Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
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Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Wie oben geschrieben habe ich die Frage ob die BG auf Plausibilität prüft.
Folgender Fall:
Ein Patient stand gestern mit einer BG Verordnung vor mir mit der Diagnose Hüft Tep
und der Maßnahme 8103 also 30min Neuro Behandlung. Da ich kein Bobath, Vojter oder PNF Zertifikat habe, hatte ich die Verordnung abgelehnt.
Daraufhin meinte mein Patient das er auch keine Neuro Behandlung möchte sondern "normale" KG, dies wurde in einer anderen Praxis Jahrelang so gehandhabt und er hätte schließlich die VO so "optimiert" damit er 30min Behandlungszeit hat. Ich habe natürlich trotzdem abgelehnt und der Patient sucht sich eine neue Praxis.
Nun Stelle ich mir die Frage ob die neue Praxis die diese Verordnung annimmt eine Absetzung der BG zu befürchten hat, da Hüft Tep ja eigentlich nicht zu 8103 passt.
Grüße und einen Schönen Tag
Kasia
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K@sia schrieb:
Guten Morgen an alle,
Wie oben geschrieben habe ich die Frage ob die BG auf Plausibilität prüft.
Folgender Fall:
Ein Patient stand gestern mit einer BG Verordnung vor mir mit der Diagnose Hüft Tep
und der Maßnahme 8103 also 30min Neuro Behandlung. Da ich kein Bobath, Vojter oder PNF Zertifikat habe, hatte ich die Verordnung abgelehnt.
Daraufhin meinte mein Patient das er auch keine Neuro Behandlung möchte sondern "normale" KG, dies wurde in einer anderen Praxis Jahrelang so gehandhabt und er hätte schließlich die VO so "optimiert" damit er 30min Behandlungszeit hat. Ich habe natürlich trotzdem abgelehnt und der Patient sucht sich eine neue Praxis.
Nun Stelle ich mir die Frage ob die neue Praxis die diese Verordnung annimmt eine Absetzung der BG zu befürchten hat, da Hüft Tep ja eigentlich nicht zu 8103 passt.
Grüße und einen Schönen Tag
Kasia
Anders ausgedrückt:
Hast du nun Stil und bleibst dir treu, oder nicht?
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britta109 schrieb:
Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?
Anders ausgedrückt:
Hast du nun Stil und bleibst dir treu, oder nicht?
Trotzdem bin ich dadurch auf das Thema gestoßen. Denn bei GKV Patienten ist es ja klar im HMK definiert.
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K@sia schrieb:
Ich bleib mir da definitiv treu und behandle diesen Patienten nicht mit dieser VO.
Trotzdem bin ich dadurch auf das Thema gestoßen. Denn bei GKV Patienten ist es ja klar im HMK definiert.
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Tempelritter schrieb:
Wenn 8103 verordnet wurde, muss ein Zertifikat vorliegen. Das KH rechnet auch über die Neuroschiene mit der BG ab, somit passt das zusammen. So etwas habe ich öfters.
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physiox100 schrieb:
Wenn die Nummer nicht passt und man denkt das da die 8101 hinkommt, dann kann man den Patienten auch zum Arzt schicken und das Ändern lassen. Manchmal machen die auch Tippfehler in der Praxis oder wissen es nicht besser. Wenn der Patient händeringend Termine sucht und man welche hätte, wenn es korrekt verordnet wäre, sollte der Weg dem Patienten nicht zu weit sein.
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