Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Bisher gab es kein Problem, wenn es eine begründete Unterbrechung seitens des Patienten gab ( betraf insbesondere BG Patienten mit Unfall im letzten Jahrtausend)
Neuerdings verhält sich eine BG Richtlinienkonform und vergütet das Rezept nicht. Das hat uns grad kalt erwischt, da andere BG nach wie vor "patientenfreundlich" vergüten.
Nach Aussage der betreffenden BG muss der Patient jede Abweichung von der Verordnung mit seinem D- Arzt besprechen, wir müssen die Verordnung abbrechen, den Abbruch dem D- Arzt melden und den Patienten darauf hinweisen, dass dieser sich unverzüglich beim D-Arzt vorzustellen hat.
Praktisch:
Patient hat eine VO 10x KG, Frequenz 2-3 Woche und er kann wegen einem Schnupfen nur 1x pro Woche. Bedeutet wir brechen die VO ab, rechnen den Stand der Dinge ab, löschen alle Termine in der Zukunft und warten auf eine vielleicht neue VO.
Wie läuft das bei Euch?
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Problem beschreiben
Grete schrieb:
Ein Hallo in die Runde, wir haben eben ein akutes Problem mit einer Berufsgenossenschaft.
Bisher gab es kein Problem, wenn es eine begründete Unterbrechung seitens des Patienten gab ( betraf insbesondere BG Patienten mit Unfall im letzten Jahrtausend)
Neuerdings verhält sich eine BG Richtlinienkonform und vergütet das Rezept nicht. Das hat uns grad kalt erwischt, da andere BG nach wie vor "patientenfreundlich" vergüten.
Nach Aussage der betreffenden BG muss der Patient jede Abweichung von der Verordnung mit seinem D- Arzt besprechen, wir müssen die Verordnung abbrechen, den Abbruch dem D- Arzt melden und den Patienten darauf hinweisen, dass dieser sich unverzüglich beim D-Arzt vorzustellen hat.
Praktisch:
Patient hat eine VO 10x KG, Frequenz 2-3 Woche und er kann wegen einem Schnupfen nur 1x pro Woche. Bedeutet wir brechen die VO ab, rechnen den Stand der Dinge ab, löschen alle Termine in der Zukunft und warten auf eine vielleicht neue VO.
Wie läuft das bei Euch?
Und wir halten uns an die Frequenz.
Kann Praxis od Pat das nicht einhalten brechen wir tatsächlich ab und lassen das abklären bzw ändern.
"Patientenfreundlich" heißt nicht bequem oder unbürokratisch.
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Es gibt keine Unterbrechung von 7 Tagen, da in einer Woche 2-3 x behandelt werden muss, mit einer Unterbrechung von 7 Tagen kann die Frequenz nicht gehalten werden.
Viele Grüße Grete
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Grete schrieb:
Was Du schreibst geht genauso eben nicht. Das meine ich mit patientenfreundlich, denn so haben wir es auch gehandhabt.
Es gibt keine Unterbrechung von 7 Tagen, da in einer Woche 2-3 x behandelt werden muss, mit einer Unterbrechung von 7 Tagen kann die Frequenz nicht gehalten werden.
Viele Grüße Grete
Dann verstehe ich grad das Problem nicht?
Kannst du es bitte noch mal anders erklären?
Oder jmd anders versteht das besser.
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RoFo schrieb:
Sorry
Dann verstehe ich grad das Problem nicht?
Kannst du es bitte noch mal anders erklären?
Oder jmd anders versteht das besser.
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morpheus-06 schrieb:
Ich verstehe das auch nicht
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Keine Unterbrechung länger als 7 Tage.
Und wir halten uns an die Frequenz.
Kann Praxis od Pat das nicht einhalten brechen wir tatsächlich ab und lassen das abklären bzw ändern.
"Patientenfreundlich" heißt nicht bequem oder unbürokratisch.
Die Situation:
Der Mensch hat eine BG-VO über ziemlich viel KG, 2-3x wöchentlich; wegen eines grippalen Infektes konnte diese Frequenzvorgabe (im Gegensatz zu GKV eben keine Empfehlung) nicht eingehalten werden und nach abklingen des Infektes die Behandlung mit 2-3x/Woche fortgesetzt. Die unterschrittene Frequenzvorgabe wurde vor der Abrechnung nicht abgeklärt.
Der Rahmen:
Die BG-Richtlinien sind, um dem Anspruch der bestmöglichen Wiederherstellung gerecht zu werden, deutlich strenger als die GKV-WANZe.
(1) Frequenzvorgaben sind Vorgaben.
