Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
habe eine Verordnung mit KG Doppelbehandlung- Privatrezept (beihilfeberechtigt)
Bekommen das die Patienten ohne Probleme erstattet?---von Beihilfe und PKV?
Lg Claudia
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Claudiia schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
habe eine Verordnung mit KG Doppelbehandlung- Privatrezept (beihilfeberechtigt)
Bekommen das die Patienten ohne Probleme erstattet?---von Beihilfe und PKV?
Lg Claudia
PS: was ist beihilfeberechtigt,es gibt nur Privat oder GKV :wink:
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das ist nicht deine Aufgabe,sondern der Pat. muss sich erkundigen :kissing_closed_eyes: Du stellst ganz normal eine RechnungKG doppel zu deinen eigenen Privatsatz,ob der Pat. das erstattet bekommt sollte dir egal sein
PS: was ist beihilfeberechtigt,es gibt nur Privat oder GKV :wink:
Geschickt und im Sinne eines zufriedenen Patienten sollte man dem Patienten raten sich schnellst mit seiner PKV und der Beihilfe in Verbindung zu setzen und nach deren Erstattungsmodalitäten zu fragen. Denn nicht jede Beihilfestelle und längst nicht jede PKV erstatten Doppelbehandlungen.
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M0nique schrieb:
therapeutin schrieb am 1.6.17 11:10:
das ist nicht deine Aufgabe,sondern der Pat. muss sich erkundigen :kissing_closed_eyes: Du stellst ganz normal eine RechnungKG doppel zu deinen eigenen Privatsatz,ob der Pat. das erstattet bekommt sollte dir egal sein
PS: was ist beihilfeberechtigt,es gibt nur Privat oder GKV :wink:
Geschickt und im Sinne eines zufriedenen Patienten sollte man dem Patienten raten sich schnellst mit seiner PKV und der Beihilfe in Verbindung zu setzen und nach deren Erstattungsmodalitäten zu fragen. Denn nicht jede Beihilfestelle und längst nicht jede PKV erstatten Doppelbehandlungen.
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therapeutin schrieb:
das ist nicht deine Aufgabe,sondern der Pat. muss sich erkundigen :kissing_closed_eyes: Du stellst ganz normal eine RechnungKG doppel zu deinen eigenen Privatsatz,ob der Pat. das erstattet bekommt sollte dir egal sein
PS: was ist beihilfeberechtigt,es gibt nur Privat oder GKV :wink:
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Leni C. schrieb:
Ja , hab ich auch . Es steht Doppelbehandlung drauf , kein Problem .
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us11 schrieb:
Bei uns wurden bisher ausnahmslos alle Doppel Behandlungen erstattet, warum auch nicht...
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