Für unsere neu eröffnete, moderne
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
als engagierte/n
Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
als engagierte/n
Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
weis jemand ob man bei einem LHB auch die untere Altersgrenze prüfen muss als Leistungserbringer?
Soweit ich weis müssen wir doch bei LHB nur den code checken ob dass zu der Menge passt...
riskiere ich eine Absetzung?
L.G zusammen
Gefällt mir
[sollte aber eigentlich Aufgabe der ärztlichen PVS sein]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hubwieser-Gross schrieb:
Das Alter ist im Gegensatz zur Diagnosestellung ohne größeren Aufwand prüfbar. Deshalb ja, muss geprüft werden.
[sollte aber eigentlich Aufgabe der ärztlichen PVS sein]
Bei manchen braucht es ein Mindestalter
Um welchen Code geht es?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
Kommt auf den ICD10 Code an.
Bei manchen braucht es ein Mindestalter
Um welchen Code geht es?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
jonauti schrieb:
Ja, auf jeden Fall. Es gibt ICD10 Codes, die erst ab einem bestimmten Alter verwendet werden dürfen. Unter dieser Altersgrenze verliert die Verordnung den LHB.
hier ein kleiner Auszug aus unserem Beitrag vom 21. November 2022:
"Lediglich Angaben zu Mindest- oder Höchstalter des Patienten müssen berücksichtigt werden, betont der G-BA in seiner Klarstellung"
Den ganzen Beitrag finden Sie unter:
https://www.physio.de/community/news/content/99/10931
Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Friedrich Merz schrieb:
Hallo Herr/Frau @cocco ,
hier ein kleiner Auszug aus unserem Beitrag vom 21. November 2022:
"Lediglich Angaben zu Mindest- oder Höchstalter des Patienten müssen berücksichtigt werden, betont der G-BA in seiner Klarstellung"
Den ganzen Beitrag finden Sie unter:
https://www.physio.de/community/news/content/99/10931
Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Muss kontrolliert werden... sollte aber Dein Praxisprogramm automatisch machen.
Ja mein Programm prüft das alles auch deshalb weiß ich es ja.
Habe doch nicht alle Codes und deren Kriterien im Kopf....
Aber...
Wenn der Arzt nun eine VO ( in diesem Fall mit R26.2) ausstellt und der jenige erst 67 J. ist und eben noch keine 70 J.
wie geht man dann am besten vor?
ich meine, ich könnte dem Pat natürlich erklären dass der Code falsch ist, gleichzeitig kann ich dem Arzt doch nicht eine andere Diagnose vorschlagen ....oder etwa doch???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
cocco schrieb:
Vielen Dank für die Info.
Ja mein Programm prüft das alles auch deshalb weiß ich es ja.
Habe doch nicht alle Codes und deren Kriterien im Kopf....
Aber...
Wenn der Arzt nun eine VO ( in diesem Fall mit R26.2) ausstellt und der jenige erst 67 J. ist und eben noch keine 70 J.
wie geht man dann am besten vor?
ich meine, ich könnte dem Pat natürlich erklären dass der Code falsch ist, gleichzeitig kann ich dem Arzt doch nicht eine andere Diagnose vorschlagen ....oder etwa doch???
Wenn nicht, dann ist eben nach 6/10 Behandlungen Schluss. Mehr bekommst Du dann ja gar nicht bezahlt.
Der eigentliche ICD10 ist also meist nicht falsch... es darf nur nicht mehr als 6/10 verschrieben werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
@cocco Ich schlage den Ärzten schon andere ICD10-Codes vor, wenn sie Rezepte mehr als 6/10 ausstellen wollen.
Wenn nicht, dann ist eben nach 6/10 Behandlungen Schluss. Mehr bekommst Du dann ja gar nicht bezahlt.
Der eigentliche ICD10 ist also meist nicht falsch... es darf nur nicht mehr als 6/10 verschrieben werden.
Bei mehr Einheiten sollte man den Arzt darauf hinweisen. Ich habe dann nach Rücksprache mit dem Patienten nur 6 abgerechnet und das war kein Problem.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
jonauti schrieb:
@cocco Guten Morgen, die Verordnung behält ihre Gültigkeit, wenn nur 6 Einheiten aufgeschrieben wurden. Dann ist es einfach kein LHB.
Bei mehr Einheiten sollte man den Arzt darauf hinweisen. Ich habe dann nach Rücksprache mit dem Patienten nur 6 abgerechnet und das war kein Problem.
Danke für die Tippsblush
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
cocco schrieb:
ich liebe euch....kissing
Danke für die Tippsblush
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
cocco schrieb:
Hallo zusammen,
weis jemand ob man bei einem LHB auch die untere Altersgrenze prüfen muss als Leistungserbringer?
Soweit ich weis müssen wir doch bei LHB nur den code checken ob dass zu der Menge passt...
riskiere ich eine Absetzung?
L.G zusammen
Mein Profilbild bearbeiten