Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
Muss hier was geändert werden?
Rezept: Indikationsschlüssel Ex 2a
Diagnose, Leitsymptom: Schulter-Arm-Syndrom, Schmerzen
ICD-10 Code m54.19 = Radiculopathie
Ex2a und Schulter-Arm-S. OK, aber Ex2a und Radiculopathie???
Kann ich das so lassen?
Danke für Euer Mitdenken
Petra
[bearbeitet am 23.07.13 14:57]
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Petra 25 schrieb:
Hallo Kollegen/innen,
Muss hier was geändert werden?
Rezept: Indikationsschlüssel Ex 2a
Diagnose, Leitsymptom: Schulter-Arm-Syndrom, Schmerzen
ICD-10 Code m54.19 = Radiculopathie
Ex2a und Schulter-Arm-S. OK, aber Ex2a und Radiculopathie???
Kann ich das so lassen?
Danke für Euer Mitdenken
Petra
[bearbeitet am 23.07.13 14:57]
Rückenschmerz an sich ist nur ein Symptom, um dies nicht in zahlreiche Ursachen aufzuschlüsseln, hat man es für die amublante Th / PT wohl so belassen.
Bleibt es bei M 54, wäre Schlüssel WS besser, ist es mehr myalgischer Schmerz, kann ex2 bleiben, aber M79.-- wäre besser!
mfg hgb
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Suture schrieb:
Wir müssen die ICD nicht prüfen, solang der Schlüssel nicht alleine steht, zählt die ausgeschriebene Diagnose.
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hgb schrieb:
M 54 ist Rückenschmerz, M54.19 sonstige RAdikulopathie, wenn es ein BAndscheibenbedingter Schmerz an den Nerven wöre, ist M 51 richtig.
Rückenschmerz an sich ist nur ein Symptom, um dies nicht in zahlreiche Ursachen aufzuschlüsseln, hat man es für die amublante Th / PT wohl so belassen.
Bleibt es bei M 54, wäre Schlüssel WS besser, ist es mehr myalgischer Schmerz, kann ex2 bleiben, aber M79.-- wäre besser!
mfg hgb
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...der ICD10 Code kann auch auf "normalen VO i.R" von Nutzen sein (für den Arzt)...aber zum Glück haben wir dafür keine Prüfpflicht...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
und was ist mit den Praxisbesonderheiten?
Naja Hauptsache mal was geschrieben :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
"zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird"
und was ist mit den Praxisbesonderheiten?
Naja Hauptsache mal was geschrieben :unamused:
Hauptsache drauf geschlagen, statt korrekt und sauber argumentiert, gell? Hier nochmal zum (langsamen) Mitschreiben für verbale Prügelknaben wie dich: solange der Regelfall eingehalten wird, ist's weder PB noch LF-VO, dann braucht's auch keinen ICD-10-Code. Klar soweit? Weiter: ist's eine VO a.d.R. kann sich der verordnende Arzt regressfrei halten, indem er den ICD-10-Code auf die VO schreibt, wobei der Indikationsschlüssel dazu passen muss. Die gültigen Kombinationen stehen in den hinreichend bekannten Listen der GKV (für PB und LF-VO getrennt). Für eifrige Leser (die nicht nur drauf knüppeln, sondern was lernen wollen, hier zum nachlesen: § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V und § 32 Abs. 1a SGB V).
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Gabi664 schrieb:
Sic transit...
Hauptsache drauf geschlagen, statt korrekt und sauber argumentiert, gell? Hier nochmal zum (langsamen) Mitschreiben für verbale Prügelknaben wie dich: solange der Regelfall eingehalten wird, ist's weder PB noch LF-VO, dann braucht's auch keinen ICD-10-Code. Klar soweit? Weiter: ist's eine VO a.d.R. kann sich der verordnende Arzt regressfrei halten, indem er den ICD-10-Code auf die VO schreibt, wobei der Indikationsschlüssel dazu passen muss. Die gültigen Kombinationen stehen in den hinreichend bekannten Listen der GKV (für PB und LF-VO getrennt). Für eifrige Leser (die nicht nur drauf knüppeln, sondern was lernen wollen, hier zum nachlesen: § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V und § 32 Abs. 1a SGB V).
Anders ist es beim langfristigen Heilmittelbedarf nach Anlage 2, hier zählt der Regelfall nicht.
Das alles zum Nachlesen im Merkblatt des Spitzenverbades der GKV und der KBV.
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morpheus-06 schrieb:
und das ist genau falsch, auch der Regelfall kann eine Praxisbesonderheit nach Anlage 1 sein und belastet somit das Budget bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. Deshalb sollte hier der ICD10 Code vermerkt sein.
Anders ist es beim langfristigen Heilmittelbedarf nach Anlage 2, hier zählt der Regelfall nicht.
Das alles zum Nachlesen im Merkblatt des Spitzenverbades der GKV und der KBV.
> Hm...könntest Du vielleicht auch mal für einen NICHT-Lateiner,
> oder welche Sprache es auch sein mag, übersetzen??
das ist die gleiche Sprache wie in der Fußnote bei jedem deiner Beiträge: "Cave quid dicis....". Übersetzung: siehe nachfolgenden Autor (Sohn des Hypnos und Gott der Träume-06). Aber mal Ernst: ein bisschen Latein sollte man als PT schon können, oder? Sonst geht's wie bei meiner Ex-Chefin, die in einem Therapiebericht an den Zahnarzt (CMD, 6 x MT) den M. masseter mit dem M. cremaster verwechselte und prompt vom Doc zurückgerufen und gefragt wurde, was genau sie denn da "behandelt" habe...
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Gabi664 schrieb:
JürgenK schrieb:
> Hm...könntest Du vielleicht auch mal für einen NICHT-Lateiner,
> oder welche Sprache es auch sein mag, übersetzen??
das ist die gleiche Sprache wie in der Fußnote bei jedem deiner Beiträge: "Cave quid dicis....". Übersetzung: siehe nachfolgenden Autor (Sohn des Hypnos und Gott der Träume-06). Aber mal Ernst: ein bisschen Latein sollte man als PT schon können, oder? Sonst geht's wie bei meiner Ex-Chefin, die in einem Therapiebericht an den Zahnarzt (CMD, 6 x MT) den M. masseter mit dem M. cremaster verwechselte und prompt vom Doc zurückgerufen und gefragt wurde, was genau sie denn da "behandelt" habe...
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
na ja Gabi, meinen Spruch habe ich auch übersetzt bekommen und auch so dazugeschrieben...und medizinische Ausdrücke habe ich schon gelernt (übrigens verwechseln auch oft Ärzte gerne med. Begriffe)...aber warum sollte ich extra Latein lernen, da dies keine Voraussetzung zum Krankengymnasten war bzw ist???hm habe auch bis heute deswegen keinen Patienten durch meine Behandlung verletzt oder zu Tode gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Gabi664 schrieb:
Meines Wissens ist es so, dass der ICD-10-Code nur die Selbstabrechner interessieren muss: steht er auf der VO, ist er bei der Abrechnung auch zu übertragen. Ist er nicht drauf, muss man ihn nicht nachtragen lassen, zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird. Alles andere scheint auf deiner VO ja zu stimmen. Ergo: keine Prüfpflicht bei ICD-10-Codes.
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Petra 25 schrieb:
Dank an alle
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Peter Appuhn schrieb:
Die Unterlagen dazu finden sich hier: http://www.physio.de/hmrbr />
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