mir wurde ein Privatrezept mit 10xKG,MT,KMT,Eis abgelehnt mit der Begründung, dass diese Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen.
Der Tip von der Kasse an die Patientin, ich sollte ihr bestätigen, dass wir eine Behandlung am Vormittag und eine am Nachmittag durchgeführt haben.
Würdet Ihr Euch darauf einlassen?
Vielen Dank
1
Gefällt mir
Liebe Kollegen,
mir wurde ein Privatrezept mit 10xKG,MT,KMT,Eis abgelehnt mit der Begründung, dass diese Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen.
Der Tip von der Kasse an die Patientin, ich sollte ihr bestätigen, dass wir eine Behandlung am Vormittag und eine am Nachmittag durchgeführt haben.
Würdet Ihr Euch darauf einlassen?
Vielen Dank
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
feemaile schrieb:
Liebe Kollegen,
mir wurde ein Privatrezept mit 10xKG,MT,KMT,Eis abgelehnt mit der Begründung, dass diese Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen.
Der Tip von der Kasse an die Patientin, ich sollte ihr bestätigen, dass wir eine Behandlung am Vormittag und eine am Nachmittag durchgeführt haben.
Würdet Ihr Euch darauf einlassen?
Vielen Dank
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mich würde interessieren, warum die Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen. Der Arzt hat es schließlich so verordnet.
Auf den Vorschlag der Kasse würde ich mich nicht einlassen.
1
Gefällt mir
mich würde interessieren, warum die Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen. Der Arzt hat es schließlich so verordnet.
Auf den Vorschlag der Kasse würde ich mich nicht einlassen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Dir wurde eine Privatrezept abgelehnt,verstehe ich nicht...du hast damit doch nichts zu tun, ist doch Sache zwischen Pat. und seiner Versicherung :unamused:
1
Gefällt mir
Dir wurde eine Privatrezept abgelehnt,verstehe ich nicht...du hast damit doch nichts zu tun, ist doch Sache zwischen Pat. und seiner Versicherung :unamused:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
Dir wurde eine Privatrezept abgelehnt,verstehe ich nicht...du hast damit doch nichts zu tun, ist doch Sache zwischen Pat. und seiner Versicherung :unamused:
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Es gibt PKV´en, die in ihrem Vertragsgrundwerk -welche sich die Kunden oft nicht durchlesen- stehen haben, dass Grundlage der Erstattung der HM-Preise der HMK ist.
Oft wird dies auch als Grund der günstigeren Versicherungsbeiträge aber angeführt, was verlockenderweise die Kunden zur Unterschrift animieren.
Auch die Beihilfe hat ihr Vertragswerk geändert, aufgrund der Intervention eines Berufsverbandes, so dass auch mehrere HM auf einem rezept stehen können...
stefan 302
1
Gefällt mir
• Tempelritter
Es gibt PKV´en, die in ihrem Vertragsgrundwerk -welche sich die Kunden oft nicht durchlesen- stehen haben, dass Grundlage der Erstattung der HM-Preise der HMK ist.
Oft wird dies auch als Grund der günstigeren Versicherungsbeiträge aber angeführt, was verlockenderweise die Kunden zur Unterschrift animieren.
Auch die Beihilfe hat ihr Vertragswerk geändert, aufgrund der Intervention eines Berufsverbandes, so dass auch mehrere HM auf einem rezept stehen können...
stefan 302
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Es gibt PKV´en, die in ihrem Vertragsgrundwerk -welche sich die Kunden oft nicht durchlesen- stehen haben, dass Grundlage der Erstattung der HM-Preise der HMK ist.
Oft wird dies auch als Grund der günstigeren Versicherungsbeiträge aber angeführt, was verlockenderweise die Kunden zur Unterschrift animieren.
Auch die Beihilfe hat ihr Vertragswerk geändert, aufgrund der Intervention eines Berufsverbandes, so dass auch mehrere HM auf einem rezept stehen können...
stefan 302
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
....Mir wurde von der PKK abgelehnt......
Therapeutin hat vollkommen recht. Dem Therapeuten kann von einer PKK nichts abgeleht werden.
Solche Fragen zu klären ist Sache des Patienten. Es gibt hunderte von PKK`s, wenn ich mich um die Richtlinien all dieser Krankenkassen kümmern müsste hätte ich viel zu tun.
