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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gibt es Vorgaben bezügliche Geräteausstattung ect. für die Abrechnung von KGG bei PRIVATPATIENTEN?
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nö
Doch:
Sämtliche in der Krankengymnastik und Therapie eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Bei Kraftgeräten gilt allgemein die Europanorm für stationäre Kraftgeräte (EN 957). Diese Norm ist nicht nur auf Rehageräte als Medizinprodukte beschränkt, sondern bezieht sich auf alle Kraftgeräte.
Die Basisnorm EN 957-1 beschreibt die Gestaltung von Ecken und Kanten sowie die Abdeckung. In der speziellen Norm EN 957-2 wird sowohl die Abdeckung des Gewichtsstapels vorgeschrieben als auch die Belastung und Belastungsresistenz des Gerätes.
Die Sicherheit von Medizingeräten ist in der IEC 601/EN ISO 60601 geregelt. In dieser Vorschrift sind die Anforderungen an die elektrische Sicherheit (Isolation,Absicherung, Ableitströme) festgelegt. Diese Geräte erhalten – so wie es das MPG vorschreibt – eine CE-Kennzeichnung. Sie dokumentiert die Einhaltung grundlegender Anforderungen der europäischen (deutschen) Gesetzgebung. Diese wird in der technischen Dokumentation gemäß den Richtlinien 93/42 EWG dokumentiert und enthält Angaben über Klassifizierung, (allgemeine) technische Beschreibung, Liste der anerkannten Normen, Risikoanalyse, Gebrauchsanweisung etc. Die Einhaltung aller Regeln bestätigt der Hersteller mit einer Konformitätserklärung.
Um sicherzustellen, dass medizinische Hilfsmittel und Rehaprodukte den Alltag des Patienten erleichtern bzw. die Heilung unterstützen und ihm nicht schaden, werden die Geräte einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Bei den entsprechenden Prüflisten wird besonders viel Wert auf die sicherheitsrelevanten Teile gelegt. Teilweise nehmen die Hersteller diese Prüfung selbst vor, in anderen Fällen werden die Medizinprodukte von einer unabhängigen Stelle (z.B. TÜV Product Safety GmbH) z.B. auf Dauerbelastung, Sicherheit, Haltbarkeit und Funktionalität geprüft.
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stefan 302 schrieb:
therapeutin schrieb am 24.4.18 11:42:
nö
Doch:
Sämtliche in der Krankengymnastik und Therapie eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Bei Kraftgeräten gilt allgemein die Europanorm für stationäre Kraftgeräte (EN 957). Diese Norm ist nicht nur auf Rehageräte als Medizinprodukte beschränkt, sondern bezieht sich auf alle Kraftgeräte.
Die Basisnorm EN 957-1 beschreibt die Gestaltung von Ecken und Kanten sowie die Abdeckung. In der speziellen Norm EN 957-2 wird sowohl die Abdeckung des Gewichtsstapels vorgeschrieben als auch die Belastung und Belastungsresistenz des Gerätes.
Die Sicherheit von Medizingeräten ist in der IEC 601/EN ISO 60601 geregelt. In dieser Vorschrift sind die Anforderungen an die elektrische Sicherheit (Isolation,Absicherung, Ableitströme) festgelegt. Diese Geräte erhalten – so wie es das MPG vorschreibt – eine CE-Kennzeichnung. Sie dokumentiert die Einhaltung grundlegender Anforderungen der europäischen (deutschen) Gesetzgebung. Diese wird in der technischen Dokumentation gemäß den Richtlinien 93/42 EWG dokumentiert und enthält Angaben über Klassifizierung, (allgemeine) technische Beschreibung, Liste der anerkannten Normen, Risikoanalyse, Gebrauchsanweisung etc. Die Einhaltung aller Regeln bestätigt der Hersteller mit einer Konformitätserklärung.
Um sicherzustellen, dass medizinische Hilfsmittel und Rehaprodukte den Alltag des Patienten erleichtern bzw. die Heilung unterstützen und ihm nicht schaden, werden die Geräte einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Bei den entsprechenden Prüflisten wird besonders viel Wert auf die sicherheitsrelevanten Teile gelegt. Teilweise nehmen die Hersteller diese Prüfung selbst vor, in anderen Fällen werden die Medizinprodukte von einer unabhängigen Stelle (z.B. TÜV Product Safety GmbH) z.B. auf Dauerbelastung, Sicherheit, Haltbarkeit und Funktionalität geprüft.
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therapeutin schrieb:
das ist klar,ich ging davon aus das er eine bestimmte Art-und Anzahl vorhalten muß... :wink:
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therapeutin schrieb:
nö
Wäre es denn mögliche PKV-Patienten mit KGG zu Hause zu behandeln? Gerätschafften wie Theraband, Sling-Trainer, 1kg Hanteln, Airex-Kissen könnte man ganz leicht in die Tasche packen und zum Patienten mitbringen?
Ich frage, da ich momentan als selbständiger Physio nur mit Hausbesuchen arbeite. Wäre dieses Modell möglich, würde ich nämlich die KGG-Fobi in angriff nehmen.
Grüße
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RoFo schrieb:
Nimm lieber Laufband, Ergometer und nen Kraftturm mit!
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Michael Mühlberger schrieb:
Danke für deinen konstruktiven Kommentar????????
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MeFe89 schrieb:
Hierbei stellt sich dann die Frage: warum sollte ein Arzt ein Rezept für KGG und Hausbesuch ausstellen? All die o.g. Hilfsmittel kann man ja auch im Rahmen einer normalen KG/KGN Behandlung einbauen.
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Michael Mühlberger schrieb:
Dazu auch noch eine weitere Frage...
Wäre es denn mögliche PKV-Patienten mit KGG zu Hause zu behandeln? Gerätschafften wie Theraband, Sling-Trainer, 1kg Hanteln, Airex-Kissen könnte man ganz leicht in die Tasche packen und zum Patienten mitbringen?
Ich frage, da ich momentan als selbständiger Physio nur mit Hausbesuchen arbeite. Wäre dieses Modell möglich, würde ich nämlich die KGG-Fobi in angriff nehmen.
Grüße
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