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Stadtrand Berlin) vermitteln.
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Ausbildungs -und Fortbildungskosten
werden von uns in Absprache
mitfinanziert.
Fortbildungstage,
Fahrkostenzuschuss,
Prämien, sowie ein Zuschuss zur
betrieblichen Altersvorsorge
sorgen für einen guten Teamgeis...
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kann mir jemand helfen? Habe eine Privatverordnung vorliegen über 20XKG Doppelbehandlung mit Hausbesuch. Heißt das jetzt tatsächlich 20mal eine Doppelbehandlung durchführen oder nur 10mal wie bei den gesetzlichen Krankenkassen? Wie mache ich das mit den Daten, die auf die Rückseite des Rezeptes geschrieben werden? Hoffe, das versteht irgendjemand.
Danke für Eure Mithilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann mir jemand helfen? Habe eine Privatverordnung vorliegen über 20XKG Doppelbehandlung mit Hausbesuch. Heißt das jetzt tatsächlich 20mal eine Doppelbehandlung durchführen oder nur 10mal wie bei den gesetzlichen Krankenkassen? Wie mache ich das mit den Daten, die auf die Rückseite des Rezeptes geschrieben werden? Hoffe, das versteht irgendjemand.
Danke für Eure Mithilfe!
Was ist das Problem mit den Daten? Das verstehe ich nicht.
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StefanP schrieb:
Bei Privatpatienten kannst Du das in Deine Honorarvereinbarung reinschreiben und z.B. 20 Doppelbehandlungen (=40 Einheiten) abrechnen. Fairerweise kannst Du auch Deinen Patienten darauf hinweisen und er kann bei seiner PKV nachfragen, wie sie das handhabt. Falls diese nur 20 Einheiten (=10 Doppelbehandlungen) erstattet, kannst Du das noch entsprechend ändern, wenn Du willst.
Was ist das Problem mit den Daten? Das verstehe ich nicht.
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Aber das ist in der GKV so und nicht zwingend auch in der PKV.
Wichtig ist, dass der Patient genau weiss, was er bekommt: ob 10 oder 20 Doppeleinheiten. Er ist Dein Vertragspartner - nicht seine PKV.
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StefanP schrieb:
Richtig. Bei der GKV ist die Zahl am Anfang entscheidend: in diesem Falle die "20". Das sind also 20 Therapieeinheiten - sprich: 10 x doppelte Zeit.
Aber das ist in der GKV so und nicht zwingend auch in der PKV.
Wichtig ist, dass der Patient genau weiss, was er bekommt: ob 10 oder 20 Doppeleinheiten. Er ist Dein Vertragspartner - nicht seine PKV.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, StefanP. Wenn bei einer gesetzlichen KK z.B. 20X KG doppelt verordnet wird, sind es doch, soviel ich weiß, nur 10 Doppelbehandlungen, weil es keinen "Doppeltarif" gibt. Aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden, kann gut sein.
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