hier kommt es immer auf den Vertrag den Einzelnen mit seiner Versicherung an.
Schreib also eine Rechnung mit Diagnosen, Ziffern, Legende und Betrag der einzelnen Ziffern. Endbetrag. Zahlungsdatum bis xx.xx.xx und immer an das Geburtsdatum denken.
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Und passend dazu habe ich noch eine Frage: wenn ich meinen Privatpatienten eine Behandlung lang manualtherapeutisch behandle, dann rechne ich ungefähr den 1.8fachen Kassensatz ab, also zahlt er mir für die Manuelle Therapie sagen wir 27,-Euro. Wenn ich als Heilpraktiker nach GebüH mit der 34.1 die chiropraktische Behandlung abrechne, dann kriege ich zwischen 10,50-18€ - für ein und dieselbe Behandlung! Das kann doch nicht sein! Oder holst du die fehlenden Euros über die Untersuchungsziffer bei jeder Behandlung wieder rein? Geht das?
Und nochmal: Müsste es nicht tatsächlich gehen, dass ich die GebüH einfach nicht in Anspruch nehme, sondern mir selbst auf irgendeinem Blankovordruck ein Rezept über 10xManuelle Therapie erstelle und dieses dann ganz normal als Physio abarbeite und in Rechnung stelle? Ich stelle mir selber eine private Heilmittelverordnung für Physiotherapie aus - das wäre mir am liebsten! Geht das??
Lieben Dank nochmal an alle Erfahrenen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für deine ausführliche Info! Und genau diesen Punkt verstehe ich aber nicht: Beispiel, ich habe einen Patienten mit WS-Blockade, Hexenschuß o.ä. und möchte als Therapieform Manuelle Therapie machen und abrechnen. Welche Ziffer nehme ich??? Ich darf doch als Physiotherapeut (und das bin ich, und kein Voll-HP) nur physiotherapeutische Massnahmen ergreifen, und da sind mir doch Chiropraktik und Osteopathie definitiv verboten!!! Oder kapier ichs immernoch nicht? Ich kann doch nicht die 34.2, gezielter chiropraktischer Eingriff, nicht vornehmen und in Rechnung stellen, wenn es mir als Nur-Physio verboten ist. Verstehst du mein Problem?
Und passend dazu habe ich noch eine Frage: wenn ich meinen Privatpatienten eine Behandlung lang manualtherapeutisch behandle, dann rechne ich ungefähr den 1.8fachen Kassensatz ab, also zahlt er mir für die Manuelle Therapie sagen wir 27,-Euro. Wenn ich als Heilpraktiker nach GebüH mit der 34.1 die chiropraktische Behandlung abrechne, dann kriege ich zwischen 10,50-18€ - für ein und dieselbe Behandlung! Das kann doch nicht sein! Oder holst du die fehlenden Euros über die Untersuchungsziffer bei jeder Behandlung wieder rein? Geht das?
Und nochmal: Müsste es nicht tatsächlich gehen, dass ich die GebüH einfach nicht in Anspruch nehme, sondern mir selbst auf irgendeinem Blankovordruck ein Rezept über 10xManuelle Therapie erstelle und dieses dann ganz normal als Physio abarbeite und in Rechnung stelle? Ich stelle mir selber eine private Heilmittelverordnung für Physiotherapie aus - das wäre mir am liebsten! Geht das??
Lieben Dank nochmal an alle Erfahrenen!
Siehe: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/manuelle-therapie-als-hp-physio-abrechnen/8/68053/68299#msg-68299
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seufz
Siehe: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/manuelle-therapie-als-hp-physio-abrechnen/8/68053/68299#msg-68299
Siehe: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/manuelle-therapie-als-hp-physio-abrechnen/8/68053/68299#msg-68299
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seufz
Siehe: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/manuelle-therapie-als-hp-physio-abrechnen/8/68053/68299#msg-68299
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paul849 schrieb:
Du kanst als sg. Sektoraler HP mit keiner Kasse irgendwas abrechnen. Glaubt das doch bitte einfach mal.
Soweit PKV oder Beihilfestellen: überhaupt kein Problem. Wird dem VN anstandlos im versicherten Rahmen erstattet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn du GKV meinst; d'accord. Habe ich aber auch nicht behauptet.
Soweit PKV oder Beihilfestellen: überhaupt kein Problem. Wird dem VN anstandlos im versicherten Rahmen erstattet.
(die Gebüh für HP wurde entwickelt damit es die HP`s einfacher haben und die PK oder Beihilfestellen nutzen die Ziffern weil es bequemer ist.
aber diese Gebüh stammt aus dem Jahre 1985 ,also Preise anpassen bzw. selber angeben)
Die Gebüh für Ärzte ist rechtsverbindlich d.h. der Arzt ist daran gebunden.
