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Die Pat werden in der Praxis aufgefordert ihren EA zu bezahlen manchmal zählen sie trotzdem nicht leider- es gibt unterschiedliche Aussagen- muss ich dem Pat nur noch eine Mahnung schicken oder erst eine Rechnung und dann eine Mahnung? Ich weiß ,dass ich den offenen Betrag an die Kasse weiterleiten kann.nur sehe ich es nicht ein 2x Porto zu verschwenden
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Die Pat werden in der Praxis aufgefordert ihren EA zu bezahlen manchmal zählen sie trotzdem nicht leider- es gibt unterschiedliche Aussagen- muss ich dem Pat nur noch eine Mahnung schicken oder erst eine Rechnung und dann eine Mahnung? Ich weiß ,dass ich den offenen Betrag an die Kasse weiterleiten kann.nur sehe ich es nicht ein 2x Porto zu verschwenden
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Kitane schrieb:
Die Pat werden in der Praxis aufgefordert ihren EA zu bezahlen manchmal zählen sie trotzdem nicht leider- es gibt unterschiedliche Aussagen- muss ich dem Pat nur noch eine Mahnung schicken oder erst eine Rechnung und dann eine Mahnung? Ich weiß ,dass ich den offenen Betrag an die Kasse weiterleiten kann.nur sehe ich es nicht ein 2x Porto zu verschwenden
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Hallo Kitane!
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
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Hallo Kitane!
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
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Hallo Kitane!
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
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Rechnung an den Pat., wird die nicht bezahlt, Rechnung an seine Kasse
SGB V § 43b Zahlungsweg
von einer Mahnung ist nirgends was zu lesen, sondern nur von einer gesonderten schriftlichen Aufforderung und das ist die Rechnung.
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• Wonderwoman
• die neue
Rechnung an den Pat., wird die nicht bezahlt, Rechnung an seine Kasse
SGB V § 43b Zahlungsweg
von einer Mahnung ist nirgends was zu lesen, sondern nur von einer gesonderten schriftlichen Aufforderung und das ist die Rechnung.
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morpheus-06 schrieb:
Rechnung an den Pat., wird die nicht bezahlt, Rechnung an seine Kasse
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von einer Mahnung ist nirgends was zu lesen, sondern nur von einer gesonderten schriftlichen Aufforderung und das ist die Rechnung.
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Kitane schrieb:
Die Pat werden in der Praxis aufgefordert ihren EA zu bezahlen manchmal zählen sie trotzdem nicht leider- es gibt unterschiedliche Aussagen- muss ich dem Pat nur noch eine Mahnung schicken oder erst eine Rechnung und dann eine Mahnung? Ich weiß ,dass ich den offenen Betrag an die Kasse weiterleiten kann.nur sehe ich es nicht ein 2x Porto zu verschwenden
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
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Kitane schrieb:
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort schönes WE
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physio und fitness schrieb:
Immer gern und gleichfalls!!
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physio und fitness schrieb:
Hallo Kitane!
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
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morpheus-06 schrieb:
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