Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
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Zur Unterstützung unseres Teams
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Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
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garantiert.
- Bei...
frage bzgl. Privatrezept, wenn Patient fertig ist, gebe ich ihm mit der Rechnung sein Privatrezept wieder mit - logisch. Macht ihr Euch von diesem eine Kopie, ist dies notwendig, wenn ja, wie lange muss ich dies aufheben, oder braucht es diese Kopie gar nicht???
Vielen Dank für Eure Beantwortung.
auf weiter steigende Patientenanmeldungen.
Hg, Karin
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karin398 schrieb:
Hallo liebe KollegenInnen,
frage bzgl. Privatrezept, wenn Patient fertig ist, gebe ich ihm mit der Rechnung sein Privatrezept wieder mit - logisch. Macht ihr Euch von diesem eine Kopie, ist dies notwendig, wenn ja, wie lange muss ich dies aufheben, oder braucht es diese Kopie gar nicht???
Vielen Dank für Eure Beantwortung.
auf weiter steigende Patientenanmeldungen.
Hg, Karin
Auf jeden Kopie/Scan der Privatvo machen und gut archivieren.
Ich selber hebe grundsätzlich alles 10 Jahre auf.
Wenn du schneller entsorgen möchtest, berate dich mit deinem Steuerberater oder googel das.
Alkes Gute und hoffentlich bald volle Bude!!!
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RoFo schrieb:
Hallo Karin398
Auf jeden Kopie/Scan der Privatvo machen und gut archivieren.
Ich selber hebe grundsätzlich alles 10 Jahre auf.
Wenn du schneller entsorgen möchtest, berate dich mit deinem Steuerberater oder googel das.
Alkes Gute und hoffentlich bald volle Bude!!!
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Ja natürlich werden vom Rezept eine Kopie gemacht und zur Rechnung geheftet da es ja die Grundlage der Rechnungsstellung bildet und in der Regel darauf der Leistungserhalt Quittiert wurde.Desweiteren kann damit auch gegenüber dem Finanzamt der Nachweis erbracht werden das es sich um eine USt freie Heilmittelbehandlung erfolgt ist.Corona bedingt nachweis eines Verordnungsfalls.Aufbewahrungszeit 10 Jahre.
Korrekt!
Bei uns ist zwar die Grundlage der Rechnungsstellung der Behandlungsvertrag und ein extra Formular für die Behandlungsbestätigungen - aber die ärztliche Verordnung ist tatsächlich sehr relevant für die steuerliche Einordnung der Rechnung: mit der Kopie wird nachgewiesen, dass es sich um eine Heilbehandlung handelt, womit keine Umsatzsteuer anfällt, wogegen ohne einen Nachweis - mit Ausnahme der Kleinunternehmerregelung (steuerfreie Einnahmen nur bis 22.000,- Euro) - die Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Inche schrieb am 10.5.20 15:35:
Ja natürlich werden vom Rezept eine Kopie gemacht und zur Rechnung geheftet da es ja die Grundlage der Rechnungsstellung bildet und in der Regel darauf der Leistungserhalt Quittiert wurde.Desweiteren kann damit auch gegenüber dem Finanzamt der Nachweis erbracht werden das es sich um eine USt freie Heilmittelbehandlung erfolgt ist.Corona bedingt nachweis eines Verordnungsfalls.Aufbewahrungszeit 10 Jahre.
Korrekt!
Bei uns ist zwar die Grundlage der Rechnungsstellung der Behandlungsvertrag und ein extra Formular für die Behandlungsbestätigungen - aber die ärztliche Verordnung ist tatsächlich sehr relevant für die steuerliche Einordnung der Rechnung: mit der Kopie wird nachgewiesen, dass es sich um eine Heilbehandlung handelt, womit keine Umsatzsteuer anfällt, wogegen ohne einen Nachweis - mit Ausnahme der Kleinunternehmerregelung (steuerfreie Einnahmen nur bis 22.000,- Euro) - die Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Gruß
Nora
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Inche schrieb:
Genau Nora natürlich gibt es bei uns auch noch einen Behandlungsvertrag und eine Hororar Vereinbarrung.Die Leistung lasse ich entweder 1x oder bei jedem Termin auf der Vo Rückseite Quittieren.Je nach Patient wird auch jeder Termin einzel bezahlt oder am Ende als Gesamtrechnung diese gibt es immer da stehen dann auch die Termine drauf
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Inche schrieb:
Ja natürlich werden vom Rezept eine Kopie gemacht und zur Rechnung geheftet da es ja die Grundlage der Rechnungsstellung bildet und in der Regel darauf der Leistungserhalt Quittiert wurde.Desweiteren kann damit auch gegenüber dem Finanzamt der Nachweis erbracht werden das es sich um eine USt freie Heilmittelbehandlung erfolgt ist.Corona bedingt nachweis eines Verordnungsfalls.Aufbewahrungszeit 10 Jahre.
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Eberhard schrieb:
Ja, auch ich kann den geschriebenen Beiträgen nur zustimmen. Ich habe alle Privatrezepte kopiert, und auch den Patienten eine Papierkopie ausgehändigt. Alle meine Kopien habe ich jederzeit findbar als Datensatz zusammen mit den entsprechenden Dokus und Rechnungen abgelegt.
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LeviathanPT schrieb:
Aufbewahrungsfristen: Ärzte und Therapeuten
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