Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
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Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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UW schrieb:
seit wann (Jahr) verzichtet die AOk HEssen auf die Genehmigung von ZN1 (Neuro.-Kinder). Die AOK konnte es mir nämlich selber nicht sagen und ich hab da ein nicht bezahltes Rz aus dem Jahr 2008, dass von der abrechnungsstelle zurück kam..und da die Sache ja langsam alt wird wäre ich um detaillierte Antworten (PN auch möglich) sehr danbkbar. Bitte mit Quellenangabe. :) :confused:
hab nichts anderes gefunden.
Sonst guck mal auf der seite von der KV Hessen
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AngelMFA schrieb:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/aok-hessen/8/9006/9008/&v=f
hab nichts anderes gefunden.
Sonst guck mal auf der seite von der KV Hessen
http://www.physio.de/forum/abrechnung/aok-hessen-dauergenehmigung/8/114440/114440
http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=101772&t=101772#reply_101772
Aus den Kundeninfos der Abrechnungsfirmen z.B. Optica aus 2008 müsste hervorgehen, welche Kassen einen Genehmigungsverzicht hatten (ggf. dort nachfragen!)
Wann wurde das in die Abrechnung gegeben und wann kam das unbezahlt zurück? Das riecht wirklich nach Verjährung.
[bearbeitet am 21.02.13 22:11]
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SGBV schrieb:
2006-2008 scheint es keinen Verzicht gegeben zu haben:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/aok-hessen-dauergenehmigung/8/114440/114440
http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=101772&t=101772#reply_101772
Aus den Kundeninfos der Abrechnungsfirmen z.B. Optica aus 2008 müsste hervorgehen, welche Kassen einen Genehmigungsverzicht hatten (ggf. dort nachfragen!)
Wann wurde das in die Abrechnung gegeben und wann kam das unbezahlt zurück? Das riecht wirklich nach Verjährung.
[bearbeitet am 21.02.13 22:11]
Geht es hingegen um Genehmigungsverzichte ergäbe sich bei Streitigkeiten, dass das aktuelle Recht gilt. Von daher bräuchtest du trotz allem zumindest die Verkündung, dass verzichtet wird. Selbstverständlich solltest du den Genehmigungsverzicht nachweisen können- z.B. Ausdruck der entsprechenden Internetseite, inkl. vor allem die genaue Zeit des Zugriffs auf die Internetseite. Normalerweise dürfte das bei Websitenausdrucken die Fußzeile des Ausdruckes sein.
Bei Internetseite meine ich die Internetseite der Kasse- keine fremden Quellen, welche mitunter letztendlich nichts beweisen.
Kürzungen welche den Leistungserbringer eigentlich gezielt und ausdrücklich der permanenten Rechtsunsicherheit aussetzen sind mittels " Treu und Glauben " nach über einem Jahr nicht akzeptabel ( natürlich schon garnicht mit laufenden Vergütungen aufrechenbar- was die vielen tausend Verbandsmitglieder aber ja leider auch ganz ganz anders diktieren ).
[bearbeitet am 22.02.13 02:22]
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webpt schrieb:
Hattest du die VO 2008/ 2009 zur Vergütung eingereicht ? Wenn ja würde es sich um einen massiven Verstoß gegen Treu und Glauben handeln.
Geht es hingegen um Genehmigungsverzichte ergäbe sich bei Streitigkeiten, dass das aktuelle Recht gilt. Von daher bräuchtest du trotz allem zumindest die Verkündung, dass verzichtet wird. Selbstverständlich solltest du den Genehmigungsverzicht nachweisen können- z.B. Ausdruck der entsprechenden Internetseite, inkl. vor allem die genaue Zeit des Zugriffs auf die Internetseite. Normalerweise dürfte das bei Websitenausdrucken die Fußzeile des Ausdruckes sein.
Bei Internetseite meine ich die Internetseite der Kasse- keine fremden Quellen, welche mitunter letztendlich nichts beweisen.
Kürzungen welche den Leistungserbringer eigentlich gezielt und ausdrücklich der permanenten Rechtsunsicherheit aussetzen sind mittels " Treu und Glauben " nach über einem Jahr nicht akzeptabel ( natürlich schon garnicht mit laufenden Vergütungen aufrechenbar- was die vielen tausend Verbandsmitglieder aber ja leider auch ganz ganz anders diktieren ).
[bearbeitet am 22.02.13 02:22]
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