3
Gefällt mir
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• REHA am Kreuz
....Mir wurde von der PKK abgelehnt......
Therapeutin hat vollkommen recht. Dem Therapeuten kann von einer PKK nichts abgeleht werden.
Solche Fragen zu klären ist Sache des Patienten. Es gibt hunderte von PKK`s, wenn ich mich um die Richtlinien all dieser Krankenkassen kümmern müsste hätte ich viel zu tun.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
....Mir wurde von der PKK abgelehnt......
Therapeutin hat vollkommen recht. Dem Therapeuten kann von einer PKK nichts abgeleht werden.
Solche Fragen zu klären ist Sache des Patienten. Es gibt hunderte von PKK`s, wenn ich mich um die Richtlinien all dieser Krankenkassen kümmern müsste hätte ich viel zu tun.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
mich würde interessieren, warum die Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen. Der Arzt hat es schließlich so verordnet.
Auf den Vorschlag der Kasse würde ich mich nicht einlassen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
War der Patient Beihilfeempfänger oder "Vollprivatpatient"????. Die Beihilfe hat etwas geändert in ihren Modalitäten, so daß jetzt z. B. KG und KMT gleichzeitig erbracht werden kann. Soviel ich weiß, aber nicht KG, MT und KMT parallel. Außer es sind mehrere Rezepte mit verschiedenen Diagnosen vorhanden.
Aber: Ich kann den anderen Kollegen nur Recht geben: Die Vertragsinhalte zwischen Patient und Krankenkasse ist nicht unser Bier.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
1
Gefällt mir
War der Patient Beihilfeempfänger oder "Vollprivatpatient"????. Die Beihilfe hat etwas geändert in ihren Modalitäten, so daß jetzt z. B. KG und KMT gleichzeitig erbracht werden kann. Soviel ich weiß, aber nicht KG, MT und KMT parallel. Außer es sind mehrere Rezepte mit verschiedenen Diagnosen vorhanden.
Aber: Ich kann den anderen Kollegen nur Recht geben: Die Vertragsinhalte zwischen Patient und Krankenkasse ist nicht unser Bier.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mich würde mal interessieren ob du wirklich immer 3 termine an einem tag gemacht hast also 20 min KG + 20min MT + 20min KMT + eis dh der pat war immer über ne stunde in der praxis ?
manchmal haben wir auch solche rezeptz meistens von zahnärzten weil die es nicht besser wissen wir machen dann meistens MT und eis
oder wenn wir alles mitnehmen wollen verteilen wir es wenigstens auf 20 daten
1
Gefällt mir
mich würde mal interessieren ob du wirklich immer 3 termine an einem tag gemacht hast also 20 min KG + 20min MT + 20min KMT + eis dh der pat war immer über ne stunde in der praxis ?
manchmal haben wir auch solche rezeptz meistens von zahnärzten weil die es nicht besser wissen wir machen dann meistens MT und eis
oder wenn wir alles mitnehmen wollen verteilen wir es wenigstens auf 20 daten
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
mich würde mal interessieren ob du wirklich immer 3 termine an einem tag gemacht hast also 20 min KG + 20min MT + 20min KMT + eis dh der pat war immer über ne stunde in der praxis ?
manchmal haben wir auch solche rezeptz meistens von zahnärzten weil die es nicht besser wissen wir machen dann meistens MT und eis
oder wenn wir alles mitnehmen wollen verteilen wir es wenigstens auf 20 daten
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
War der Patient Beihilfeempfänger oder "Vollprivatpatient"????. Die Beihilfe hat etwas geändert in ihren Modalitäten, so daß jetzt z. B. KG und KMT gleichzeitig erbracht werden kann. Soviel ich weiß, aber nicht KG, MT und KMT parallel. Außer es sind mehrere Rezepte mit verschiedenen Diagnosen vorhanden.