(2) Unterbrechungen >7 Kalendertage führen zum automatischen erlöschen des Vergütungsanspruches.
Frage 1 (akademischer Natur): Kann bei 2-3x/Woche eine Unterbrechung länger als 7 Tage dauern?
Frage 2 (praktischer Natur): Wie ist zu verfahren wenn eine Unterschreitung der Frequenzvorgabe absehbar ist?
zu 1) In ungünstigen Behandlungstagskonstellationen der Frequenzvorgabe 2-3x/Woche lässt sich die maximale Unterbrechung von 7 Tagen überschreiten. Plakatives Beispiel, es ist natürlich möglich die Grenze knapper zu verfehlen:
Woche 1 Behandlung Montag, Dienstag
Woche 2 Behandlung Freitag, Samstag.
Unterbrechung W1-Mittwoch bis W2 Donnerstag = 9 Tage.
zu 2) Es müssen zweieinhalb Kategorien unterschieden werden:
a) Die Frequenzunterschreitung findet ihren Ursprung am Therapeuten/in der Praxis: Klare Vorgabe der BG-Verträge -- der Mensch ist an einen anderen Leistungserbringer zu verweisen; geschieht das nicht wird der Leistungserbringer evt. für versäumte und nicht heilbare Therapieziele regresspflichtig.
b) Höhere Gewalt: Ist es allgemein unmöglich den Behandlungsvertrag zu erfüllen erlaubt das BGB eine schadlose Nichterfüllung. Abbrechen unter Verweis auf höhere Gewalt (Dokumentieren; in der konkreten Situation wird der D-Arzt das glauben weil's gerade in der Zeitung stand)
c) Die Frequenzunterschreitung findet ihren Ursprung am behandlungsberechtigten Menschen: Es ist (mit) Aufgabe des Leistungserbringers, die Behandlung durchzusetzen; z.B. unter Verzicht auf aktive Beeinflussung des Körpers und therapeutischem Schwerpunkt auf "passive" Maßnahmen: Wir alle sollten die Hygienevorkehrungen kennen die geboten sind wenn ein Mensch mit Schnupfen auf der Bank liegt** (spätestens danach wird wirklich die Unterlage gewechselt und die Liege desinifiziert) während wir das OSG mobilisieren. Die Notwendigkeit der Behandlung ist dem Leistungsempfänger ggf. nachdrücklich zu vermitteln -- die für diese pädagogische Arbeit nötige Zeit kann der folgenden Behandlung zugerechnet werden. Ist es nicht möglich den Menschen zur Kooperation zu motivieren ist Rücksprache mit dem D-Arzt zu halten; sinnigerweise wird diese durch eine geänderte Verordnung dokumentiert: Abbruch der "alten" Verordnung, Fortführung der Behandlung buchhalterisch "auf der neuen" Verordnung mit verringerter Frequenz. Steigt die körperliche Leistungsfähigkeit des Menschen kann, in Rücksprache mit dem D-Arzt und Dokumentation durch Neuausstellung einer Verordnung mit geänderter Frequenz die Frequenz wieder erhöht werden.
Hab ich die Möglichkeiten soweit verständlich zusammengefasst? Abgesehen davon, das eigentlich keine konkrete Frage gestellt wurde sondern nur der demokratische Konsens ("Wie handhabt ihr das?") gesucht wird um sich statt an den verbindlichen Vorgaben am Konsens der Leistungserbringer zu orientieren...
**hygienischer GAU wäre ein auf-der-Bank-sitzender verschnupfter Mensch der dem Therapeuten die volle Dröhnung Keime "von oben" über den Körper verteilt
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Inche schrieb:
Mein BG Pat hat 2 Termine abgesagt weil sein Auto vom Mader zerbissen wurde.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich rolle von vorne auf damit ihr meine Nase in den Fehler tunken könnt wenn ihr einen findet ;)
Die Situation:
Der Mensch hat eine BG-VO über ziemlich viel KG, 2-3x wöchentlich; wegen eines grippalen Infektes konnte diese Frequenzvorgabe (im Gegensatz zu GKV eben keine Empfehlung) nicht eingehalten werden und nach abklingen des Infektes die Behandlung mit 2-3x/Woche fortgesetzt. Die unterschrittene Frequenzvorgabe wurde vor der Abrechnung nicht abgeklärt.
Der Rahmen:
Die BG-Richtlinien sind, um dem Anspruch der bestmöglichen Wiederherstellung gerecht zu werden, deutlich strenger als die GKV-WANZe.
(1) Frequenzvorgaben sind Vorgaben.
(2) Unterbrechungen >7 Kalendertage führen zum automatischen erlöschen des Vergütungsanspruches.
