Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
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Ich sollte auf EV ändern. Anruf dort, ja ich solle schildern, dass Behandlung woanders angegeben wurde. Habe ich gemacht, nichts Passierte.
Jetzt angerufen, nööö sie würden es nicht zahlen. ich muss ändern lassen.
Wie waren bei euch die Erfahrungen??? wurden Nachforderungen bezahlt??
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Zoe.H schrieb:
Hallo Ihr Lieben , hatte im August Absetzungen weil ich Folgeverordnung als bei mir 1. Rezept angenommen hatte.
Ich sollte auf EV ändern. Anruf dort, ja ich solle schildern, dass Behandlung woanders angegeben wurde. Habe ich gemacht, nichts Passierte.
Jetzt angerufen, nööö sie würden es nicht zahlen. ich muss ändern lassen.
Wie waren bei euch die Erfahrungen??? wurden Nachforderungen bezahlt??
ja wurden bezahlt, immer feste druff
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Zoe.H schrieb:
Wie hast du es begründet?. Habe ich ja auch geschrieben, dass Pat. gesagt hat, dass er woanders vorher war und damit Nachforderung gestellt. Jetzt wollen Sie es aber wieder nicht zahlen.
also ich würde widersprechen, Du hast den Regelfall so weit es Dir möglich ist geprüft, 40 Euro Verzugsschaden BGB 288, Zinsen
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ali schrieb:
Da es das 1. (und bisher letzte Mal von denen war - war irgendeine BKK) Mal war hab ich bei denen angerufen. Waren relativ freundlich und wollten, dass ich schriftlich widerspreche mit so nem Schwachsinn, dass Pat. bei uns keine EV gehabt hätte, also das Kreuzchen hätte ich so nicht ändern müssen. Hab ich gesagt, kann ich gern schriftlich machen, kostet denn aber 40 Euro extra....Wurde denn so erstattet....
also ich würde widersprechen, Du hast den Regelfall so weit es Dir möglich ist geprüft, 40 Euro Verzugsschaden BGB 288, Zinsen
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ali schrieb:
u.a. https://www.physio.de/forum5/abrechnung/fragen-antwort-katalog/8/163342/165115#msg-165115
ja wurden bezahlt, immer feste druff
so eine Absetzung hatten wir auch. Habe in Arztpraxis nachgefragt, wann EV ausgestellt wurde.
Dann einen Widerspruch geschrieben mit dem Datum der EV und dem Zusatz, dass der Patient aus Termingründen sich in einer anderen Praxis behandeln ließ.
Nachforderung wurde erstattet.
Nur nicht nachgeben!!!! :rage:
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Dann einen Widerspruch geschrieben mit dem Datum der EV und dem Zusatz, dass der Patient aus Termingründen sich in einer anderen Praxis behandeln ließ.
Whaaat?? Was macht ihr für einen Affentanz? Darf dir der Arzt aus Datenschutz überhaupt sagen wann eine EV ausgestellt wurde welche du gar nicht behandelt hast?
Die Dame in Emmendingen hat dir wohl den Bären der "erweiterten Prüfpflicht" aufgebunden?
Du hattest eine gültige FV, alles andere hat dich und besonders Emmendingen nicht zu interessieren!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Habe in Arztpraxis nachgefragt, wann EV ausgestellt wurde.
Dann einen Widerspruch geschrieben mit dem Datum der EV und dem Zusatz, dass der Patient aus Termingründen sich in einer anderen Praxis behandeln ließ.
Whaaat?? Was macht ihr für einen Affentanz? Darf dir der Arzt aus Datenschutz überhaupt sagen wann eine EV ausgestellt wurde welche du gar nicht behandelt hast?
Die Dame in Emmendingen hat dir wohl den Bären der "erweiterten Prüfpflicht" aufgebunden?
Du hattest eine gültige FV, alles andere hat dich und besonders Emmendingen nicht zu interessieren!
Grüße...Gerry
...Habe in Arztpraxis nachgefragt, wann EV ausgestellt wurde.
Dann einen Widerspruch geschrieben mit dem Datum der EV und dem Zusatz, dass der Patient aus Termingründen sich in einer anderen Praxis behandeln ließ.
Whaaat?? Was macht ihr für einen Affentanz? Darf dir der Arzt aus Datenschutz überhaupt sagen wann eine EV ausgestellt wurde welche du gar nicht behandelt hast?
