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mir liegt eine Heilmittelverordnung vor, die an einer Uniklinik ausgestellt wurde. Darauf aufgedruckt ist die Pseudoarztnummer 999999900. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich damit Probleme bekomme. Könnt Ihr mir eventuell "auf die Sprünge" helfen? Danke sagt die Tresenpummelfee.
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Tresenpummelfee schrieb:
Einen Guten Morgen in die Runde,
mir liegt eine Heilmittelverordnung vor, die an einer Uniklinik ausgestellt wurde. Darauf aufgedruckt ist die Pseudoarztnummer 999999900. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich damit Probleme bekomme. Könnt Ihr mir eventuell "auf die Sprünge" helfen? Danke sagt die Tresenpummelfee.
habe ich schon einige Male gehabt. Gab nie Probleme bei der Abrechnung
LG Steve
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steupel schrieb:
Hallo,
habe ich schon einige Male gehabt. Gab nie Probleme bei der Abrechnung
LG Steve
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Tresenpummelfee schrieb:
Dankeschön!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
michaela872 schrieb am 06.10.2023 21:10 Uhr:Die dummy-Nr gilt seit Anfang des Jahres nicht mehr...ich arbeite in einer uniklinik....es sollte die LANR eingetragen werden Ja, SOLLTE. Wie so oft sieht die Alltagsrealität häufig anders aus.🤔
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij eine Entschuldigung kann sein : es arbeiten Menschen...hab Mitleid, bitte. Viele wünschen es sich anders und tun ihr Möglichstes. Manche, nicht alle...wie überall..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 War auch nur eine Feststellung. wink
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michaela872 schrieb:
Die dummy-Nr gilt seit Anfang des Jahres nicht mehr...ich arbeite in einer uniklinik....es sollte die LANR eingetragen werden
Kann dies nur der Arzt ergänzen? Oder ist das keine Pflichtangabe im Personalienfeld ,wenn der Rest alles vorhanden ist und ich kann dies handschriftlich eintragen ohne erneute Arztunterschrift?
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Heuberger schrieb:
habe eine VO auf der die Versicherten Nr. des Patienten nicht eingetragen ist.
Kann dies nur der Arzt ergänzen? Oder ist das keine Pflichtangabe im Personalienfeld ,wenn der Rest alles vorhanden ist und ich kann dies handschriftlich eintragen ohne erneute Arztunterschrift?
Versichertennummer, des Status, der
Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen
vorgelegten eGK zu entnehmen, der
Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und
der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer)
durch den Leistungerbringer sind zulässig. Die
fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom
Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder
des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung
muss durch den Leistungserbringer auf der
Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit
Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen"
sprich ich kann das selbst ergänzen? mit meiner Unterschrift, Kürzel "LE" und Datumsangabe daneben?
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GüSta schrieb:
ja
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HaJü schrieb:
Bitte im Rahmenvertrag weiterlesen. Beim Blankoformular muß dieses der Arzt neu ausstellen, da sich der QR-Code ändert.
Bitte selbst den Rahmenvertrag richtig lesen. Heuberger hat nämlich richtig zitiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Quatsch. Die QR-Code ist noch gar keine Pflicht und auch nicht im BRV erwähnt Sie enthält oft auch gar keine Informationen bezüglich der verordnete Leistungen.
Bitte selbst den Rahmenvertrag richtig lesen. Heuberger hat nämlich richtig zitiert.
Weil genau dieses Personalienfeld im QR-Code abgebildet ist. Ob den Jemand braucht oder nicht. Änderst Du händisch stimmt der Code nicht mehr mit dem was auf der Verordnung steht überein. Gilt nicht für den Rest der Verordnung. Da kannst Du ändern oder ändern lassen.
Zum Verständnis, Muster 13E sind die zwei Blatt in rosa. Auf dem blauen Muster 13 kannst Du, wie von Heuberger zitiert, ändern.
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HaJü schrieb:
Es geht hier nicht vorrangig um den QR-Code sondern um das was im Rahmenvertrag Anlage 3a unter 5.a (Personalienfeld) nach dem was Heuberger zitiert hat steht: "In der Blankofurmularbedruckung (Muster13E) ist bei fehlerhaften / fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin oder dem zu verordnenden Arzt eine nachträglich Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.
Weil genau dieses Personalienfeld im QR-Code abgebildet ist. Ob den Jemand braucht oder nicht. Änderst Du händisch stimmt der Code nicht mehr mit dem was auf der Verordnung steht überein. Gilt nicht für den Rest der Verordnung. Da kannst Du ändern oder ändern lassen.
Zum Verständnis, Muster 13E sind die zwei Blatt in rosa. Auf dem blauen Muster 13 kannst Du, wie von Heuberger zitiert, ändern.
Ich bin der Meinung, dass eigentlich das Ausstellen in der Arztpraxis gemeint ist, also beim Erstdruck und Korrekturen durch die Arztpraxis (nicht durch den LE). Etwas anderes würde nämlich keinen Sinn ergeben; Muster 13 wohl und 13E nicht? Die eigentliche Daten werden in beide Fälle ja direkt gedruckt, da gibt es gar kein Unterschied. thinking_face. Außerdem haben wir auch Muster 13E ohne QR-Code, da nicht Pflicht.
Allerdings ist das eine interessante Frage, welche ich morgen mal die Vertragsverhandler bei meinem Verband vorlegen werde.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Ich verstehe jetzt was du meinst. slightly_smiling_face Ist allerdings bislang ohne Probleme bei Korrekturen/Ergänzungen durchgegangen.
Ich bin der Meinung, dass eigentlich das Ausstellen in der Arztpraxis gemeint ist, also beim Erstdruck und Korrekturen durch die Arztpraxis (nicht durch den LE). Etwas anderes würde nämlich keinen Sinn ergeben; Muster 13 wohl und 13E nicht? Die eigentliche Daten werden in beide Fälle ja direkt gedruckt, da gibt es gar kein Unterschied. thinking_face. Außerdem haben wir auch Muster 13E ohne QR-Code, da nicht Pflicht.
Allerdings ist das eine interessante Frage, welche ich morgen mal die Vertragsverhandler bei meinem Verband vorlegen werde.
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HaJü schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich kenne die Geschichte mit dem QR-Code aus ´ner Weiterbildung. Wie gesagt, ob den Jemand verwendet oder nicht entzieht sich meiner Kenntniss. Und wie die Kassen den Rahmenvertrag auslegen weißt Du selber. Ich gehe bei so etwas lieber auf Nummer sicher.
Aber mal schaue was ich für eine Auskunft bekomme.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Dafür gibt es ja jetzt den Vertragsausschuss um diese Unsicherheiten rechtssicher zu klären. grimacing
Aber mal schaue was ich für eine Auskunft bekomme.
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Heuberger schrieb:
"Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der
Versichertennummer, des Status, der
Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen
vorgelegten eGK zu entnehmen, der
Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und
der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer)
durch den Leistungerbringer sind zulässig. Die
fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom
Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder
des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung
muss durch den Leistungserbringer auf der
Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit
Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen"
sprich ich kann das selbst ergänzen? mit meiner Unterschrift, Kürzel "LE" und Datumsangabe daneben?
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