Aber: Ich kann den anderen Kollegen nur Recht geben: Die Vertragsinhalte zwischen Patient und Krankenkasse ist nicht unser Bier.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Die Vertragsbedingungen des Patienten sind für die Therapiepraxis nicht durchschaubar. Bei Beihilfepat. gilt, dass die PKV immer nur so erstattet wie die Beihilfe Erstattungen zusagt. In den Beihilferichtlinien sind bestimmte Kombinationen von Heilmitteln auf einer Verordnung bei einer Diagnose ausgeschlossen. In der Tat ist das grundsätzlich Sache des Patienten. Wir betrachten es als "Service" gegenüber Privatpatienten sie zu informieren, so gut wir können oder auch ihnen zu raten, dass mit ihrer PKV vorher zu klären. Häufig ist das Problem dann wie schon erwähnt zu lösen, in dem der Arzt gesondert (2 VO mit unterschiedlicher Diagnose, wenn vorhanden) verordnet. So sind alle zufrieden und man tut etwas für die "Kundenbindung". Die hier manchmal vertretene "harte Linie" halte ich persönlich für eher unprofessionell.
Das findet man bei Therapiepraxen häufiger mal.....
3
Gefällt mir
• Gerry
• Leni C.
• Achilles2
Die Vertragsbedingungen des Patienten sind für die Therapiepraxis nicht durchschaubar. Bei Beihilfepat. gilt, dass die PKV immer nur so erstattet wie die Beihilfe Erstattungen zusagt. In den Beihilferichtlinien sind bestimmte Kombinationen von Heilmitteln auf einer Verordnung bei einer Diagnose ausgeschlossen. In der Tat ist das grundsätzlich Sache des Patienten. Wir betrachten es als "Service" gegenüber Privatpatienten sie zu informieren, so gut wir können oder auch ihnen zu raten, dass mit ihrer PKV vorher zu klären. Häufig ist das Problem dann wie schon erwähnt zu lösen, in dem der Arzt gesondert (2 VO mit unterschiedlicher Diagnose, wenn vorhanden) verordnet. So sind alle zufrieden und man tut etwas für die "Kundenbindung". Die hier manchmal vertretene "harte Linie" halte ich persönlich für eher unprofessionell.
Das findet man bei Therapiepraxen häufiger mal.....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Die Vertragsbedingungen des Patienten sind für die Therapiepraxis nicht durchschaubar. Bei Beihilfepat. gilt, dass die PKV immer nur so erstattet wie die Beihilfe Erstattungen zusagt. In den Beihilferichtlinien sind bestimmte Kombinationen von Heilmitteln auf einer Verordnung bei einer Diagnose ausgeschlossen. In der Tat ist das grundsätzlich Sache des Patienten. Wir betrachten es als "Service" gegenüber Privatpatienten sie zu informieren, so gut wir können oder auch ihnen zu raten, dass mit ihrer PKV vorher zu klären. Häufig ist das Problem dann wie schon erwähnt zu lösen, in dem der Arzt gesondert (2 VO mit unterschiedlicher Diagnose, wenn vorhanden) verordnet. So sind alle zufrieden und man tut etwas für die "Kundenbindung". Die hier manchmal vertretene "harte Linie" halte ich persönlich für eher unprofessionell.
Das findet man bei Therapiepraxen häufiger mal.....
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mir wurde ein Privatrezept mit 10xKG,MT,KMT,Eis abgelehnt mit der Begründung, dass diese Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen.
Der Tip von der Kasse an die Patientin, ich sollte ihr bestätigen, dass wir eine Behandlung am Vormittag und eine am Nachmittag durchgeführt haben.
Würdet Ihr Euch darauf einlassen?
Vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
feemaile schrieb:
Liebe Kollegen,
mir wurde ein Privatrezept mit 10xKG,MT,KMT,Eis abgelehnt mit der Begründung, dass diese Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen.
Der Tip von der Kasse an die Patientin, ich sollte ihr bestätigen, dass wir eine Behandlung am Vormittag und eine am Nachmittag durchgeführt haben.
Würdet Ihr Euch darauf einlassen?
Vielen Dank
Aber der Arzt könnte zwei VO ausstellen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Nein.
Aber der Arzt könnte zwei VO ausstellen.
Die Begründung der Kasse ist ja abenteuerlich. Seit wann gelten bei Privaten die HMR? Da kann der Arzt aufschreiben, was er lustig ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Auch "Nein".
Die Begründung der Kasse ist ja abenteuerlich. Seit wann gelten bei Privaten die HMR? Da kann der Arzt aufschreiben, was er lustig ist.
Auf den Vorschlag der Kasse würde ich mich nicht einlassen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
Dir wurde eine Privatrezept abgelehnt,verstehe ich nicht...du hast damit doch nichts zu tun, ist doch Sache zwischen Pat. und seiner Versicherung :unamused:
Oft wird dies auch als Grund der günstigeren Versicherungsbeiträge aber angeführt, was verlockenderweise die Kunden zur Unterschrift animieren.