Die Dame in Emmendingen hat dir wohl den Bären der "erweiterten Prüfpflicht" aufgebunden?
Du hattest eine gültige FV, alles andere hat dich und besonders Emmendingen nicht zu interessieren!
Grüße...Gerry
Affentanz? Ja. Wenn da irgendwas auf Papier rausginge, ich würde das Papier im Locher so zusammenziehen das die Löcher 5mm enger beieinander stehen als die Normlochung von Archivpapier, soll derjenige der das Papier angefordert hat doch sehen wie er die ausgerissenen Stanzlöcher archivsicher ausbessert wenn sie ihm einreißen. Oder die persönliche Dissatisfaktion eines doppelt gelochten Papieres erleben. ;)
Die Frage ob der Arzt eine Auskunft geben darf ist einfach zu beantworten: Ja. Siehe Artikel 9 EU-DSGVO bzw. §22 Absatz 1 BDSG:
(1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig
1. durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, wenn sie
a) erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen,
b) zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, oder [...]
Nachtrag: Selbstverständlich bin ich der Meinung das ich mich voll und ganz darauf verlassen darf das der Arzt eine FolgeVO meint wenn er eine FolgeVO ausstellt. Nett wäre es dann, kurz zu klären ob und wieviele Behandlungen im Vorfeld stattgefunden haben (6 oder 12, "Haben Sie eine oder zwei Verordnungen in der anderen Praxis abgehandelt?") ... aber eigentlich nicht notwendig. Ich dürfte mich darauf verlassen das die Software (zertifiziert nach höchsten budnesdeutschen Standards, d.h. auf dem Niveau von BER und S21) den Regelfall schon ordentlich geprüft haben wird...
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Papa Alpaka schrieb:
Gerry schrieb am 20.11.18 07:53:
BDSG §22: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
...Habe in Arztpraxis nachgefragt, wann EV ausgestellt wurde.
Dann einen Widerspruch geschrieben mit dem Datum der EV und dem Zusatz, dass der Patient aus Termingründen sich in einer anderen Praxis behandeln ließ.
Whaaat?? Was macht ihr für einen Affentanz? Darf dir der Arzt aus Datenschutz überhaupt sagen wann eine EV ausgestellt wurde welche du gar nicht behandelt hast?
Die Dame in Emmendingen hat dir wohl den Bären der "erweiterten Prüfpflicht" aufgebunden?
Du hattest eine gültige FV, alles andere hat dich und besonders Emmendingen nicht zu interessieren!
Grüße...Gerry
Affentanz? Ja. Wenn da irgendwas auf Papier rausginge, ich würde das Papier im Locher so zusammenziehen das die Löcher 5mm enger beieinander stehen als die Normlochung von Archivpapier, soll derjenige der das Papier angefordert hat doch sehen wie er die ausgerissenen Stanzlöcher archivsicher ausbessert wenn sie ihm einreißen. Oder die persönliche Dissatisfaktion eines doppelt gelochten Papieres erleben. ;)
Die Frage ob der Arzt eine Auskunft geben darf ist einfach zu beantworten: Ja. Siehe Artikel 9 EU-DSGVO bzw. §22 Absatz 1 BDSG:
(1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig
1. durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, wenn sie
a) erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen,
b) zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, oder [...]
Nachtrag: Selbstverständlich bin ich der Meinung das ich mich voll und ganz darauf verlassen darf das der Arzt eine FolgeVO meint wenn er eine FolgeVO ausstellt. Nett wäre es dann, kurz zu klären ob und wieviele Behandlungen im Vorfeld stattgefunden haben (6 oder 12, "Haben Sie eine oder zwei Verordnungen in der anderen Praxis abgehandelt?") ... aber eigentlich nicht notwendig. Ich dürfte mich darauf verlassen das die Software (zertifiziert nach höchsten budnesdeutschen Standards, d.h. auf dem Niveau von BER und S21) den Regelfall schon ordentlich geprüft haben wird...
geschrieben ist... :unamused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Papa, sorry, aber auch ich bekomme derzeit des Öfteren den Eindruck, das du nur etwas schreibst damit etwas
geschrieben ist... :unamused:
Grüße...Gerry
Papa, sorry, aber auch ich bekomme derzeit des Öfteren den Eindruck, das du nur etwas schreibst damit etwas
geschrieben ist... :unamused:
Grüße...Gerry
(...)
