Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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darf man ein Privatrezept bereits während der laufenden Behandlung in Rechnung stellen? :scream:
Beispiel: Privatrezept mit 10x Kg, 10x Mt, 10x KMT ... Behandlungsintervall nur alle 1-2 Wochen - das Rezept zieht sich also über einen längeren Zeitraum. DARF ich das Rezept z.b. nach der Hälfte der Behandlung in Rechnung stellen - dabei meine ich den vollen Betrag. Der bereits in Rechnung gestellten Behandlungen werden nach und nach geleistet. Dabei schreibe ich auch nur die KORREKTEN, bis dahin getätigten Daten auf das Rezept - die restlichen Folgen bei Behandlung. Wenn der Patient das Rezept direkt einreicht - zahlt die Kasse? Oder muss der Patient vielleicht zum Schluss alle Daten nochmal nachreichen?
Üblich ist ja die Abrechnung NACH Leistungserfüllung. ABER gibt es dazu etwas schriftliches? Muss das so sein? Schließlich trete ich mit den geleisteten Behandlung finanziell in Vorleistung ... und der Vertrag ist ja eh mit dem Kunden gemacht. Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
Danke im Voraus :blush: **Sportfreak** :blush:
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Sportfreak schrieb:
Liebe Physios,
darf man ein Privatrezept bereits während der laufenden Behandlung in Rechnung stellen? :scream:
Beispiel: Privatrezept mit 10x Kg, 10x Mt, 10x KMT ... Behandlungsintervall nur alle 1-2 Wochen - das Rezept zieht sich also über einen längeren Zeitraum. DARF ich das Rezept z.b. nach der Hälfte der Behandlung in Rechnung stellen - dabei meine ich den vollen Betrag. Der bereits in Rechnung gestellten Behandlungen werden nach und nach geleistet. Dabei schreibe ich auch nur die KORREKTEN, bis dahin getätigten Daten auf das Rezept - die restlichen Folgen bei Behandlung. Wenn der Patient das Rezept direkt einreicht - zahlt die Kasse? Oder muss der Patient vielleicht zum Schluss alle Daten nochmal nachreichen?
Üblich ist ja die Abrechnung NACH Leistungserfüllung. ABER gibt es dazu etwas schriftliches? Muss das so sein? Schließlich trete ich mit den geleisteten Behandlung finanziell in Vorleistung ... und der Vertrag ist ja eh mit dem Kunden gemacht. Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
Danke im Voraus :blush: **Sportfreak** :blush:
Du kassierst und quittierst jede Behandlung und am Ende bekommt der Patient die Rechnung.
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RoFo schrieb:
Du kannst dir jede Behandlung einzeln bezahlen lassen.
Du kassierst und quittierst jede Behandlung und am Ende bekommt der Patient die Rechnung.
Genauso würde ich mich als Patient weigern, schon im Voraus für noch gar nicht erfolgte Behandlungen zu zahlen.
Wieso willst du das so machen? Du kannst den Patienten entweder bei jeder Behandlung gegen Quittung bar zahlen lassen und am Ende eine Gesamtrechnung ausstellen. Oder du rechnest zwischendurch für die schon erbrachten Behandlungen ab.
Aber eine Gesamtrechnung für noch nicht durchgeführte Behandlungen wird dir kein Patient, der seine Sinne einigermaßen beisammen hat, zahlen.
Gruß Britt
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Eine Zwischenrechnung nach der Hälfte und dann eine Endrechnung ist eine vorstellbare Lösung, finde ich.
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Sportfreak schrieb:
Vielen Dank.
Eine Zwischenrechnung nach der Hälfte und dann eine Endrechnung ist eine vorstellbare Lösung, finde ich.
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Britt schrieb:
Der Patient wird keine Behandlungen von der PKV erstattet bekommen, die noch gar nicht stattgefunden haben. Du bist verpflichtet alle Daten zu vermerken, sonst zahlt die PKV nicht.
Genauso würde ich mich als Patient weigern, schon im Voraus für noch gar nicht erfolgte Behandlungen zu zahlen.
Wieso willst du das so machen? Du kannst den Patienten entweder bei jeder Behandlung gegen Quittung bar zahlen lassen und am Ende eine Gesamtrechnung ausstellen. Oder du rechnest zwischendurch für die schon erbrachten Behandlungen ab.
Aber eine Gesamtrechnung für noch nicht durchgeführte Behandlungen wird dir kein Patient, der seine Sinne einigermaßen beisammen hat, zahlen.
Gruß Britt
ich habe auch ein paar Dauerpatienten, die zum Teil nur 1x alle drei Wochen zur Behandlung kommen. Bei einem 10 er Rezept zieht sich das ganz schön in die Länge, gerade dann, wenn noch Urlaub dazukommt.
Diese Patienten habe ich alle schonend darauf aufmerksam gemacht, daß dies nicht mehr machbar ist. Ich habe den Patienten zwei Optionen angeboten.
a) Diese Patienten kommen nur noch mit 5 er Rezepten
b) Bei einem 10 er Rezept erfolgt nach 5 Behandlungen eine Zwischenrechnung, wo der Patient also in Vorleistung gehen muß. Nach 10 Be-
handlungen erfolgt die Schlußrechnung, die der Patient dann bei seiner Kasse einreichen kann. Es erfolgt dann eine Verrrechnung mit be-
reits gezahlten Behandlungen.
