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Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
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wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
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Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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Gibt es eine zentrale Prüfstelle, an die sich ein Physiotherapeut wenden kann, um Rezepte auf Heilmittelkonformität prüfen zu lassen ?
Wir sind in unserer Praxis mittlerweile völlig überfordert wenn es um Prüfung der Rezepte geht.
Es gibt soviel Ausnahmen und widersprüchliches ( KMT AdR.); gefühlt jede Krankenkasse hat einen eigenen Fragen-Antworten-Katalog!
Jede Rechnung an die Krankenkassen, wird , trotz intensiver vorheriger Prüfung , mit Absetzungen quittiert.
Wir sind es soooooooo leid. Jura war nicht Bestandteil meiner Ausbildung oder der meiner Mitarbeiter.
Gefühlte 50% aller eingereichten Rezepte sind falsch und bedürfen einer Änderung.
E S M U S S S I C H W A S Ä N D E R N !!!!!!!
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Problem beschreiben
Tarzan schrieb:
Prüfpflicht durch Physiotherapeuten.
Gibt es eine zentrale Prüfstelle, an die sich ein Physiotherapeut wenden kann, um Rezepte auf Heilmittelkonformität prüfen zu lassen ?
Wir sind in unserer Praxis mittlerweile völlig überfordert wenn es um Prüfung der Rezepte geht.
Es gibt soviel Ausnahmen und widersprüchliches ( KMT AdR.); gefühlt jede Krankenkasse hat einen eigenen Fragen-Antworten-Katalog!
Jede Rechnung an die Krankenkassen, wird , trotz intensiver vorheriger Prüfung , mit Absetzungen quittiert.
Wir sind es soooooooo leid. Jura war nicht Bestandteil meiner Ausbildung oder der meiner Mitarbeiter.
Gefühlte 50% aller eingereichten Rezepte sind falsch und bedürfen einer Änderung.
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Einfach Ausnahmen, welche es zum größten Teil nicht gibt, nicht beachten.
Es gelten HMR, HMK und die RV inkl. aller Anlagen.
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Die AOK Rheinland bezahlt die jedenfalls nicht mehr als 10 AdR ! Andere Krankenkassen zahlen. Was denn jetzt ?
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Tarzan schrieb:
Ok Morpheus , dann erklär mir mal die Regelung für KMT außerhalb des Regelfalles.
Die AOK Rheinland bezahlt die jedenfalls nicht mehr als 10 AdR ! Andere Krankenkassen zahlen. Was denn jetzt ?
Manche Kassen zahlen aus Kulanz andere kürzen innerhalb der 3-Jahresfrist.
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morpheus-06 schrieb:
Die Regelung ist klar in den HMR zum nachlesen.
Manche Kassen zahlen aus Kulanz andere kürzen innerhalb der 3-Jahresfrist.
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Re(h)aktiv schrieb:
Steht so eideutig in den Rahmenvertägen...muss genehmigt werden, ansonsten lassen!
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
wie kann man da überfordert sein?
Einfach Ausnahmen, welche es zum größten Teil nicht gibt, nicht beachten.
Es gelten HMR, HMK und die RV inkl. aller Anlagen.
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vor Abgabe bei den Krankenkassen an - kostet aber extra.
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martina 575 schrieb:
Einige Abrechnungsfirmen bieten auch eine Überprüfung der Verordnungen
vor Abgabe bei den Krankenkassen an - kostet aber extra.
Zudem muss nach HMR vor Behandlungsbeginn ein vollständig und korrekt ausgestelltes Rezept vorliegen. Wenn die Kassen hier mal ernst machen, ist das mit der Prüfung durch Dienstleister ganz schnell Schnee von gestern.
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morpheus-06 schrieb:
das kann man auch selbst machen, die prüfen auch nur auf HMR, HMK und RV.
Zudem muss nach HMR vor Behandlungsbeginn ein vollständig und korrekt ausgestelltes Rezept vorliegen. Wenn die Kassen hier mal ernst machen, ist das mit der Prüfung durch Dienstleister ganz schnell Schnee von gestern.
aber wenn man damit überfordert ist,
kann man sich ja auch helfen lassen....
Ist keine Schande....
[bearbeitet am 18.03.14 16:32]
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martina 575 schrieb:
Klar kann man das selbst machen, wir machen es auch selber...
aber wenn man damit überfordert ist,
kann man sich ja auch helfen lassen....
Ist keine Schande....
