Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
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das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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Ich habe nun meinen ersten Privatpatienten und eine Frage. Es steht auf dem Rezept keine Therapiedauer. Muss ich das ändern lassen oder reicht es, das mit der Mutter des Kindes abzusprechen? Und wenn ich 45 Minuten mache, müsste da dann 60 Minuten drauf stehen? (Habe ich nämlich mal in einem Seminar gehört, dass der Rest Vor- und Nachbehandlungszeit bei privat ist) Danke für Antworten! :blush:
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kerfi schrieb:
Huhu!
Ich habe nun meinen ersten Privatpatienten und eine Frage. Es steht auf dem Rezept keine Therapiedauer. Muss ich das ändern lassen oder reicht es, das mit der Mutter des Kindes abzusprechen? Und wenn ich 45 Minuten mache, müsste da dann 60 Minuten drauf stehen? (Habe ich nämlich mal in einem Seminar gehört, dass der Rest Vor- und Nachbehandlungszeit bei privat ist) Danke für Antworten! :blush:
Schlauer ist es den Patienten 60 Min einzuplanen (Beginn Einlass Behandlungsraum, Ende Unterschrift und verlassen des Raumes) und dafür ein angemessenes Honorar zu vereinbaren oder 45 Min. einzuplanen und ein entsprechend geringeres Honorar zu vereinbaren.
Handelt es sich um eine Therapie die normalerweise nicht zeitlich durch den Arzt definiert wird (z.B. KG), würde ich mich an die Zeitvorgaben halten, die auch für die GKV-Patienten obligatorisch sind. Will der Patient mehr Zeit, muss er diese entsprechend höher bezahlen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Man kann und sollte mit dem Privatpatienten einen Honorarvertrag machen wo man dann die Behandlungszeit z.B. einer MLD oder einer anderen zeitlich definierten Anwendung und die entsprechenden Preise vereinbart. Es wäre allerdings im Sinne einer Patientenbindung sinnvoll, wenn man dem Patienten empfiehlt, sich eine VO ausstellen zu lassen, bei der der Arzt diese Zeit auch angibt, sonst könnte es mit der Erstattung Probleme geben. Das wiederum führt sehr oft zu unschönen Reaktionen, die man sich nicht antun sollte. Ebenso ist eine Vereinbarung über 60 Min aber das Einplanen von nur 45 Min. ziemlich dumm, denn man darf auch dann mit Auseinandersetzungen rechnen oder der Patient kommt kein zweites mal.
Schlauer ist es den Patienten 60 Min einzuplanen (Beginn Einlass Behandlungsraum, Ende Unterschrift und verlassen des Raumes) und dafür ein angemessenes Honorar zu vereinbaren oder 45 Min. einzuplanen und ein entsprechend geringeres Honorar zu vereinbaren.
Handelt es sich um eine Therapie die normalerweise nicht zeitlich durch den Arzt definiert wird (z.B. KG), würde ich mich an die Zeitvorgaben halten, die auch für die GKV-Patienten obligatorisch sind. Will der Patient mehr Zeit, muss er diese entsprechend höher bezahlen. Gruß S.
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kerfi schrieb:
Ach so, das hatte ich nicht angegeben. Ich bin Logopädin. Es ist eine Kindertherapie bei Sprachentwicklungsverzögerung. Da sind 45 min. eigentlich normal. Danke für eure Antworten!
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canna41 schrieb:
Hallo Kerfi. Bist Du Bobath- oder Vojtatherapeutin so dass Du KG-ZNS für Kinder abrechnen willst oder wieso die 45 Minuten? Bin selbst ausgebildete Bobaththerapeutin für Kinder und muss sagen, dass in den meisten Fällen eine halbstündige Behandlung ausreicht. Ob in den Regelungen der privaten KK nur eine 45 minütige Behandlungzeit - im Gegensatz zu den gesetzlichen mit 30-45 min. - angegeben wird muss Dich nicht interessieren. Du kannst natürlich den Arzt bitten ein Therapiedauer auf das Rezept zu schreiben. Dann kann es aber passieren dass die Eltern die Differenz von meist beihilfefähigen Erstattungssätzen und den von Dir in Rechnung gestellten Preisen nicht zahlen wollen. Rechnest Du den Preis einer 30 minütigen Mindestebehandlungzeit auf eine 45minütige Privatbehandlung zum Beihilfesatz um stehst Du Dich bei dem Privatpatienten schlechter. Ich selbst habe meine Privatpreise selbst kalkuliert und behandle im 30minütigem Rhythmus.
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