Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Therapeuten. Wir haben höchste
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bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Und ja, du kannst es ändern lassen (besser: neu ausstellen lassen) . Da muss nur der Arzt mitspielen!
Ich würde gleich die Gelegenheit nutzen, den Arzt über die Vorteile für seine Wirtschaftlichkeitsprüfung aufzuklären.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Natürlich ist das Rezept erstmal grundsätzlich gültig, aber eben nicht als LHB/BVB.
Und ja, du kannst es ändern lassen (besser: neu ausstellen lassen) . Da muss nur der Arzt mitspielen!
Ich würde gleich die Gelegenheit nutzen, den Arzt über die Vorteile für seine Wirtschaftlichkeitsprüfung aufzuklären.
Datumsänderung und Unterschrift reichen auf Fax Kopie.
Wir bestehen, ja auch wenn es nicht nötig ist, auf den Stempel der Praxis.
Streiche ZN durch und schreibe eine passende Indikation hin.
Wir haben schon sehr häufig gehabt, dass dann ein neues Verodnunhsdatum ausgestellt wurde, weil die Praxis nicht in der Lage ist, das "alte" Darum zu übernehmen. Und wohin dann mit dem 1. Behandlungsdatum
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Shia schrieb:
Ein neu ausstellen ist nicht nötig
Datumsänderung und Unterschrift reichen auf Fax Kopie.
Wir bestehen, ja auch wenn es nicht nötig ist, auf den Stempel der Praxis.
Streiche ZN durch und schreibe eine passende Indikation hin.
Wir haben schon sehr häufig gehabt, dass dann ein neues Verodnunhsdatum ausgestellt wurde, weil die Praxis nicht in der Lage ist, das "alte" Darum zu übernehmen. Und wohin dann mit dem 1. Behandlungsdatum
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Shia schrieb:
Achso, lässt du es nicht ändern, kannst du nur 10x abrechnen, 10x da ZN
Und das alte Datum kann immer übernommen werden, da die VO in der Software angelegt ist und lediglich die Diagnose oder sonst was geändert werden muss. Wenn Arztpraxen behaupten "das geht nicht", dann ist das ein Anwenderfehler bzw. sie beherrschen die Software nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Nö, dein Vorgehen gibt nur Stress, da die Änderung mit zusätzlicher Datumsangabe gemacht werden MUSS. Das bekommen die wenigstens Arztpraxen auf der Reihe bzw. wollen es nicht verstehen. Wir lassen mittlerweile grundsätzlich nur noch neu ausstellen.
Und das alte Datum kann immer übernommen werden, da die VO in der Software angelegt ist und lediglich die Diagnose oder sonst was geändert werden muss. Wenn Arztpraxen behaupten "das geht nicht", dann ist das ein Anwenderfehler bzw. sie beherrschen die Software nicht.
Meine Erfahrung ist eine andere
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Meine Erfahrung ist eine andere
Abgesehen davon: Jeder von uns Forenteilnehmer gibt Ratschläge aus seine Erfahrungen heraus. Sie froh, dass es bei dir so funktioniert, leider kann man das so nicht für ganz Deutschland behaupten. Darum empfehle ich in der Regel der Weg der am Sichersten funktioniert und dennoch regelkonform ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Dann hast du auch wohl die viele diesbezügliche Frustbeiträge hier im Forum nicht gelesen.
Abgesehen davon: Jeder von uns Forenteilnehmer gibt Ratschläge aus seine Erfahrungen heraus. Sie froh, dass es bei dir so funktioniert, leider kann man das so nicht für ganz Deutschland behaupten. Darum empfehle ich in der Regel der Weg der am Sichersten funktioniert und dennoch regelkonform ist.
Wenn ich weiß, dass das Änderungsdatum drauf stehen muss, kann dies auch selbst mit Stempel so geschrieben werden, oder es reicht die komplette Fax Kopie. Auf dieser steht richtiger Weise ein Versanddatum drauf.
Hier bei uns, werden nun mal dann auch neue Rezeptdaten vergeben.
Hier bei uns, sind die Fachkräfte nicht in der Lage eine geänderte Kopie auszudrucken.
Hier bei uns, haben wir nun mal das Problem, dass wir den 1. Behandlungstag, dann nicht mehr terminieren können.
"Man muss nur wissen, Unterschrift und Änderungs-Datumsangabe sind Pflicht.
Abgesehen davon: Jeder von uns Forenteilnehmer gibt Ratschläge aus seine Erfahrungen heraus. Sie froh, dass es bei dir so funktioniert, leider kann man das so nicht für ganz Deutschland behaupten. Darum empfehle ich in der Regel der Weg der am Sichersten funktioniert und dennoch regelkonform ist."
Eben. Und obiger ist meiner/unserer
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch habe ich, wo ist das Problem?
Wenn ich weiß, dass das Änderungsdatum drauf stehen muss, kann dies auch selbst mit Stempel so geschrieben werden, oder es reicht die komplette Fax Kopie. Auf dieser steht richtiger Weise ein Versanddatum drauf.
Hier bei uns, werden nun mal dann auch neue Rezeptdaten vergeben.
Hier bei uns, sind die Fachkräfte nicht in der Lage eine geänderte Kopie auszudrucken.
Hier bei uns, haben wir nun mal das Problem, dass wir den 1. Behandlungstag, dann nicht mehr terminieren können.
"Man muss nur wissen, Unterschrift und Änderungs-Datumsangabe sind Pflicht.
Abgesehen davon: Jeder von uns Forenteilnehmer gibt Ratschläge aus seine Erfahrungen heraus. Sie froh, dass es bei dir so funktioniert, leider kann man das so nicht für ganz Deutschland behaupten. Darum empfehle ich in der Regel der Weg der am Sichersten funktioniert und dennoch regelkonform ist."
Eben. Und obiger ist meiner/unserer
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Schippi schrieb:
Okay,danke für eure Antworten!😀,Kein Stress untereinander,ich weiß das es regional Unterschiede in der Bearbeitung gibt!Bei diesem Rezept wir die Änderung kein Problem sein!10 xKG bei ZN steht derzeit drauf!wird geändert auf 6x KG WS oder EX
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also richtig verstanden:10xKG bei ZN zunächst möglich,Danke👍
Ist Patient über 70, ist es eine LHB VO und kann durchaus mit 12/24+ verordnet werden.
Aber dann ist natürlich WS/EX/ SO3 erforderlich und keine ZN
Ist Patient unter 70, kann dir der Indikationsschlüssel egal sein und du kannst dann
10x KG abrechnen, weil ZN 10x erlaubt.
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Shia schrieb:
@Schippi Warum auf 6?
Ist Patient über 70, ist es eine LHB VO und kann durchaus mit 12/24+ verordnet werden.
Aber dann ist natürlich WS/EX/ SO3 erforderlich und keine ZN
Ist Patient unter 70, kann dir der Indikationsschlüssel egal sein und du kannst dann
10x KG abrechnen, weil ZN 10x erlaubt.
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Schippi schrieb:
@Shia Danke Patient 87!
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Shia schrieb:
@Schippi Dann lasse die VO mit WS/EX/ SO3 ändern. 😊
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Problem beschreiben
Schippi schrieb:
R29.6 gilt nach meinen Unterlagen für Diagnosegruppen WS,EX und SO3!Nun habe ich ein Rezept indem Diagnosegruppe ZN steht!Möglich oder Ändern lassen?Danke!
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