Darf dir der Arzt aus Datenschutz überhaupt sagen wann eine EV ausgestellt wurde welche du gar nicht behandelt hast?
(...)
Ich hab' mir die Freiheit herausgenommen, an Char25s statt die Frage nach dem Datenschutz zu beantworten (ja, darf der Arzt als auch seine auf Geheimniswahrung verpflichteten Angestellten). Mehr Arbeit in der Vorbereitung und mehr Information an die Absetzungsstelle als nötig ("Affentanz"), aber zulässig. Außer du erklärst mir, das eine Erfordernis der Datenverarbeitung zugunsten der Verwaltung von Diensten im Gesundheitsbereich (oder eine anderen nach §22 Absatz 1 BDSG zulässigen Erfordernis) sich im Falle einer Beschwerde nicht halbwegs schlüssig herbeikonstruieren lässt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Gerry schrieb am 22.11.18 08:03:
Gerry schrieb am 20.11.18 07:53:
Papa, sorry, aber auch ich bekomme derzeit des Öfteren den Eindruck, das du nur etwas schreibst damit etwas
geschrieben ist... :unamused:
Grüße...Gerry
(...)
Darf dir der Arzt aus Datenschutz überhaupt sagen wann eine EV ausgestellt wurde welche du gar nicht behandelt hast?
(...)
Ich hab' mir die Freiheit herausgenommen, an Char25s statt die Frage nach dem Datenschutz zu beantworten (ja, darf der Arzt als auch seine auf Geheimniswahrung verpflichteten Angestellten). Mehr Arbeit in der Vorbereitung und mehr Information an die Absetzungsstelle als nötig ("Affentanz"), aber zulässig. Außer du erklärst mir, das eine Erfordernis der Datenverarbeitung zugunsten der Verwaltung von Diensten im Gesundheitsbereich (oder eine anderen nach §22 Absatz 1 BDSG zulässigen Erfordernis) sich im Falle einer Beschwerde nicht halbwegs schlüssig herbeikonstruieren lässt ;)
bin jetzt über die Kasse- IKK PLus ost gegangen. Über die Beschwerdemanagement Telefon -Nummer.Rüchruf dann.
Dort klipp und klar: Emmerdingen ist angewiesen solche Fälle nicht zu zahlen, aber jetzt, wo es über die Kasse direkt geht und sie den Sachverhalt verstehen, ja da, ja da, darf ich dann doch mein Geld bekommen. kotz!!!!!!!!!
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Zoe.H schrieb:
Ja hallo,
bin jetzt über die Kasse- IKK PLus ost gegangen. Über die Beschwerdemanagement Telefon -Nummer.Rüchruf dann.
Dort klipp und klar: Emmerdingen ist angewiesen solche Fälle nicht zu zahlen, aber jetzt, wo es über die Kasse direkt geht und sie den Sachverhalt verstehen, ja da, ja da, darf ich dann doch mein Geld bekommen. kotz!!!!!!!!!
Dort klipp und klar: Emmeridingen ist angewiesen solche Fälle nicht zu zahlen, aber jetzt, wo es über die Kasse direkt geht und sie den Sachverhalt verstehen, ja da, ja da, darf ich dann doch mein Geld bekommen. kotz!!!!!!!!!
Deshalb, weil sie wissentlich solche unrichtigen Anweisungen geben, ist es wichtig, in solchen mit Verzugspauschale schriftlich zu widersprechen. Dann wird dieser Kotzspuk irgendwann aufhören....
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ali schrieb:
Zoe.H schrieb am 26.11.18 17:21:
Dort klipp und klar: Emmeridingen ist angewiesen solche Fälle nicht zu zahlen, aber jetzt, wo es über die Kasse direkt geht und sie den Sachverhalt verstehen, ja da, ja da, darf ich dann doch mein Geld bekommen. kotz!!!!!!!!!
Deshalb, weil sie wissentlich solche unrichtigen Anweisungen geben, ist es wichtig, in solchen mit Verzugspauschale schriftlich zu widersprechen. Dann wird dieser Kotzspuk irgendwann aufhören....
Ja hallo,
bin jetzt über die Kasse- IKK PLus ost gegangen. Über die Beschwerdemanagement Telefon -Nummer.Rüchruf dann.