Auch die Beihilfe hat ihr Vertragswerk geändert, aufgrund der Intervention eines Berufsverbandes, so dass auch mehrere HM auf einem rezept stehen können...
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Es gibt PKV´en, die in ihrem Vertragsgrundwerk -welche sich die Kunden oft nicht durchlesen- stehen haben, dass Grundlage der Erstattung der HM-Preise der HMK ist.
Oft wird dies auch als Grund der günstigeren Versicherungsbeiträge aber angeführt, was verlockenderweise die Kunden zur Unterschrift animieren.
Auch die Beihilfe hat ihr Vertragswerk geändert, aufgrund der Intervention eines Berufsverbandes, so dass auch mehrere HM auf einem rezept stehen können...
stefan 302
Therapeutin hat vollkommen recht. Dem Therapeuten kann von einer PKK nichts abgeleht werden.
Solche Fragen zu klären ist Sache des Patienten. Es gibt hunderte von PKK`s, wenn ich mich um die Richtlinien all dieser Krankenkassen kümmern müsste hätte ich viel zu tun.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
....Mir wurde von der PKK abgelehnt......
Therapeutin hat vollkommen recht. Dem Therapeuten kann von einer PKK nichts abgeleht werden.
Solche Fragen zu klären ist Sache des Patienten. Es gibt hunderte von PKK`s, wenn ich mich um die Richtlinien all dieser Krankenkassen kümmern müsste hätte ich viel zu tun.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
mich würde interessieren, warum die Behandlungen nicht zusammen ausgeführt werden dürfen. Der Arzt hat es schließlich so verordnet.
Auf den Vorschlag der Kasse würde ich mich nicht einlassen.
Aber: Ich kann den anderen Kollegen nur Recht geben: Die Vertragsinhalte zwischen Patient und Krankenkasse ist nicht unser Bier.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Gefällt mir
manchmal haben wir auch solche rezeptz meistens von zahnärzten weil die es nicht besser wissen wir machen dann meistens MT und eis
oder wenn wir alles mitnehmen wollen verteilen wir es wenigstens auf 20 daten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
mich würde mal interessieren ob du wirklich immer 3 termine an einem tag gemacht hast also 20 min KG + 20min MT + 20min KMT + eis dh der pat war immer über ne stunde in der praxis ?
manchmal haben wir auch solche rezeptz meistens von zahnärzten weil die es nicht besser wissen wir machen dann meistens MT und eis
oder wenn wir alles mitnehmen wollen verteilen wir es wenigstens auf 20 daten
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
War der Patient Beihilfeempfänger oder "Vollprivatpatient"????. Die Beihilfe hat etwas geändert in ihren Modalitäten, so daß jetzt z. B. KG und KMT gleichzeitig erbracht werden kann. Soviel ich weiß, aber nicht KG, MT und KMT parallel. Außer es sind mehrere Rezepte mit verschiedenen Diagnosen vorhanden.
Aber: Ich kann den anderen Kollegen nur Recht geben: Die Vertragsinhalte zwischen Patient und Krankenkasse ist nicht unser Bier.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Das findet man bei Therapiepraxen häufiger mal.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Die Vertragsbedingungen des Patienten sind für die Therapiepraxis nicht durchschaubar. Bei Beihilfepat. gilt, dass die PKV immer nur so erstattet wie die Beihilfe Erstattungen zusagt. In den Beihilferichtlinien sind bestimmte Kombinationen von Heilmitteln auf einer Verordnung bei einer Diagnose ausgeschlossen. In der Tat ist das grundsätzlich Sache des Patienten. Wir betrachten es als "Service" gegenüber Privatpatienten sie zu informieren, so gut wir können oder auch ihnen zu raten, dass mit ihrer PKV vorher zu klären. Häufig ist das Problem dann wie schon erwähnt zu lösen, in dem der Arzt gesondert (2 VO mit unterschiedlicher Diagnose, wenn vorhanden) verordnet. So sind alle zufrieden und man tut etwas für die "Kundenbindung". Die hier manchmal vertretene "harte Linie" halte ich persönlich für eher unprofessionell.
Das findet man bei Therapiepraxen häufiger mal.....
Mein Profilbild bearbeiten