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eim schrieb:
Und die Gebüh für HP ist NICHT rechtsverbindlich sondern du kannst selbstredend deine eigenen Preise angeben.
(die Gebüh für HP wurde entwickelt damit es die HP`s einfacher haben und die PK oder Beihilfestellen nutzen die Ziffern weil es bequemer ist.
aber diese Gebüh stammt aus dem Jahre 1985 ,also Preise anpassen bzw. selber angeben)
Die Gebüh für Ärzte ist rechtsverbindlich d.h. der Arzt ist daran gebunden.
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britta109 schrieb:
Wird die 1 mehrmals im Behandlungsfall erstattet? Oder bedarf sie nicht eine neue Diagnose?
LG
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Karim Bouzir schrieb:
Was erzehlen sie für Misst, es stimmt überhaupt nicht. Ich erstelle als HP-Physio seit über ein Jahr Rechnungen, die alle übernommen wurden. Es muss nur auf Positionen geachtet werden.
LG
Was erzehlen sie für Misst, es stimmt überhaupt nicht. Ich erstelle als HP-Physio seit über ein Jahr Rechnungen, die alle übernommen wurden. Es muss nur auf Positionen geachtet werden.
LG
Nu ma nich so vorlaut....der Trööt is zwei Jahre alt...
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RoFo schrieb:
Karim Bouzir schrieb am 28.10.16 18:16:
Was erzehlen sie für Misst, es stimmt überhaupt nicht. Ich erstelle als HP-Physio seit über ein Jahr Rechnungen, die alle übernommen wurden. Es muss nur auf Positionen geachtet werden.
LG
Nu ma nich so vorlaut....der Trööt is zwei Jahre alt...
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britta109 schrieb:
Die Rechnungserstattung ist letztendlich das Problem des Patienten. Natürlich muss er darüber vorher aufgeklärt werden.
Für (voll-) HP gibt es eine GebüH. Es wird immer die Ziffer, Leistung und die Gebühr aufgelistet.
Z. B.
Ziffer 1, Eingehende, das gewöhnliche Mass übersteigende Untersuchung. Euro: 12,30 (-20,50 Euro).
Ziffer 4, Eingehende Beratung. Euro: 6,40 (- 22,00 Euro)
....
Die Ziffern 20.01-20.8 beziehen sich auf Massagen, die Ziffern 34- 35.6 auf chiropraktische und osteopathsiche Behandlungen. Ziffer 17 steht für die neurologische Untersuchung.
Ein Rezept ist meines Wissens nicht erforderlich. Du musst dich entscheiden, ob du als Physio oder als sektoraler HP arbeiten und abrechnen willst. Und dich damit anfreunden, dass der Patient erst einmal immer als Privatmensch zahlt und dann sich freuen kann, wenn er die Rechnung erstattet bekommt. Denn hier kommt es immer auf den Vertrag den Einzelnen mit seiner Versicherung an.
Schreib also eine Rechnung mit Diagnosen, Ziffern, Legende und Betrag der einzelnen Ziffern. Endbetrag. Zahlungsdatum bis xx.xx.xx und immer an das Geburtsdatum denken.
So, ich werde heute meine erste Rechnung als HP-PT stellen und das mit dem Analog probieren.... Ich hab zwar jetzt von anderen gehört, dass sie das nicht tun würden, weil ich ja als Physiotherapeut in Teufels Küche kommen kann, wenn ich Chiropraktik mache bzw abrechne, aber ich schreib da jetzt dick Manuelle Therapie dazu und dann schau ich was passiert... Warum ist in der Physiobranche nur alles immer so unklar? Weil es den sektoralen HP-PT erst so kurz gibt? Doch auch schon mindestens 5 Jahre, oder, da müssen doch mal klare Richtlinien gesetzt werden.
Also nochmal Allen Danke für die wertvollen Beiträge!
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... Ich hab zwar jetzt von anderen gehört, dass sie das nicht tun würden, weil ich ja als Physiotherapeut in Teufels Küche kommen kann, wenn ich Chiropraktik mache bzw abrechne, aber ich schreib da jetzt dick Manuelle Therapie dazu und dann schau ich was passiert...
Ist nonsens, aber sowas passiert, wenn man keine oder wenig Ahnung von der Materie hat. :yum:
Ansonsten siehe:
Daher auch der Zusatz A für Analog. Damit ist das Ganze juristisch wieder einwandfrei. So sind wir vom GeBüH-Abrechnungsexperten des Berufsverbandes freie Heilpraktiker informiert worden. Da wir Voll-Heilpraktikern, sowie Teil-Heilpraktikern sind bzw. beschäftigen, benutzen wir bereits seit 1990 eine HP-Sofware sowie die GeBüH für unsere HP-Leistungen. Man muss sich nur einmal grundlegend damit beschäftigen. :kissing_closed_eyes:
Und weiter:
Warum ist in der Physiobranche nur alles immer so unklar? Weil es den sektoralen HP-PT erst so kurz gibt? Doch auch schon mindestens 5 Jahre, oder, da müssen doch mal klare Richtlinien gesetzt werden.