Ich habe mich gewundert, daß die meisten Patienten die Option a) in Anspruch genommen haben. Die Rezepte bekommen Sie von dem Arzt meistens auf telefonische Anfrage. Da sind manche Patienten und ihr Ehepartner Akademiker oder haben andere gut bezahlten Berufe, aber in Vorleistung wollen sie nicht so richtig gehen. Ist schon eine komische Einstellung. Die am schlechtesten bezahlten Heilmittelerbringer sollten am längsten warten bis sie ihr Geld bekommen. :thumbsup: :confused:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Bei Teilrechnungen bekommen meine Patienten die VO im Original mit. Diese können sie dann einreichen. Für die weitere Therapie habe ich dann eine Rezeptkopie. Das klappt so ganz prima.
Das mit den wohlhabenen Patienten kann ich leider bestätigen.
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RoFo schrieb:
Wieso Vorleistung?
Bei Teilrechnungen bekommen meine Patienten die VO im Original mit. Diese können sie dann einreichen. Für die weitere Therapie habe ich dann eine Rezeptkopie. Das klappt so ganz prima.
Das mit den wohlhabenen Patienten kann ich leider bestätigen.
wenn Du bei der Teilrechnung (z.B. 5 Behandlungen) schon das Original der Rechnung beilegst, dann kann man zwar eine Kopie des Rezeptes machen, aber bei der Schlußabrechnung reicht doch die Kopie das Originalrezeptes nicht aus, damit der Patient die Rechnung dann (z.B. über 10 Behandlungen) erstattet bekommt. Oder?
Mit Gruß
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo RoFo,
wenn Du bei der Teilrechnung (z.B. 5 Behandlungen) schon das Original der Rechnung beilegst, dann kann man zwar eine Kopie des Rezeptes machen, aber bei der Schlußabrechnung reicht doch die Kopie das Originalrezeptes nicht aus, damit der Patient die Rechnung dann (z.B. über 10 Behandlungen) erstattet bekommt. Oder?
Mit Gruß
Achilles2
Diese reicht der Patient an seine Kasse weiter.
Bei den nächsten Teilrechnungen gibt es die Kopie mit den weiteren Behandlungsdaten.
Der Patient reicht dann diese an seine Kasse mit dem Vermerk, dass das Original bereits vorliegt.
So klappt das bei den 24er Rezepten immer. Da rechne ich 3x8 Behandlungen ab.
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RoFo schrieb:
Der Patient bekommt mit der ersten Teilrechnung die Original VO.
Diese reicht der Patient an seine Kasse weiter.
Bei den nächsten Teilrechnungen gibt es die Kopie mit den weiteren Behandlungsdaten.
Der Patient reicht dann diese an seine Kasse mit dem Vermerk, dass das Original bereits vorliegt.
So klappt das bei den 24er Rezepten immer. Da rechne ich 3x8 Behandlungen ab.
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Wärmfläschchen schrieb:
Eigentlich lustig, dass Deine Patienten lieber bloss 5 Behandlungen aufschreiben lassen, jede Rezeptausstellung ist doch praktisch eine ausführliche Beratung für mindestens 15 € plus 62 cent Porto...aber solange die Privatkasse das zahlt freuen sich halt die Ärzte und Du bekommst auch Dein Geld...
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Achilles2 schrieb:
Hallo sportfreak,
ich habe auch ein paar Dauerpatienten, die zum Teil nur 1x alle drei Wochen zur Behandlung kommen. Bei einem 10 er Rezept zieht sich das ganz schön in die Länge, gerade dann, wenn noch Urlaub dazukommt.
Diese Patienten habe ich alle schonend darauf aufmerksam gemacht, daß dies nicht mehr machbar ist. Ich habe den Patienten zwei Optionen angeboten.
a) Diese Patienten kommen nur noch mit 5 er Rezepten
b) Bei einem 10 er Rezept erfolgt nach 5 Behandlungen eine Zwischenrechnung, wo der Patient also in Vorleistung gehen muß. Nach 10 Be-
handlungen erfolgt die Schlußrechnung, die der Patient dann bei seiner Kasse einreichen kann. Es erfolgt dann eine Verrrechnung mit be-
reits gezahlten Behandlungen.
Ich habe mich gewundert, daß die meisten Patienten die Option a) in Anspruch genommen haben. Die Rezepte bekommen Sie von dem Arzt meistens auf telefonische Anfrage. Da sind manche Patienten und ihr Ehepartner Akademiker oder haben andere gut bezahlten Berufe, aber in Vorleistung wollen sie nicht so richtig gehen. Ist schon eine komische Einstellung. Die am schlechtesten bezahlten Heilmittelerbringer sollten am längsten warten bis sie ihr Geld bekommen. :thumbsup: :confused:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Eberhard schrieb:
Ich habe mein ganzes Praxisleben lang sog. Elferkarten ausgestellt. Dabei erhielt der Pat. der im Voraus bezahlte, eine vorläufige Quittung, die zum Leistungsende durch eine bez. Rechnung ersetzt wurde. Dazu haben wir dann noch eine Behandlung extra gemacht.
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