Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
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Vollzeit oder
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Was bieten wir?
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
wieviel Rezepte kann ein Arzt beim ICD-Code10 R26.2 verschreiben?
Patientin hatte 36 Behandlungen bislang, ich möchte nur nicht, dass die Kasse mir die Rezepte demnächst nicht bezahlt, da zuviel verschrieben wurde. Arztpraxis ist leider sehr unkooperativ und verschreibt den Patienten ohne Behanlung nur noch Physio-Verordnungen, um Patienten schnell los zu werden.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
wenn der Pat. 70 oder älter ist, dann ist es ein BVB nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wieviel Rezepte kann ein Arzt beim ICD-Code10 R26.2 verschreiben?
Patientin hatte 36 Behandlungen bislang, ich möchte nur nicht, dass die Kasse mir die Rezepte demnächst nicht bezahlt, da zuviel verschrieben wurde. Arztpraxis ist leider sehr unkooperativ und verschreibt den Patienten ohne Behanlung nur noch Physio-Verordnungen, um Patienten schnell los zu werden.
Behandlungen...bisher keine Probleme mit der Kasse...
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stefann34 schrieb:
hallo..Habe ein Hb mit selben Code...2021 waren es 70 Behandlungen und 2022 nun schon 60
Behandlungen...bisher keine Probleme mit der Kasse...
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Das liegt bei der selbst. Vertraglich bist du auch verpflichtet wirtschaftlich zu arbeiten. Ergo, wenn der Patient aus deiner Sicht austherapiert ist: abbrechen. Egal was der Arzt verordnet oder auch nicht. Schließlich bist du der diesbezüglichen Fachkraft und solltest mehr Ahnung davon haben als der Doc. 🤷♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Also wird das noch eine Dauerpatientin, [...]
Das liegt bei der selbst. Vertraglich bist du auch verpflichtet wirtschaftlich zu arbeiten. Ergo, wenn der Patient aus deiner Sicht austherapiert ist: abbrechen. Egal was der Arzt verordnet oder auch nicht. Schließlich bist du der diesbezüglichen Fachkraft und solltest mehr Ahnung davon haben als der Doc. 🤷♂️
Therapieberichte werden von Ärzten kaum mehr gelesen, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ah, guter Rat, danke! smiley
Therapieberichte werden von Ärzten kaum mehr gelesen, oder?
(3) Bricht der zugelassene Leistungserbringer die Therapie z. B. wegen fehlender
Therapiefähigkeit der oder des Versicherten ab, informiert er die Ärztin oder den
Arzt hierüber. Der Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite der Verordnung zu
dokumentieren.
Der Arzt muss also lediglich darüber informiert werden, wenn das Therapieziel erreicht wurde... - oder wenn du keine Lust mehr auf die Patientin hast... wink
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Vorgabe im § 7 Abs. 2 und 3 des Rahmenvertrags lautet:
(2) Wird im Verlauf der Therapie das angestrebte Therapieziel vor der vollständigen Inanspruchnahme der verordneten Behandlungseinheiten je Verordnung erreicht, ist die Therapie zu beenden.
(3) Bricht der zugelassene Leistungserbringer die Therapie z. B. wegen fehlender
Therapiefähigkeit der oder des Versicherten ab, informiert er die Ärztin oder den
Arzt hierüber. Der Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite der Verordnung zu
dokumentieren.
Der Arzt muss also lediglich darüber informiert werden, wenn das Therapieziel erreicht wurde... - oder wenn du keine Lust mehr auf die Patientin hast... wink
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, danke euch beiden. Also wird das noch eine Dauerpatientin, obwohl sie deutliche Fortschritte gemacht hat und bei der 1. Verordnung noch über Schmerzen klagte (mittlerweile keine Schmerzen mehr angibt), wird weiter verschrieben.
Weil BVB ist die VO dann ok.
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Ob eine Absetzung droht ab der 4. Verordung mit je 6 Behandlungen, bzw. nach der 18. Behandlung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nein, ging um 6er Verordnungen.
Ob eine Absetzung droht ab der 4. Verordung mit je 6 Behandlungen, bzw. nach der 18. Behandlung.
Darüber hinaus gilt nach § 7 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Es gibt nur noch bei D1 und KMT eine echte Gesamtmengenbegrenzung, bei allen anderen Heilmitteln gibt es lediglich Höchstmengen-Empfehlungen ("orientierende Behandlungsmenge").
Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere darüber hinaus gehende Verordnungen möglich, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kontinuierliche Behandlung, um Rezidive oder neue Erkrankungsphasen handelt. [...]
Darüber hinaus gilt nach § 7 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie:
Gruß
Nora
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Herbert schrieb:
War die Frage in die Richtung gemeint, ob eine Absetzung bei 36er VO droht? Dann nein, wenn durch eine Frequenz von 3/Woche die VO in der Theorie in 12 Wochen abgeschlossen sein kann.
Weil BVB ist die VO dann ok.
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