[bearbeitet am 18.03.14 16:32]
6 X MT WS2d Diagnose Densfraktur
Vorher war die Patientin da mit :
Erstverordnung von Dr. XXX
6 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (31.10.13)
Folgeverordnung von Dr. XXX
2 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (28.11.13)
Folgeverordnung von Dr. XXX
6 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (06.02.14)
Unser Programm gibt keine Meldung, dass es sich hier um eine Folgeverordnung handeln muss .
Wir teilen der Patientin mit, dass wir sie nur 4 X behandeln können.
Ergebnis : Riesenaufstand :flushed:
Also : verlässt man sich ausschliesslich auf die Prüfung des eingesetzten Programms, geht das in die Hose. Ergo muss die Rezeption absolut fit sein und sofort erkennen , dass nur noch 4 Behandlungen möglich sind und, dass die neue Verordnung als Folgeverordnung zu werten ist.
Außerdem braucht die Rezeption ein dickes Fell wenn solche Reaktionen durch die Patientin kommen.
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Tarzan schrieb:
Heute kommt Verordnung : Erstverordnung von Dr. YYY
6 X MT WS2d Diagnose Densfraktur
Vorher war die Patientin da mit :
Erstverordnung von Dr. XXX
6 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (31.10.13)
Folgeverordnung von Dr. XXX
2 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (28.11.13)
Folgeverordnung von Dr. XXX
6 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (06.02.14)
Unser Programm gibt keine Meldung, dass es sich hier um eine Folgeverordnung handeln muss .
Wir teilen der Patientin mit, dass wir sie nur 4 X behandeln können.
Ergebnis : Riesenaufstand :flushed:
Also : verlässt man sich ausschliesslich auf die Prüfung des eingesetzten Programms, geht das in die Hose. Ergo muss die Rezeption absolut fit sein und sofort erkennen , dass nur noch 4 Behandlungen möglich sind und, dass die neue Verordnung als Folgeverordnung zu werten ist.
Außerdem braucht die Rezeption ein dickes Fell wenn solche Reaktionen durch die Patientin kommen.
Die Verordnung vom 06.02. hat diesen Regelfall abgeschlossen, soweit alles in Ordnung.
Die Verordnung von "heute" kann folglich nur adR laufen.
Und wieso nur noch 4 Behandlungen??
Aber, dafür braucht man kein PC-Programm, der HMK gilt jetzt nun seit 10 Jahren, den dürfte durchaus "auswendig" können oder man hat ein Nachschlagewerk auf dem Tisch und schaut eben schnell nach, das ist Alltag, nicht schwer und für Jeden machbar!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wo liegt denn das Problem?
Die Verordnung vom 06.02. hat diesen Regelfall abgeschlossen, soweit alles in Ordnung.
Die Verordnung von "heute" kann folglich nur adR laufen.
Und wieso nur noch 4 Behandlungen??
Aber, dafür braucht man kein PC-Programm, der HMK gilt jetzt nun seit 10 Jahren, den dürfte durchaus "auswendig" können oder man hat ein Nachschlagewerk auf dem Tisch und schaut eben schnell nach, das ist Alltag, nicht schwer und für Jeden machbar!
Grüße...Gerry
> Wo liegt denn das Problem?
> Die Verordnung vom 06.02. hat diesen Regelfall abgeschlossen,
> soweit alles in Ordnung.
> Die Verordnung von \"heute\" kann folglich nur adR laufen.
> Und wieso nur noch 4 Behandlungen??
Zitat:
2 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (28.11.13)
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Nora Weber schrieb:
Gerry schrieb:
> Wo liegt denn das Problem?
> Die Verordnung vom 06.02. hat diesen Regelfall abgeschlossen,
> soweit alles in Ordnung.
> Die Verordnung von \"heute\" kann folglich nur adR laufen.
> Und wieso nur noch 4 Behandlungen??
Zitat:
2 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (28.11.13)
eine 1. Folgeverordnung(!) mit 2 Einheiten überhaupt an? :point_up:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
O.K., die Augen waren zu schnell, der Verstand zu langsam :stuck_out_tongue_winking_eye: , das erklärt die 4...aber nicht ganz, denn, wieso nimmt man eine solche unsinnige Verordnung,
eine 1. Folgeverordnung(!) mit 2 Einheiten überhaupt an? :point_up:
Grüße...Gerry
ZITAT : "wieso nimmt man eine solche unsinnige Verordnung,
eine 1. Folgeverordnung(!) mit 2 Einheiten überhaupt an ?"