Frage 1 (akademischer Natur): Kann bei 2-3x/Woche eine Unterbrechung länger als 7 Tage dauern?
Frage 2 (praktischer Natur): Wie ist zu verfahren wenn eine Unterschreitung der Frequenzvorgabe absehbar ist?
zu 1) In ungünstigen Behandlungstagskonstellationen der Frequenzvorgabe 2-3x/Woche lässt sich die maximale Unterbrechung von 7 Tagen überschreiten. Plakatives Beispiel, es ist natürlich möglich die Grenze knapper zu verfehlen:
Woche 1 Behandlung Montag, Dienstag
Woche 2 Behandlung Freitag, Samstag.
Unterbrechung W1-Mittwoch bis W2 Donnerstag = 9 Tage.
zu 2) Es müssen zweieinhalb Kategorien unterschieden werden:
a) Die Frequenzunterschreitung findet ihren Ursprung am Therapeuten/in der Praxis: Klare Vorgabe der BG-Verträge -- der Mensch ist an einen anderen Leistungserbringer zu verweisen; geschieht das nicht wird der Leistungserbringer evt. für versäumte und nicht heilbare Therapieziele regresspflichtig.
b) Höhere Gewalt: Ist es allgemein unmöglich den Behandlungsvertrag zu erfüllen erlaubt das BGB eine schadlose Nichterfüllung. Abbrechen unter Verweis auf höhere Gewalt (Dokumentieren; in der konkreten Situation wird der D-Arzt das glauben weil's gerade in der Zeitung stand)
c) Die Frequenzunterschreitung findet ihren Ursprung am behandlungsberechtigten Menschen: Es ist (mit) Aufgabe des Leistungserbringers, die Behandlung durchzusetzen; z.B. unter Verzicht auf aktive Beeinflussung des Körpers und therapeutischem Schwerpunkt auf "passive" Maßnahmen: Wir alle sollten die Hygienevorkehrungen kennen die geboten sind wenn ein Mensch mit Schnupfen auf der Bank liegt** (spätestens danach wird wirklich die Unterlage gewechselt und die Liege desinifiziert) während wir das OSG mobilisieren. Die Notwendigkeit der Behandlung ist dem Leistungsempfänger ggf. nachdrücklich zu vermitteln -- die für diese pädagogische Arbeit nötige Zeit kann der folgenden Behandlung zugerechnet werden. Ist es nicht möglich den Menschen zur Kooperation zu motivieren ist Rücksprache mit dem D-Arzt zu halten; sinnigerweise wird diese durch eine geänderte Verordnung dokumentiert: Abbruch der "alten" Verordnung, Fortführung der Behandlung buchhalterisch "auf der neuen" Verordnung mit verringerter Frequenz. Steigt die körperliche Leistungsfähigkeit des Menschen kann, in Rücksprache mit dem D-Arzt und Dokumentation durch Neuausstellung einer Verordnung mit geänderter Frequenz die Frequenz wieder erhöht werden.
Hab ich die Möglichkeiten soweit verständlich zusammengefasst? Abgesehen davon, das eigentlich keine konkrete Frage gestellt wurde sondern nur der demokratische Konsens ("Wie handhabt ihr das?") gesucht wird um sich statt an den verbindlichen Vorgaben am Konsens der Leistungserbringer zu orientieren...
**hygienischer GAU wäre ein auf-der-Bank-sitzender verschnupfter Mensch der dem Therapeuten die volle Dröhnung Keime "von oben" über den Körper verteilt
ich
Neuerdings verhält sich eine BG Richtlinienkonform und vergütet das Rezept nicht.
Konkret, welche BG, das wäre hilfreich...
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physiox100 schrieb:
Vielleicht einfach mal anrufen und das klären. Ich hatte mal einen BG-Verantwortlichen, der wollte unbedingt noch Patienten unterbringen. Der war völlig überrascht, als er gehört hat, dass man für MT ein Zusatzzertifikat benötigt und das deshalb nicht jeder Therapeut MT machen kann. Soll heißen, dass da auch viele Leute sitzen, die eigentlich keine Ahnung von der Realität haben.
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ali schrieb:
Grete schrieb am 31.1.18 16:48:
ich
Neuerdings verhält sich eine BG Richtlinienkonform und vergütet das Rezept nicht.
Konkret, welche BG, das wäre hilfreich...
Gruß von Monaique
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Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter der BGen am Telefon sehr freundlich und zuvorkommend. Ich habe telefonisch schon oft das ein oder andere Problem - auch abrechnungstechnische - ruck zuck lösen können.
Gruß von Monaique
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