Dort klipp und klar: Emmerdingen ist angewiesen solche Fälle nicht zu zahlen, aber jetzt, wo es über die Kasse direkt geht und sie den Sachverhalt verstehen, ja da, ja da, darf ich dann doch mein Geld bekommen. kotz!!!!!!!!!
Würdest du mir bitte einen Gefallen tun und versuchen, die Auskunft schriftlich zu bekommen? Auf eine durch's Forum getröpfelte Zusammenfassung eines Telefonats kann man nichts aufbauen, auf einem Schriftstück das im Dokumentenmanagementsystem der IKK+ wiederzufinden ist dagegen schon ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Zoe.H schrieb am 26.11.18 17:21:
Ja hallo,
bin jetzt über die Kasse- IKK PLus ost gegangen. Über die Beschwerdemanagement Telefon -Nummer.Rüchruf dann.
Dort klipp und klar: Emmerdingen ist angewiesen solche Fälle nicht zu zahlen, aber jetzt, wo es über die Kasse direkt geht und sie den Sachverhalt verstehen, ja da, ja da, darf ich dann doch mein Geld bekommen. kotz!!!!!!!!!
Würdest du mir bitte einen Gefallen tun und versuchen, die Auskunft schriftlich zu bekommen? Auf eine durch's Forum getröpfelte Zusammenfassung eines Telefonats kann man nichts aufbauen, auf einem Schriftstück das im Dokumentenmanagementsystem der IKK+ wiederzufinden ist dagegen schon ;)
Schon mal an Monteure gedacht, liebe Krankenkasse, die wechselnde Einsatzorte haben....
mal sehen , wie es weitergeht..
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Zoe.H schrieb:
Das werden sie natürlich nicht machen. war auch nicht mit der verantwortlichen Vertragsabteilung verbunden. Damit die Frau : oh ja ich verstehe Sie..., aber sie sitzt ja zwischen den Stühlen usw., und es geht ja darum, dass die Patis kein Arzthopping machen.
Schon mal an Monteure gedacht, liebe Krankenkasse, die wechselnde Einsatzorte haben....
mal sehen , wie es weitergeht..
... und es geht ja darum, dass die Patis kein Arzthopping machen.
Ausrede...kostenpflichtig mahnen....
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ali schrieb:
Zoe.H schrieb am 30.11.18 18:59:
... und es geht ja darum, dass die Patis kein Arzthopping machen.
Ausrede...kostenpflichtig mahnen....
... und es geht ja darum, dass die Patis kein Arzthopping machen.
Ausrede...kostenpflichtig mahnen....
Man kann's sich nicht oft genug auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt €40 "on top", dafür müssen wir 30-40 Minuten ehrlich arbeiten, manche brauchen dafür auch eine volle Stunde. Einmal drangesetzt und die Grundlagen verstanden, ein Formblatt aufgesetzt das bei Bedarf aus der Schublade gezogen wird und es gibt €40 für 5 Minuten Arbeit :)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 1.12.18 01:14:
Zoe.H schrieb am 30.11.18 18:59:
... und es geht ja darum, dass die Patis kein Arzthopping machen.
Ausrede...kostenpflichtig mahnen....
Man kann's sich nicht oft genug auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt €40 "on top", dafür müssen wir 30-40 Minuten ehrlich arbeiten, manche brauchen dafür auch eine volle Stunde. Einmal drangesetzt und die Grundlagen verstanden, ein Formblatt aufgesetzt das bei Bedarf aus der Schublade gezogen wird und es gibt €40 für 5 Minuten Arbeit :)
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Char25 schrieb:
Hallo,
so eine Absetzung hatten wir auch. Habe in Arztpraxis nachgefragt, wann EV ausgestellt wurde.
Dann einen Widerspruch geschrieben mit dem Datum der EV und dem Zusatz, dass der Patient aus Termingründen sich in einer anderen Praxis behandeln ließ.
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Emmendingen / die gewisse BKK ist wohl selbst nicht 100% von ihrer Argumentation überzeugt.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Bei uns war's tatsächlich "falsch" (Start mit FV). Wurde trotzdem nach Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens fristgerecht bezahlt.
Emmendingen / die gewisse BKK ist wohl selbst nicht 100% von ihrer Argumentation überzeugt.
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