Vielleicht lief die Anmeldung telefonisch ? Vielleicht hat die Patientin nach 2 Behandlungen die Therapie aus welchem Grund auch immer für längere Zeit unterbrochen, sodass die Fortführung nicht möglich war ?
Ist doch EGAL
Aber deine erste Antwort zeigt doch deutlich wie schnell man einen Fehler macht ; und der Dumme sind immer die PI !!
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Tarzan schrieb:
Zitat : "O.K., die Augen waren zu schnell, der Verstand zu langsam" MEIN REDEN
ZITAT : "wieso nimmt man eine solche unsinnige Verordnung,
eine 1. Folgeverordnung(!) mit 2 Einheiten überhaupt an ?"
Vielleicht lief die Anmeldung telefonisch ? Vielleicht hat die Patientin nach 2 Behandlungen die Therapie aus welchem Grund auch immer für längere Zeit unterbrochen, sodass die Fortführung nicht möglich war ?
Ist doch EGAL
Aber deine erste Antwort zeigt doch deutlich wie schnell man einen Fehler macht ; und der Dumme sind immer die PI !!
2 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (28.11.13)...
Ich finde nicht, dass es egal ist, denn du hast das oben genannte geschrieben.
Und selbst bei einer telefonischen Terminvergabe würde eine 2-er-Verordnung dann bei Vorlage bei mir definitiv geändert werden müssen.
Und auch klar ist, dass der PI bei selbstverschuldeten Fehler natürlich der Dumme ist.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Folgeverordnung von Dr. XXX
2 X KG WS2d Diagnose Densaxisfraktur (28.11.13)...
Ich finde nicht, dass es egal ist, denn du hast das oben genannte geschrieben.
Und selbst bei einer telefonischen Terminvergabe würde eine 2-er-Verordnung dann bei Vorlage bei mir definitiv geändert werden müssen.
Und auch klar ist, dass der PI bei selbstverschuldeten Fehler natürlich der Dumme ist.
Grüße...Gerry
> Und selbst bei einer telefonischen Terminvergabe würde eine
> 2-er-Verordnung dann bei Vorlage bei mir definitiv geändert
> werden müssen.
Warum muss dies "definitiv geändert" werden? Auf Basis welcher Grundlage?
Ich würde im Interesse meines Patienten - insbesondere wenn er zuzahlungspflichtig ist - nachfragen, ob dies tatsächlich so beabsichtigt ist - aber vielleicht wünscht sich der Arzt ja tatsächlich erst eine erste Rückkontrolle nach zwei Behandlungen, bevor er weitere Verordnungen ausstellt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Gerry schrieb:
> Und selbst bei einer telefonischen Terminvergabe würde eine
> 2-er-Verordnung dann bei Vorlage bei mir definitiv geändert
> werden müssen.
Warum muss dies "definitiv geändert" werden? Auf Basis welcher Grundlage?
Ich würde im Interesse meines Patienten - insbesondere wenn er zuzahlungspflichtig ist - nachfragen, ob dies tatsächlich so beabsichtigt ist - aber vielleicht wünscht sich der Arzt ja tatsächlich erst eine erste Rückkontrolle nach zwei Behandlungen, bevor er weitere Verordnungen ausstellt.
Gruß
Nora
Keine gesetzliche Grundlage, sondern mein Verständnis von effektiver Behandlung in Folge eines Therapieaufbaus über 6 Einheiten.
Wenn man weniger braucht kann man abbrechen, aber ich verweigere von vorne herein Verordnungen <6 Einheiten, denn ich lasse mich nicht vor den ärztlichen Sparmaßnahmenkarren
spannen wenn die ihren Patienten Alibiverordnungen geben damit die dann Ruhe geben.
Aber das soll bitte jeder so handhaben wie er es für sich rechtfertigen kann!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Achtung: "...würde bei mir definitiv geändert werden müssen...".
Keine gesetzliche Grundlage, sondern mein Verständnis von effektiver Behandlung in Folge eines Therapieaufbaus über 6 Einheiten.
Wenn man weniger braucht kann man abbrechen, aber ich verweigere von vorne herein Verordnungen <6 Einheiten, denn ich lasse mich nicht vor den ärztlichen Sparmaßnahmenkarren
spannen wenn die ihren Patienten Alibiverordnungen geben damit die dann Ruhe geben.
Aber das soll bitte jeder so handhaben wie er es für sich rechtfertigen kann!
Grüße...Gerry
> Keine gesetzliche Grundlage, sondern mein Verständnis von effektiver Behandlung in Folge eines Therapieaufbaus über 6 Einheiten.
