In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
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geht das, dass ein Privatpatient eine normale Heilmittelverordnung bringt? Also kein Privatrezept sondern eine gesetzliche Verordnung? Verordnet wurde KG-ZNS.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
geht das, dass ein Privatpatient eine normale Heilmittelverordnung bringt? Also kein Privatrezept sondern eine gesetzliche Verordnung? Verordnet wurde KG-ZNS.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
klar geht das. Solange es die verordnete Arztpraxis abstempelte und unterschrieb, geht es sogar auch auf Klopapier
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
...was mich weder als Privatpatien, noch als Physiobehandler interessieren muss...
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, das geht nicht; sowohl die blauen als auch die beigen Papiere sind Eigentum des GKV-Spitzenverbandes. Die Nutzung zur Privatliquidation ist im Bundesmantelvertrag, Anlage 2 im Punkt 1.9.etwas ausdrücklich untersagt :)
Ironie zu Ende, das soll kein Spott über Kirchen und Religion sein.
Aber bitte, was soll das geben? Du hast eine VO auf "verbotenem Papier", hast Du je gehört, dass ein Hahn danach gekräht hätte?? Die Vo ist eindeutig und enthält alle notwendigen Angaben, alle Papierformen, zwischen WC, blanko weiß DIN a 4 und Bierdeckel sind möglich.
Nur der GKV-SpV hat die Nutzung seines Papiers untersagt.
Verbote und Befehle sollte man nur erlassen und erteilen, wenn man sie durchsetzen kann, das habe ich jedenfalls früher bei der Bw gelernt.
Also arbeite Deine VO ab und mach Dir über andere Dinge Sorgen! :thumbsdown:
mfg hgb :wink:
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Eberhard schrieb:
Ich habe einmal und das ist wirklich wahr, an einem Stammtisch eine Privatverordnung von einem anwesenden Arzt für einen anwesenden Patienten mit Stempel und Unterschrift auf einem Pilskragen, das sind diese runden Umrandungen, die unten auf das Pilsglas gelegt werden, bekommen. Beim Dart begann plötzlich sein Arm an zu schmerzen. Ich habe die Behandlungen abgewickelt und die Rechnung dafür geschrieben. Der Patient hat bezahlt und die PKV hat ohne einen Ton zu verlieren, beglichen.
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Manuel1510 schrieb:
War das dann ein 9-Darter..... :sunglasses:
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hgb schrieb:
Als treuer Staatsbürger solltest Du umgehend diese unzulässige VO per Einschreiben an den GKV-Spitzenverband schicken, den Pat. ja nicht behandeln und ihn zum Abwarten auf die Reaktion des GKV bewegen. Bis dahin mußt Du täglich in den nächsten Dom gehen und eine Kerze für eine weise Entscheidung des GKV entzünden, ersatzweise auch in einer (GKV)-kirche. :smile:
Ironie zu Ende, das soll kein Spott über Kirchen und Religion sein.
Aber bitte, was soll das geben? Du hast eine VO auf "verbotenem Papier", hast Du je gehört, dass ein Hahn danach gekräht hätte?? Die Vo ist eindeutig und enthält alle notwendigen Angaben, alle Papierformen, zwischen WC, blanko weiß DIN a 4 und Bierdeckel sind möglich.
Nur der GKV-SpV hat die Nutzung seines Papiers untersagt.
Verbote und Befehle sollte man nur erlassen und erteilen, wenn man sie durchsetzen kann, das habe ich jedenfalls früher bei der Bw gelernt.
Also arbeite Deine VO ab und mach Dir über andere Dinge Sorgen! :thumbsdown:
mfg hgb :wink:
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