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begeistert von uns bist, wie wir
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Auf den Rechnungen für meine Patienten steht als Zahlungsziel immer 14 Tage. Nun hat mich eine Patientin darüber informiert, dass ihre Private Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass sie für die Überweisung an die Physiotherapie Praxis 6 Wochen Zeit hätte. Nun bin Ich verwundert. Setze Ich als Dienstleister nicht die Frist bis zur Zahlung? Ich habe diesbezüglich leider noch nichts finden können.
Ich freue mich über Antworten oder Verweise auf informative Seiten.
Liebe Grüße
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yalina schrieb:
Hallo!
Auf den Rechnungen für meine Patienten steht als Zahlungsziel immer 14 Tage. Nun hat mich eine Patientin darüber informiert, dass ihre Private Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass sie für die Überweisung an die Physiotherapie Praxis 6 Wochen Zeit hätte. Nun bin Ich verwundert. Setze Ich als Dienstleister nicht die Frist bis zur Zahlung? Ich habe diesbezüglich leider noch nichts finden können.
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Liebe Grüße
Was Patienten mit ihren privaten Kassen ausmachen,kann dir egal sein.
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Wonderwoman schrieb:
Nein. Zahlungsfristen sind Vertragsbestandteil. Wenn Du eine Frist im Behandlungsvertrag vereinbart hast, dann gilt diese. Sonst gelten die 30 Tage aus dem BGB, nach dessen Ablauf automatisch Verzug eintritt.
Was Patienten mit ihren privaten Kassen ausmachen,kann dir egal sein.
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die neue schrieb:
Deine Praxis, Deine Rechnung, Deine Regeln. Aus die Maus ..... 6 Wochen Zahlungsfrist ..... ich lach mich schlapp .....
Hallo!
Auf den Rechnungen für meine Patienten steht als Zahlungsziel immer 14 Tage. Nun hat mich eine Patientin darüber informiert, dass ihre Private Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass sie für die Überweisung an die Physiotherapie Praxis 6 Wochen Zeit hätte. Nun bin Ich verwundert. Setze Ich als Dienstleister nicht die Frist bis zur Zahlung? Ich habe diesbezüglich leider noch nichts finden können.
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Wie begründet die PKV diese Aussage? Sachen gibt`s :thumbsup:
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Bei Privatpatienten hast du einen Vertrag mit deinem Patienten. Also regelst du darin die Zahlungsfrist.
Der Patient hat einen Vertrag mit seiner PKV und dort ist ebenfalls die Frist geregelt.
Wenn diese Frist länger ist, ist das Problem des Patienten, und nicht deine. Das ist einer der Vorzüge für Privat versicherte!
(Frag ihn dochmal, ob sein AG oder Dienstherr (ich denke mal Beamter) auch erst Zahlt, wenn er Geld von irgendwem bekommen hat)
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TheStonie schrieb:
Die Zahlungsfrist ist immer eine Sache der Vertragspartner.
Bei Privatpatienten hast du einen Vertrag mit deinem Patienten. Also regelst du darin die Zahlungsfrist.
Der Patient hat einen Vertrag mit seiner PKV und dort ist ebenfalls die Frist geregelt.
Wenn diese Frist länger ist, ist das Problem des Patienten, und nicht deine. Das ist einer der Vorzüge für Privat versicherte!
(Frag ihn dochmal, ob sein AG oder Dienstherr (ich denke mal Beamter) auch erst Zahlt, wenn er Geld von irgendwem bekommen hat)
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morpheus-06 schrieb:
yalina schrieb am 31.5.15 19:45:
Hallo!
Auf den Rechnungen für meine Patienten steht als Zahlungsziel immer 14 Tage. Nun hat mich eine Patientin darüber informiert, dass ihre Private Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass sie für die Überweisung an die Physiotherapie Praxis 6 Wochen Zeit hätte. Nun bin Ich verwundert. Setze Ich als Dienstleister nicht die Frist bis zur Zahlung? Ich habe diesbezüglich leider noch nichts finden können.
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