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gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage/ ist es legitim, bei einem Privatrezept bei der Erst-VO die Anamnese/Diagnostik zusammen mit einer Therapiestunde abzurechnen? Sprich 10 Unterschriften, abgerechnet werden 10 Therapiestunden plus 1 Erstbefundung plus Bericht.
Danke für eure Infos diesbezüglich
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Sabine Oberpriller schrieb:
Hallo zusammen,
gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage/ ist es legitim, bei einem Privatrezept bei der Erst-VO die Anamnese/Diagnostik zusammen mit einer Therapiestunde abzurechnen? Sprich 10 Unterschriften, abgerechnet werden 10 Therapiestunden plus 1 Erstbefundung plus Bericht.
Danke für eure Infos diesbezüglich
Aber wieso Unterschriften bei PP??
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@RoFo: Sabine meint das vermutlich so (korrigier mich, Sabine, wenn ich mich täusche): 10 Termine mit z.B. 45 Minuten abhalten und als Therapie abrechnen und unabhängig von diesen 10 Terminen nochmal z.B. 150 Euro für den Befund, ohne Pat extra einzubestellen. Das kommt daher, dass wir vor vielen Jahren bei der gkv so rechnen konnten: Bei Erstverordnung wurden 10 Termine gemacht, wobei beim ersten Termin sowohl eine Therapiestunde als auch der Befund abgerechnet werden konnte. War lukrativ, allerdings wurde der Befund damals nicht so vergütet wie heute und so glich sie die eher magere Befundposition aus und mit Abrechnung "Therapie+Befund" hatten wir dann soviel wie heute für eine reine Diagnostikstunde. Heute müssen wir (bei gkv) 11 Termine machen - bekommen zwar für die Befundung weit mehr, am Ende haben wir aber weniger in der Tasche :angry:
Sabines Variante ist durchaus nachvollziehbar bei einem Test, der aufwändig ausgewertet werden muss. Die meiste Zeit verbringst du da ohne Pat.
Also, ich mach trotzdem bei PP 1 Termin mit Anamnese/Diagnostik und 9 Termine Therapie, finde das transparenter. Ich denke aber 10+1 müsste auch gehen. Dann aber halt 11 Termine. Bericht stelle ich extra in Rechnung.
Unterschriften kannst du zur persönlichen Absicherung nehmen, die PKV braucht die nicht, ich lasse nie unterschreiben, die Termine stehen auf der Rechnung.
War das jetzt verwirrend?
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Susulo schrieb:
Naja. Erlaubt ist, was du in deinem Vertrag mit dem Pat ausmachst und dieser einverstanden ist. Ob die PKV das so erstattet ist fraglich.
@RoFo: Sabine meint das vermutlich so (korrigier mich, Sabine, wenn ich mich täusche): 10 Termine mit z.B. 45 Minuten abhalten und als Therapie abrechnen und unabhängig von diesen 10 Terminen nochmal z.B. 150 Euro für den Befund, ohne Pat extra einzubestellen. Das kommt daher, dass wir vor vielen Jahren bei der gkv so rechnen konnten: Bei Erstverordnung wurden 10 Termine gemacht, wobei beim ersten Termin sowohl eine Therapiestunde als auch der Befund abgerechnet werden konnte. War lukrativ, allerdings wurde der Befund damals nicht so vergütet wie heute und so glich sie die eher magere Befundposition aus und mit Abrechnung "Therapie+Befund" hatten wir dann soviel wie heute für eine reine Diagnostikstunde. Heute müssen wir (bei gkv) 11 Termine machen - bekommen zwar für die Befundung weit mehr, am Ende haben wir aber weniger in der Tasche :angry:
Sabines Variante ist durchaus nachvollziehbar bei einem Test, der aufwändig ausgewertet werden muss. Die meiste Zeit verbringst du da ohne Pat.
Also, ich mach trotzdem bei PP 1 Termin mit Anamnese/Diagnostik und 9 Termine Therapie, finde das transparenter. Ich denke aber 10+1 müsste auch gehen. Dann aber halt 11 Termine. Bericht stelle ich extra in Rechnung.
Unterschriften kannst du zur persönlichen Absicherung nehmen, die PKV braucht die nicht, ich lasse nie unterschreiben, die Termine stehen auf der Rechnung.
War das jetzt verwirrend?
Aber wieso sollen Patienten wo und was unterschreiben?
Es geht hier um Privat VOs.
Es sind keine Unterschriften vorgesehen und auch gar nicht notwendig!
Aus diesem Grund erübrigt sich diese Frage.
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RoFo schrieb:
Jo, klar.