> Wenn man weniger braucht kann man abbrechen, aber ich verweigere von vorne herein Verordnungen <6 Einheiten, denn ich
> lasse mich nicht vor den ärztlichen Sparmaßnahmenkarren spannen wenn die ihren Patienten Alibiverordnungen geben damit
> die dann Ruhe geben.
Aber der genannte "Dr. XXX" hat doch immerhin 14 Behandlungen verschrieben... - wenn auch mit einer ungewöhnlichen Aufteilung. Was ist hier nun eine "Alibiverordnung" vor einem "ärztlichen Sparmaßnahmenkarren"?
Ohne weitere Hintergrundinfos kann ich mir keine endgütlige Meinung bilden - aber ich würde eben nicht grundsätzlich Verordnungen mit weniger als sechs Behandlungseinheiten verweigern und versuchen, meinem Patienten die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen, auch wenn es dann vielleicht nur acht statt zwölf Behandlungen wären...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Gerry schrieb:
> Keine gesetzliche Grundlage, sondern mein Verständnis von effektiver Behandlung in Folge eines Therapieaufbaus über 6 Einheiten.
> Wenn man weniger braucht kann man abbrechen, aber ich verweigere von vorne herein Verordnungen <6 Einheiten, denn ich
> lasse mich nicht vor den ärztlichen Sparmaßnahmenkarren spannen wenn die ihren Patienten Alibiverordnungen geben damit
> die dann Ruhe geben.
Aber der genannte "Dr. XXX" hat doch immerhin 14 Behandlungen verschrieben... - wenn auch mit einer ungewöhnlichen Aufteilung. Was ist hier nun eine "Alibiverordnung" vor einem "ärztlichen Sparmaßnahmenkarren"?
Ohne weitere Hintergrundinfos kann ich mir keine endgütlige Meinung bilden - aber ich würde eben nicht grundsätzlich Verordnungen mit weniger als sechs Behandlungseinheiten verweigern und versuchen, meinem Patienten die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen, auch wenn es dann vielleicht nur acht statt zwölf Behandlungen wären...
Gruß
Nora
Ich schrieb dazu: ...Aber das soll bitte jeder so handhaben wie er es für sich rechtfertigen kann!...
Mehr Gedanken hierzu ist mir dieses Thema nicht wert, frohes Schaffen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...aber ich würde eben nicht grundsätzlich Verordnungen mit weniger als sechs Behandlungseinheiten verweigern...
Ich schrieb dazu: ...Aber das soll bitte jeder so handhaben wie er es für sich rechtfertigen kann!...
Mehr Gedanken hierzu ist mir dieses Thema nicht wert, frohes Schaffen!
Grüße...Gerry
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Wonderwoman schrieb:
Besorg Dir eine gute Software. Dort sind Prüfungen eingebaut...
Wenn Deine Bürokräfte nicht in der Lage sind die Verordnungen zu prüfen, meinst Du etwa die Kräfte beim Arzt sind nicht genauso überfordert?
Bei mir gibt's bei telefonischen Anmeldungen nur einen Termin, wer mehr haben will, muss vorher die Verordnung zur Prüfung vorbei bringen. Ärger habe ich auch nicht, ich erkläre das und gut iss. Wer mir nicht glaubt, kann gerne seine KK anrufen, das bleibt jedem unbenommen.
Im übrigen hast Du doch bestimmt Mitarbeiter, auch die sind in der Pflicht, vier Augen sehen mehr als zwei. Ich habe ihnen ganz klar mitgeteilt, dass sie am 1. eines jeden Monats ihr Gehalt haben möchten und das wird nun mal davon bezahlt, es wächst nicht auf dem Baum. Bei mir läuft das ganz gut, ich habe kaum Absetzungen. Die Änderungen können doch dann die Bürokräfte veranlassen.
Ich glaube wir ärgern uns alle darüber, aber theoretisch könntest Du doch jeden Patienten mit einer ungültigen Verordnung weg schicken, dann bist Du den Ärger los.....hast aber wahrscheinlich nicht mehr viel zu tun.
Also ärgere Dich nicht, sondern ändere etwas an Deiner Verwaltungsstruktur.
LG......B.
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Du hast aber welche :sunglasses:
Wir haben eine Prüfliste nach der wir jedes Rezept prüfen. Es wird schrittweise geprüft und vom "Prüfer" mit seinem Kürzel bestätigt.