Sorry, aber das hat nicht mit Physiotherapie zu tun.
Als HP (PT) muss du in jeder Hinsicht (also auch mit der Rechnungslegung) als ein HP denken. Ich empfehle dir daher ein Buch inkl. Erläuterungen über die GeBüH zu kaufen und dich damit einmal grundlegend auseinander zu setzen, z.B.:
"Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)"
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.11.14 14:15:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 12.9.14 10:39:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.11.14 14:15:
... Ich hab zwar jetzt von anderen gehört, dass sie das nicht tun würden, weil ich ja als Physiotherapeut in Teufels Küche kommen kann, wenn ich Chiropraktik mache bzw abrechne, aber ich schreib da jetzt dick Manuelle Therapie dazu und dann schau ich was passiert...
Ist nonsens, aber sowas passiert, wenn man keine oder wenig Ahnung von der Materie hat. :yum:
Ansonsten siehe:
Daher auch der Zusatz A für Analog. Damit ist das Ganze juristisch wieder einwandfrei. So sind wir vom GeBüH-Abrechnungsexperten des Berufsverbandes freie Heilpraktiker informiert worden. Da wir Voll-Heilpraktikern, sowie Teil-Heilpraktikern sind bzw. beschäftigen, benutzen wir bereits seit 1990 eine HP-Sofware sowie die GeBüH für unsere HP-Leistungen. Man muss sich nur einmal grundlegend damit beschäftigen. :kissing_closed_eyes:
Und weiter:
Warum ist in der Physiobranche nur alles immer so unklar? Weil es den sektoralen HP-PT erst so kurz gibt? Doch auch schon mindestens 5 Jahre, oder, da müssen doch mal klare Richtlinien gesetzt werden.
Sorry, aber das hat nicht mit Physiotherapie zu tun.
Als HP (PT) muss du in jeder Hinsicht (also auch mit der Rechnungslegung) als ein HP denken. Ich empfehle dir daher ein Buch inkl. Erläuterungen über die GeBüH zu kaufen und dich damit einmal grundlegend auseinander zu setzen, z.B.:
"Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja genau, wie ist das mit der 1: kann ich die für jede Behandlung abrechnen oder nur beim Erstbefund?
So, ich werde heute meine erste Rechnung als HP-PT stellen und das mit dem Analog probieren.... Ich hab zwar jetzt von anderen gehört, dass sie das nicht tun würden, weil ich ja als Physiotherapeut in Teufels Küche kommen kann, wenn ich Chiropraktik mache bzw abrechne, aber ich schreib da jetzt dick Manuelle Therapie dazu und dann schau ich was passiert... Warum ist in der Physiobranche nur alles immer so unklar? Weil es den sektoralen HP-PT erst so kurz gibt? Doch auch schon mindestens 5 Jahre, oder, da müssen doch mal klare Richtlinien gesetzt werden.
Also nochmal Allen Danke für die wertvollen Beiträge!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für den tipp mit dem Buch, vielleicht blicke ich dann besser durch. Hoffentlich
Der Vorteil: die Diagnose wird mit ICD10-Copde aufgelistet (ist für GKV die HP-Rechnungen erstattet,
erforderlich), Preise für die einzelnen Positionen kann man selbst gestalten.
Für MT nehme ich die MT analog zur Atemtherapie (Ziffer 20.1), damit bin ich aus den osteopathischen Techniken raus
(dürfen wir ja auch nicht machen).
Habe eine gut aufgeschlüsslte Rechnung, für ein bisschen mehr Euronen, gibt es Erweiterungsprogramme.
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Tempelritter schrieb:
auch wenn der Threat schon 2 Jahre alt ist. Ich nehme für MT die Ziffern analog zur Osteopathie. Als A= anloge Leistung bin ich da auch raus und es wird erstattet wenn versichert.
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Regina Petry schrieb:
Es gibt von Soliprax eine CD für 5€, das ist ein Abrechnungsprogramm für HP.
Der Vorteil: die Diagnose wird mit ICD10-Copde aufgelistet (ist für GKV die HP-Rechnungen erstattet,
erforderlich), Preise für die einzelnen Positionen kann man selbst gestalten.
Für MT nehme ich die MT analog zur Atemtherapie (Ziffer 20.1), damit bin ich aus den osteopathischen Techniken raus
(dürfen wir ja auch nicht machen).
Habe eine gut aufgeschlüsslte Rechnung, für ein bisschen mehr Euronen, gibt es Erweiterungsprogramme.
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