Aber wieso sollen Patienten wo und was unterschreiben?
Es geht hier um Privat VOs.
Es sind keine Unterschriften vorgesehen und auch gar nicht notwendig!
Aus diesem Grund erübrigt sich diese Frage.
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Susulo schrieb:
Unterschriften pberflüssig, ja. Aber die Termine stehen auf der RG. Da steht dann z.B. 10x45 min Therapie= 800€ 1× Befunderhebung mit Behandlungsplanung 150 Euro und drunter sind 10 Termine vermerkt. Die PKV wird nachzählen und vermutlich eine Position streichen. Wenn das mit Pat so abgesprochen und dieser einverstanden, dann alles prima.
Ganz einfach: ja
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RoFo schrieb:
Es wurde speziell nach Unterschriften gefragt und, ob es legitim ist, Befund und Behandlung an einem Tag abzurechnen?
Ganz einfach: ja
Ok danach hat sie nicht gefragt. Die Frage ist aber sehr Logo-spezifisch, weil wir halt im Normalfall Extrasitzungen für Diagnostik haben, unabhängig von Therapiestunden. Die PKV orientiert sich da halt an der gkv. Das braucht nicht unser Problem sein, weiß ich. Wenn aber jemand schon Unterschriften von seinen Patienten verlangt, obwohl die PP sind, gehe ich davon aus, dass die Fragestellerin mit "legitim" meint, ob es auch so übernommen wird.
Das darf uns Sabine aber gerne nochmal klarer fragen.
Ich lass dich, RoFo, jetzt in Ruhe, tut mir leid, wenn meine gelegentliche Tendenz, das letzte Wort haben zu wollen sich hier bemerkbar macht.
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Susulo schrieb:
Legitim ja. Bezahlt wirds vermutlich nicht.
Ok danach hat sie nicht gefragt. Die Frage ist aber sehr Logo-spezifisch, weil wir halt im Normalfall Extrasitzungen für Diagnostik haben, unabhängig von Therapiestunden. Die PKV orientiert sich da halt an der gkv. Das braucht nicht unser Problem sein, weiß ich. Wenn aber jemand schon Unterschriften von seinen Patienten verlangt, obwohl die PP sind, gehe ich davon aus, dass die Fragestellerin mit "legitim" meint, ob es auch so übernommen wird.
Das darf uns Sabine aber gerne nochmal klarer fragen.
Ich lass dich, RoFo, jetzt in Ruhe, tut mir leid, wenn meine gelegentliche Tendenz, das letzte Wort haben zu wollen sich hier bemerkbar macht.
Legitim ja. Bezahlt wirds vermutlich nicht.
Ok danach hat sie nicht gefragt. Die Frage ist aber sehr Logo-spezifisch, weil wir halt im Normalfall Extrasitzungen für Diagnostik haben, unabhängig von Therapiestunden. Die PKV orientiert sich da halt an der gkv. Das braucht nicht unser Problem sein, weiß ich. Wenn aber jemand schon Unterschriften von seinen Patienten verlangt, obwohl die PP sind, gehe ich davon aus, dass die Fragestellerin mit "legitim" meint, ob es auch so übernommen wird.
Das darf uns Sabine aber gerne nochmal klarer fragen.
Ich lass dich, RoFo, jetzt in Ruhe, tut mir leid, wenn meine gelegentliche Tendenz, das letzte Wort haben zu wollen sich hier bemerkbar macht.
Allet schick!
Ich würde nicht mehr schreibeb, wenn du oben nicht gemeint hätte, bezahlt würde es vermutlich nicht.
Warum nicht??
Ich habe das in meiner Honorarvereinbarung und so hat auch der Patient eine Grundlage gegenüber seiner Versicherung.
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RoFo schrieb:
Susulo schrieb am 8.1.19 22:26:
Legitim ja. Bezahlt wirds vermutlich nicht.
Ok danach hat sie nicht gefragt. Die Frage ist aber sehr Logo-spezifisch, weil wir halt im Normalfall Extrasitzungen für Diagnostik haben, unabhängig von Therapiestunden. Die PKV orientiert sich da halt an der gkv. Das braucht nicht unser Problem sein, weiß ich. Wenn aber jemand schon Unterschriften von seinen Patienten verlangt, obwohl die PP sind, gehe ich davon aus, dass die Fragestellerin mit "legitim" meint, ob es auch so übernommen wird.
Das darf uns Sabine aber gerne nochmal klarer fragen.
Ich lass dich, RoFo, jetzt in Ruhe, tut mir leid, wenn meine gelegentliche Tendenz, das letzte Wort haben zu wollen sich hier bemerkbar macht.