Und dennoch : " ich habe kaum Absetzungen"
WIR AUCH :scream:
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Tarzan schrieb:
Zitat : " ich habe kaum Absetzungen"
Du hast aber welche :sunglasses:
Wir haben eine Prüfliste nach der wir jedes Rezept prüfen. Es wird schrittweise geprüft und vom "Prüfer" mit seinem Kürzel bestätigt.
Und dennoch : " ich habe kaum Absetzungen"
WIR AUCH :scream:
Die einzige Absetzung in den letzten war die vergessene Unterschrift des Arztes, das war nun wirklich ein Anfängerfehler....aber heilbar.
Es ist schon frustrierend....
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MarieClaire1307 schrieb:
Ich muss schon lachen, mir geht es mitunter ähnlich wie Dir, dann rege ich mich fürchterlich über diesen Mist auf, will den Schlüssel in die Tür stecken und abbrechen oder meine Kreditkarte nehmen und durchfahren bis Helgoland....... Wenn`s ganz schlimm kommt, pflege ich zu sagen......Ich sollte mir eine Flasche Cognac in die Praxis stellen, jetzt hilft nur noch ein Schnaps...
Die einzige Absetzung in den letzten war die vergessene Unterschrift des Arztes, das war nun wirklich ein Anfängerfehler....aber heilbar.
Es ist schon frustrierend....
:kissing_closed_eyes:
Hat denn niemand von Euch die 19 € - Absetzungen ?
"Der Patient ist nicht von der Zuzahlung befreit !"
Ist er aber ; ich habe doch den Befreiungsausweis gescannt. Muß ICH denn beweisen , dass er befreit ist? Muß nicht zuerst die KK prüfen ob nicht vielleicht doch eine Befreiung vorliegt ?
:scream:
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Tarzan schrieb:
Danke MarieClaire
:kissing_closed_eyes:
Hat denn niemand von Euch die 19 € - Absetzungen ?
"Der Patient ist nicht von der Zuzahlung befreit !"
Ist er aber ; ich habe doch den Befreiungsausweis gescannt. Muß ICH denn beweisen , dass er befreit ist? Muß nicht zuerst die KK prüfen ob nicht vielleicht doch eine Befreiung vorliegt ?
:scream:
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Ich hatte das in einigen Fällen zum Anfang des Jahres. Du hast zwei Möglichkeiten....1. Zuzahlung kassieren und dem Patienten sagen, er soll die Rechnung bei seiner KK einreichen, oder Du machst die Patientenfreundliche Lösung, und ruft die Abrechnungsstelle der entsprechenden KK an. Die DDG hat etwas länger gebraucht um mir das Geld zu überweisen, bei der AOK Nordwest ging es umgehend. Von der AOK weiß ich, dass die Abrechnungsstelle die Information gar nicht hatte. Ich habe dann den Befreiungsausweis kopiert und dorthin gefaxt. Aber wie gesagt, Du kannst auch die erste Lösung wählen.
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Wo liegt denn das Problem.....nimm Dir jeden Abend die Zeit und prüfe alle neuen Verordnungen. Du kannst besser auf ein paar 15€ Behandlungen verzichten, als zu viel Geld in den Sand zu setzen. Die Dinge sind nun mal so wie sie sind.
Wenn Deine Bürokräfte nicht in der Lage sind die Verordnungen zu prüfen, meinst Du etwa die Kräfte beim Arzt sind nicht genauso überfordert?
Bei mir gibt's bei telefonischen Anmeldungen nur einen Termin, wer mehr haben will, muss vorher die Verordnung zur Prüfung vorbei bringen. Ärger habe ich auch nicht, ich erkläre das und gut iss. Wer mir nicht glaubt, kann gerne seine KK anrufen, das bleibt jedem unbenommen.
Im übrigen hast Du doch bestimmt Mitarbeiter, auch die sind in der Pflicht, vier Augen sehen mehr als zwei. Ich habe ihnen ganz klar mitgeteilt, dass sie am 1. eines jeden Monats ihr Gehalt haben möchten und das wird nun mal davon bezahlt, es wächst nicht auf dem Baum. Bei mir läuft das ganz gut, ich habe kaum Absetzungen. Die Änderungen können doch dann die Bürokräfte veranlassen.
Ich glaube wir ärgern uns alle darüber, aber theoretisch könntest Du doch jeden Patienten mit einer ungültigen Verordnung weg schicken, dann bist Du den Ärger los.....hast aber wahrscheinlich nicht mehr viel zu tun.
Also ärgere Dich nicht, sondern ändere etwas an Deiner Verwaltungsstruktur.
LG......B.
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