Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
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Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Es kommt immer wieder vor dass Privatpatienten Ihre Rechnungen nicht erstattet bekommen haben, weil sie nach GoÄ zu hoch wären. Wie wären denn dann die Sätze wenn man nach GoÄ abrechnen würde? für Beispiel MT, KG oder Lymphdrainage?
Mich interessieren nur reine Zahlen u Fakten.
Vielen Dank
Elisabeth
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Elisabeth B schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
Es kommt immer wieder vor dass Privatpatienten Ihre Rechnungen nicht erstattet bekommen haben, weil sie nach GoÄ zu hoch wären. Wie wären denn dann die Sätze wenn man nach GoÄ abrechnen würde? für Beispiel MT, KG oder Lymphdrainage?
Mich interessieren nur reine Zahlen u Fakten.
Vielen Dank
Elisabeth
KG wären zum einfachen Satz 6,99€
Lymphe 3,79€
MT gibt es dort nicht
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therapeutin schrieb:
Das sollte nicht dein Problem sein,wenn die PP ein Vertrag abgeschlossen haben der nur die Erstattung nach GoÄ vorsieht. Natürlich kannst du davon ausgehen ,dass diese Sätze bedeutend niedriger sind.
KG wären zum einfachen Satz 6,99€
Lymphe 3,79€
MT gibt es dort nicht
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...und folgendes nicht vergessen:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
GOÄ besitzt ergo für uns keine Relevanz.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
...und folgendes nicht vergessen:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
GOÄ besitzt ergo für uns keine Relevanz.
Mit kollegialen Grüßen
Hi,
...und folgendes nicht vergessen:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
GOÄ besitzt ergo für uns keine Relevanz.
Mit kollegialen Grüßen
Für unsere Rechnungen nicht, in Versicherungspolicen steht oft Erstattung von Heilmittel auf GOÄ-Basis.
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Tempelritter schrieb:
Udo Eickenberg schrieb am 29.11.17 15:12:
Hi,
...und folgendes nicht vergessen:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
GOÄ besitzt ergo für uns keine Relevanz.
Mit kollegialen Grüßen
Für unsere Rechnungen nicht, in Versicherungspolicen steht oft Erstattung von Heilmittel auf GOÄ-Basis.
[zitat
Für unsere Rechnungen nicht, in Versicherungspolicen steht oft Erstattung von Heilmittel auf GOÄ-Basis.
siehe Urteil. Heilmitttelbegrenzung auf GOÄ ist ja quasi ein Ausschluss...
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 29.11.17 15:32:
[zitat
Für unsere Rechnungen nicht, in Versicherungspolicen steht oft Erstattung von Heilmittel auf GOÄ-Basis.
siehe Urteil. Heilmitttelbegrenzung auf GOÄ ist ja quasi ein Ausschluss...
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ali schrieb:
gugst Du da.....
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Hat der Patient mit den privaten Krankenkassen einen Vertrag abgeschlossen, der vorsieht, daß im Falle der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Vertragspartner "Patient" ein Honorar zu begleichen ist, dann ist nun eine Erstattung in Höhe der GOÄ von Seiten der PKV vorgesehen.
Der sachunkundigen Patient denkt nun, daß die stattgefundenen Behandlungen durch den Physiotherapeuten ausreichend hoch erstattet werden (=> "der Therapeut verdient für seine Behandlungen also ähnlich, wie ein Arzt"). Es ist für den Patienten also alles o.k., bis die erste Rechnung fällig ist.
Dann kommt die kalkulierte Rechnung vom Physiotherapeuten (lt. vieler Gesetzesurteil, bis zum 2,3 fachen den VdAK-Satzes), die der Patient bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht. Diese erstattet dem Patienten nun den GOÄ-Satz , mit dem Hintergrundwissen, daß sie ab jetzt einen verärgerten Vertragspartner (den Patienten) haben und schicken mit dem Erstattungsschreiben gleich eine Info mit, daß "Ihr Physiotherapeut über den ortsüblichen Tarif hinaus zuviel berechnet hat). Der sachunkundige Patient fühlt sich jetzt von seiner PKV bestärkt, daß er von seinem Physiotherapeuten "über`s Ohr gehauen wurde", er hat ja jetzt den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche zu bezahlen und geht wutentbrannt mit diesem PKV-Schreiben zur Physiopraxis. ......... Den weiteren Vorgang kennen wir alle.
Mit freundlichen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Für uns als Physio`s ist die GOÄ in keiner Form bindend bei unseren Rechnungen (Honorarvereinbarung, vor Behandlungsbeginn!!!)
Hat der Patient mit den privaten Krankenkassen einen Vertrag abgeschlossen, der vorsieht, daß im Falle der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Vertragspartner "Patient" ein Honorar zu begleichen ist, dann ist nun eine Erstattung in Höhe der GOÄ von Seiten der PKV vorgesehen.
Der sachunkundigen Patient denkt nun, daß die stattgefundenen Behandlungen durch den Physiotherapeuten ausreichend hoch erstattet werden (=> "der Therapeut verdient für seine Behandlungen also ähnlich, wie ein Arzt"). Es ist für den Patienten also alles o.k., bis die erste Rechnung fällig ist.
Dann kommt die kalkulierte Rechnung vom Physiotherapeuten (lt. vieler Gesetzesurteil, bis zum 2,3 fachen den VdAK-Satzes), die der Patient bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht. Diese erstattet dem Patienten nun den GOÄ-Satz , mit dem Hintergrundwissen, daß sie ab jetzt einen verärgerten Vertragspartner (den Patienten) haben und schicken mit dem Erstattungsschreiben gleich eine Info mit, daß "Ihr Physiotherapeut über den ortsüblichen Tarif hinaus zuviel berechnet hat). Der sachunkundige Patient fühlt sich jetzt von seiner PKV bestärkt, daß er von seinem Physiotherapeuten "über`s Ohr gehauen wurde", er hat ja jetzt den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche zu bezahlen und geht wutentbrannt mit diesem PKV-Schreiben zur Physiopraxis. ......... Den weiteren Vorgang kennen wir alle.
Mit freundlichen Grüßen
Achilles2
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idefix- schrieb:
Ich kalkuliere, ich behandle, ich schreibe Rechnung. Was der PP erstattet bekommt is mir wurscht. Dieser unterschreibt vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung und fertig.
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