Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
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• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"
Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?
Danke für eure Hilfen
Grüße
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Klonkrieger schrieb:
Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"
Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?
Danke für eure Hilfen
Grüße
Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"
Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?
Danke für eure Hilfen
Grüße
Das bei der PKV völlig egal, das kann auch einem Bierdeckel oder sonst wo draufstehen.
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Klonkrieger schrieb:
Prima. Danke für die schnelle Hilfe :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
Klonkrieger schrieb am 5.8.19 14:16:
Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"
Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?
Danke für eure Hilfen
Grüße
Das bei der PKV völlig egal, das kann auch einem Bierdeckel oder sonst wo draufstehen.
ich kenne nur das grüne Rezept als Vordruck für Dinge, die nicht zu Lasten der GKV gehen dürfen.
Wie Templer schon schrieb gibt es bei der PKV keine Formularverträge zw. Kassen und Ärzten.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @Klonkrieger,
ich kenne nur das grüne Rezept als Vordruck für Dinge, die nicht zu Lasten der GKV gehen dürfen.
Wie Templer schon schrieb gibt es bei der PKV keine Formularverträge zw. Kassen und Ärzten.
mfg hgb :wink:
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Eberhard schrieb:
Meine Vorschreiber haben vollkommen Recht. Die Privatverordnung mit Arztunterschrift und Stempel kann auf allem möglichem stehen. Das beliebte Bierdeckelbeispiel wird immer wieder genommen. Wenn du mit der Behandlung fertig bist, gibst du dem Patienten die Rechnung samt "Bierdeckel" (Kopie nicht vergessen) und alles ist für dich gegessen.
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Christof Klocke schrieb:
Habe ein Privatrezept mit 10 x Gangschulung und ein Privatrezept mit 10 x KG für den gleichen Patienten....Die Frage: mit welchem Satz könnte Gangschulung abgerechnet werden?
Dass der Patient eine "Gangschulung" eher nicht erstattet bekommt weil dieser Begriff in den Richtlinien nicht existiert
sollte allerdings kommuniziert werden, da macht dann z.B. "KG zur Gangschulung" Sinn!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wo siehst du fachlich den Unterschied zwischen "Gangschulung" und "KG"? Also gerne den gleichen Preis...
Dass der Patient eine "Gangschulung" eher nicht erstattet bekommt weil dieser Begriff in den Richtlinien nicht existiert
sollte allerdings kommuniziert werden, da macht dann z.B. "KG zur Gangschulung" Sinn!
Grüße...Gerry
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S. Vogt schrieb:
Dat gelbe ist eine Überweisungsformular. (wird gerne mal verwechselt, kriege ich auch gelegentlich)
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Shakespeare schrieb:
Kannst Du verwenden. Allerdings ist m. W. "Physiotherapie" keine explizite Abrechnungsposition. Sie stellt ja eher den Überbegriff für verschiedene Therapien dar. Ob manche PKV oder die Beihilfe da vielleicht in einigen Fällen eine Spezifizierung fordern, kann man nicht ausschließen. Ein entsprechender Hinweis an den Patienten, kann da sicherlich potentielle Konflikte vermeiden. Wenn der Patient reiner Selbstzahler ist, spielt das keine Rolle, hier zählt dann nur eure Vereinbarung.
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