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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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wenn ich eine Verordnung Muster 14 (Logo) von der KKasse genehmigen lassen muss, kann ich so lange Therapie durchführen, bis entweder genehmigt oder abgelehnt wird. So viel weiß ich. Wie verhält es sich aber mit einer Erstverordnung vom KFO auf Privatrezept? Muss ich warten, bis 'grünes Licht' gegeben wird oder kann ich schon mit der Therapie beginnen? Wäre toll, wenn mir das jemand das sagen könnte! Schon mal vielen Dank im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe KollegInnen,
wenn ich eine Verordnung Muster 14 (Logo) von der KKasse genehmigen lassen muss, kann ich so lange Therapie durchführen, bis entweder genehmigt oder abgelehnt wird. So viel weiß ich. Wie verhält es sich aber mit einer Erstverordnung vom KFO auf Privatrezept? Muss ich warten, bis 'grünes Licht' gegeben wird oder kann ich schon mit der Therapie beginnen? Wäre toll, wenn mir das jemand das sagen könnte! Schon mal vielen Dank im Voraus!
Schippi
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Danke für die Antwort und schönen Tag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt immer wieder KFO, die nur Privatrezepte für MFT ausstellen. Und wenn der Patient eigentlich gesetzlich versichert ist, kann er das Privatrezept genehmigen lassen bzw. die Kostenübernahme von der Kkasse bestätigen lassen.
Danke für die Antwort und schönen Tag!
KFO?? MFT??
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Veronika schrieb:
Hab ich was verpasst?
KFO?? MFT??
KFO : Kieferorthopäde
MFT : Myofunktionelle Therapie
mab erwähnte, dass es sich um ein Logo Rezept handelt, da gibt es sowas.
@mab: ich würde in diesem Fall die Genehmigung der KK abwarten, bevor ich therapiere - oder dem Pat klarmachen, dass er ggfs selber zahlt (schriftlich!) Ich denke, diese Praxis ist auch nicht in jedem Bundesland üblich. Wo bist du? Hab davon auch schon gehört, aber nicht in meinem näheren Umfeld (Ba-Wü)
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Susulo schrieb:
@veronika:
KFO : Kieferorthopäde
MFT : Myofunktionelle Therapie
mab erwähnte, dass es sich um ein Logo Rezept handelt, da gibt es sowas.
@mab: ich würde in diesem Fall die Genehmigung der KK abwarten, bevor ich therapiere - oder dem Pat klarmachen, dass er ggfs selber zahlt (schriftlich!) Ich denke, diese Praxis ist auch nicht in jedem Bundesland üblich. Wo bist du? Hab davon auch schon gehört, aber nicht in meinem näheren Umfeld (Ba-Wü)
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Schippi schrieb:
Wieso gehmigung?GKV hat auch bei den logos nichts mit Privatpatienten zu tun-privatpatient ist ein Vertragspartner.
Schippi
Lassen sie sich auf keinen Fall zu, das der/die Patientin sie auf eine Abhängigkeit der Bezahlung für das Privatrezept von der GKV drücken möchte. Schließen sie vor Beginn einen Behandlungsvertrag mit dem/der PatientenIn ab, der diese Dinge regelt. Vorlagen sind in diversen Foren und bei Zulieferern erhältlich.
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JHE schrieb:
Die mögliche Kostenübernahme der GKV für ein Privatrezept hat nichts mit dem Therapiebeginn zu tun. Vertragspartner der Praxis ist der/die PatientIn - und nicht die GKV. Die Rechnung müssen sie dem/der PatientenIn stellen - nicht der GKV.
Lassen sie sich auf keinen Fall zu, das der/die Patientin sie auf eine Abhängigkeit der Bezahlung für das Privatrezept von der GKV drücken möchte. Schließen sie vor Beginn einen Behandlungsvertrag mit dem/der PatientenIn ab, der diese Dinge regelt. Vorlagen sind in diversen Foren und bei Zulieferern erhältlich.
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