Allet schick!
Ich würde nicht mehr schreibeb, wenn du oben nicht gemeint hätte, bezahlt würde es vermutlich nicht.
Warum nicht??
Ich habe das in meiner Honorarvereinbarung und so hat auch der Patient eine Grundlage gegenüber seiner Versicherung.
Ich würde nicht mehr schreibeb, wenn du oben nicht gemeint hätte, bezahlt würde es vermutlich nicht.
Warum nicht??
Ich habe das in meiner Honorarvereinbarung und so hat auch der Patient eine Grundlage gegenüber seiner Versicherung.
Mochmal zum Mitschreiben:
In der Logopädie ist grundsätzlich eine Sitzung für die Diagnostik vrtgesehen. Das steht so in jedem Rahmenvertrag und wird so vermutlich auch in den Verträgen der PKV stehen(kenne ja nicht alle). Die GKV zahlt uns für einen solchen -nachgewiesenen- Termin etwa 80- 90 Euro. Die Beihilfestelle 108 Euro. Alles, was sich Therapie nennt, findet an gesonderten Terminen statt. Wenn also auf meiner RG "10 mal Therapie und 1x Diabnostik" steht, aber nur 10 Termine dazu aufgeführt sind, wird die PKV nachhaken und entweder 1 Therapie oder den Befund streichen. Wenn dem Patienten das bewusst ist und er außer den ohnehin sagen wir mal 200 Euro Zuzahlung nochmal 150 drauflegt ist das völlig in Ordnung. Die meisten werden das nicht tun.
Aber vielleicht gibts ja andere Erfahrungen bei meinen Logo Kolleginnen? Ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren!
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Susulo schrieb:
RoFo schrieb am 8.1.19 23:15:
Ich würde nicht mehr schreibeb, wenn du oben nicht gemeint hätte, bezahlt würde es vermutlich nicht.
Warum nicht??
Ich habe das in meiner Honorarvereinbarung und so hat auch der Patient eine Grundlage gegenüber seiner Versicherung.
Mochmal zum Mitschreiben:
In der Logopädie ist grundsätzlich eine Sitzung für die Diagnostik vrtgesehen. Das steht so in jedem Rahmenvertrag und wird so vermutlich auch in den Verträgen der PKV stehen(kenne ja nicht alle). Die GKV zahlt uns für einen solchen -nachgewiesenen- Termin etwa 80- 90 Euro. Die Beihilfestelle 108 Euro. Alles, was sich Therapie nennt, findet an gesonderten Terminen statt. Wenn also auf meiner RG "10 mal Therapie und 1x Diabnostik" steht, aber nur 10 Termine dazu aufgeführt sind, wird die PKV nachhaken und entweder 1 Therapie oder den Befund streichen. Wenn dem Patienten das bewusst ist und er außer den ohnehin sagen wir mal 200 Euro Zuzahlung nochmal 150 drauflegt ist das völlig in Ordnung. Die meisten werden das nicht tun.
Aber vielleicht gibts ja andere Erfahrungen bei meinen Logo Kolleginnen? Ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren!
LG Martina
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logoU schrieb:
Ich mache auch 9+1, keine Unterschriften, Daten auf die RE.
LG Martina
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a.sch. schrieb:
Noch eine Stimme für 9 plus 1
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dän schrieb:
Das heißt für ein Rezept „10x Logopädie 60 min“ stellt ihr „1x Diagnostik und 9x Logopädie 60“ in Rechnung? Hab ich das so richtig verstanden? Danke für die Verständnisbeantwortung /-hilfe.
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Susulo schrieb:
ja genau.
Unterschriften kann, aber kein Muss
GKV Rahmenvertrag völlig ohne Belang, da SGB und damit keinerlei rechtliche Berührungspunkte
Vertragsverhältnis, vorzugsweise in schriftlicher Form, zwischen Behandler (PI) und Patient als Selbstzahler ist bindend.
Es gelten die Grundsätze und Grenzen der Vertragsfreiheit nach GG / BGB
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regiologo schrieb:
1 + 9
Unterschriften kann, aber kein Muss
GKV Rahmenvertrag völlig ohne Belang, da SGB und damit keinerlei rechtliche Berührungspunkte
Vertragsverhältnis, vorzugsweise in schriftlicher Form, zwischen Behandler (PI) und Patient als Selbstzahler ist bindend.
Es gelten die Grundsätze und Grenzen der Vertragsfreiheit nach GG / BGB
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RoFo schrieb:
Ist erlaubt und sollte sowieso gemacht werden.
Aber wieso Unterschriften bei PP??
da kommt ja ganz viel zusammen.
Ich lasse mir bei Bedarf Privatrezepte unterschreiben, nämlich dann, wenn ich ein unsicheres Gefühl habe, was die Zahlungsmoral betreffen könnte, damit ich einen Nachweis habe. Auch manche Patienten oder Eltern wollen gerne quittieren. Bei anderen, z. T. langjährigen Patienten, geht es auch ohne Unterschrift. Kann man halten, wie man will und wie der Bedarf ist.
Man kann 9+1 oder 10 +1 abrechnen. Auch das kann man halten, wie man will. Ich würde letzteres weiter etablieren, damit es nicht abgeschafft wird!!
Das krampfhafte Festhalten an den GKV-Vorgaben für die private Rechnungsstellung ist völlig sinnfrei.
Du selbst bestimmst, wieviel Dir die die von Dir durchgeführte Diagnostik wert ist und was Du in Rechnung stellen möchtest. Orientierend kann der 1,8 bis 2, 3fache Satz einer beliebigen GKV angedacht werden.
Früher war es bei sehr langen Erstuntersuchungen möglich und üblich den ersten Termin quasi als Doppeltermin durch eine Therapieeinheit zu "verlängern". Das ist schon seit Jahren abgeschafft. Es gibt aber auch kaum Störungsbilder, bei denen nach einem Testverfahren, nach einer ausführlichen Anamnese, eine ernsthafte Therapieeinheit angeschlossen werden kann. Ich halte es daher für realistisch und sinnvoll eine separate Diagnostikeinheit zu vereinbaren (und sich angemessen vergüten zu lassen). Allerdings kann die Einheit zusätzlich zu der wöchentlich verordneten Therapiefrequenz stattfinden. Bei sehr komplexen Störungsbildern kommt man ohnehin mit einer Stunde Diagnostik nicht hin. Der mögliche Aufwand für die Testauswertung muss beim PP in den Vergütungssatz reingerechnet werden, sofern durchgeführt. Dazu braucht es das früher Vehikel der zusätzlichen Therapieeinheit aber nicht.
Letztlich geht es doch nur um das Datum bei der Frage. Die aufgewendete Zeit sollte in jedem Fall die gleiche sein.
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Das krampfhafte Festhalten an den GKV-Vorgaben für die private Rechnungsstellung ist völlig sinnfrei.
Hallo S.Vogt - hoffe, du meinst nicht mich damit. Ich glaube, meine postings waren etwas verwirrend.
Ich hatte das nie so gesagt. Ich wollte oben RoFo nur deutlich machen, wie manche Dinge bei uns zustande kommen. Und dass es halt zweierlei Dinge sind: ich kann in meinen Vertrag mit dem Pat mehr oder weniger schreiben, was ich will - aber der Pat hat auch einen Vertrag mit seiner PKV und die orientieren sich durchaus manchmal an der gkv.
Dass das mit meinem Vertrag nichts zu tun hat, ist schon klar, hoffe ich !! Schrieb ich oben auch ("wenn dein Patient dir das unterschreibt:prima). Mein Vertrag weicht in vielen Punkten von der gkv ab. Fängt schon mit der sogenannten "Richtzeit" an .... anderes Thema.
Ansonsten gehe ich in allen Punkten (und erst recht auch im zitierten Satz!!!) mit dir konform.
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Susulo schrieb:
S. Vogt schrieb am 9.1.19 22:02:
Das krampfhafte Festhalten an den GKV-Vorgaben für die private Rechnungsstellung ist völlig sinnfrei.
Hallo S.Vogt - hoffe, du meinst nicht mich damit. Ich glaube, meine postings waren etwas verwirrend.
Ich hatte das nie so gesagt. Ich wollte oben RoFo nur deutlich machen, wie manche Dinge bei uns zustande kommen. Und dass es halt zweierlei Dinge sind: ich kann in meinen Vertrag mit dem Pat mehr oder weniger schreiben, was ich will - aber der Pat hat auch einen Vertrag mit seiner PKV und die orientieren sich durchaus manchmal an der gkv.
Dass das mit meinem Vertrag nichts zu tun hat, ist schon klar, hoffe ich !! Schrieb ich oben auch ("wenn dein Patient dir das unterschreibt:prima). Mein Vertrag weicht in vielen Punkten von der gkv ab. Fängt schon mit der sogenannten "Richtzeit" an .... anderes Thema.
Ansonsten gehe ich in allen Punkten (und erst recht auch im zitierten Satz!!!) mit dir konform.
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S. Vogt schrieb:
Also,
da kommt ja ganz viel zusammen.
Ich lasse mir bei Bedarf Privatrezepte unterschreiben, nämlich dann, wenn ich ein unsicheres Gefühl habe, was die Zahlungsmoral betreffen könnte, damit ich einen Nachweis habe. Auch manche Patienten oder Eltern wollen gerne quittieren. Bei anderen, z. T. langjährigen Patienten, geht es auch ohne Unterschrift. Kann man halten, wie man will und wie der Bedarf ist.
Man kann 9+1 oder 10 +1 abrechnen. Auch das kann man halten, wie man will. Ich würde letzteres weiter etablieren, damit es nicht abgeschafft wird!!
Das krampfhafte Festhalten an den GKV-Vorgaben für die private Rechnungsstellung ist völlig sinnfrei.
Du selbst bestimmst, wieviel Dir die die von Dir durchgeführte Diagnostik wert ist und was Du in Rechnung stellen möchtest. Orientierend kann der 1,8 bis 2, 3fache Satz einer beliebigen GKV angedacht werden.
Früher war es bei sehr langen Erstuntersuchungen möglich und üblich den ersten Termin quasi als Doppeltermin durch eine Therapieeinheit zu "verlängern". Das ist schon seit Jahren abgeschafft. Es gibt aber auch kaum Störungsbilder, bei denen nach einem Testverfahren, nach einer ausführlichen Anamnese, eine ernsthafte Therapieeinheit angeschlossen werden kann. Ich halte es daher für realistisch und sinnvoll eine separate Diagnostikeinheit zu vereinbaren (und sich angemessen vergüten zu lassen). Allerdings kann die Einheit zusätzlich zu der wöchentlich verordneten Therapiefrequenz stattfinden. Bei sehr komplexen Störungsbildern kommt man ohnehin mit einer Stunde Diagnostik nicht hin. Der mögliche Aufwand für die Testauswertung muss beim PP in den Vergütungssatz reingerechnet werden, sofern durchgeführt. Dazu braucht es das früher Vehikel der zusätzlichen Therapieeinheit aber nicht.
Letztlich geht es doch nur um das Datum bei der Frage. Die aufgewendete Zeit sollte in jedem Fall die gleiche sein.
Susolo hat das schon richtig verstanden- wenn 10 drauf steht, was steht in der Rechnung. Aktuell steht in unserem Vertag auch dass Therapie und Diagnostik auf ein Datum fallen können; ich hab jetzt eben überlegt , wie ich was anpasse , da die BH erhöht hat ohne das zuviel beim Patienten bleibt und wir aber mehr verdienen.
Das ich gar keine Unterschriften brauche wusste ich nicht - da bin ich ja noch voll in der Steinzeit ????????. Ich lass jede Stunde quittieren
Aber ich denke 1+9 ist transparenter, dafür ggf. pro Stunde erhöhen.
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Sabine Oberpriller schrieb:
Aha, meine Smileys gehen nicht :blush:
So habe ich einen schriftlichen Nachweis. Verlange ich andersrum als Patient genauso! Sonst könnten ja wer weiß was für Termine aufgeschrieben und abgerechnet werden... :kissing_closed_eyes:
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öhrchen schrieb:
Ich finde das nicht "steinzeitlich", Privatpatienten jede Stunde unterschreiben zu lassen - mach ich genauso.
So habe ich einen schriftlichen Nachweis. Verlange ich andersrum als Patient genauso! Sonst könnten ja wer weiß was für Termine aufgeschrieben und abgerechnet werden... :kissing_closed_eyes:
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a.sch. schrieb:
Ich lasse auch jede Stunde unterschreiben, das ist transparenter.
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Sabine Oberpriller schrieb:
Wir haben letzte Woche von der Beihilfe erfahren dass sie Erstuntersuchung plus 10 Stunden zahlen . Also ganz frisch und von direkter Stelle. Damit wären 1+ 10 durchaus gerechtfertigt . Das klingt doch gar nicht schlecht für uns :blush:
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therapeutin schrieb:
wen interessiert die Beihilfestelle und was habt ihr mit denen zu tun :kissing_closed_eyes:
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Sabine Oberpriller schrieb:
Danke für eure Meldungen ????
Susolo hat das schon richtig verstanden- wenn 10 drauf steht, was steht in der Rechnung. Aktuell steht in unserem Vertag auch dass Therapie und Diagnostik auf ein Datum fallen können; ich hab jetzt eben überlegt , wie ich was anpasse , da die BH erhöht hat ohne das zuviel beim Patienten bleibt und wir aber mehr verdienen.
Das ich gar keine Unterschriften brauche wusste ich nicht - da bin ich ja noch voll in der Steinzeit ????????. Ich lass jede Stunde quittieren
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