Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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ich beabsichtige mich mit einer Privatpraxis für Physiotherapie selbständig zu machen.
Nun meine Fragen:
1. kann ich mit dieser Privatpraxis auch ganz normal Beihilfepatienten behandeln und abrechnen, oder ist dazu eine Kassenzulassung notwendig (es geht mir darum, ob der Beihilfepatient dabei Probleme mit der Kostenerstattung bekommt) ?
2. Wie wird die Position Naturfango Großpackung erstattet, bzw. Welche Materialien benötigt man für diesen Abrechnungsposten?
Vielen Dank für Euere Hilfe.
Liebe Grüße, Rollin
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Rollin schrieb:
Guten Morgen liebe Kollegen,
ich beabsichtige mich mit einer Privatpraxis für Physiotherapie selbständig zu machen.
Nun meine Fragen:
1. kann ich mit dieser Privatpraxis auch ganz normal Beihilfepatienten behandeln und abrechnen, oder ist dazu eine Kassenzulassung notwendig (es geht mir darum, ob der Beihilfepatient dabei Probleme mit der Kostenerstattung bekommt) ?
2. Wie wird die Position Naturfango Großpackung erstattet, bzw. Welche Materialien benötigt man für diesen Abrechnungsposten?
Vielen Dank für Euere Hilfe.
Liebe Grüße, Rollin
LG ergonosis
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Herbert schrieb:
Sei mir nicht böse, aber BEVOR ich im Autohaus einen Termin mache, habe ich den Führerschein in der Tasche. Zu Zeiten ohne das Netz hat man sich auch 1 zu 1 über die Voraussetzungen für die eigene Praxis gründlichst informiert.
Auch ich habe mich vor der Selbständigkeit informiert, hier das Buch gekauft, viel recherchiert und gefragt.
Es wäre schön, wenn man hier zur Sachebene zurückkehrt und nicht immer gleich "losmault". Rollin scheint kein Troll zu sein, dies sollte man unterscheiden können, auch mit Führerschein, zwinker.
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viento schrieb:
Ich möchte mich im Vorfeld bei Rollin entschuldigen, aber @Herbert: Wäre es möglich, dass ein/e Fragende/r nicht immer gleich die Moralkeule erhält. Rollin spricht von der Zukunftsgestaltung und er fragt hier im Forum, wo ist Ihr Problem?
Auch ich habe mich vor der Selbständigkeit informiert, hier das Buch gekauft, viel recherchiert und gefragt.
Es wäre schön, wenn man hier zur Sachebene zurückkehrt und nicht immer gleich "losmault". Rollin scheint kein Troll zu sein, dies sollte man unterscheiden können, auch mit Führerschein, zwinker.
wie hier im Forum die ausgepackte Keule aussieht, habe ich in der Vergangenheit oft gesehen. Ich habe sie definitiv nicht ausgepackt, und das mit ....sei mir nicht böse..... auch ausgedrückt.
Aber das ein beihifeberechtigter Patient auch ein P-Patient ist, für den keine Kassenzulassung erforderlich ist, hatte ich für allseits bekannt und elementar erachtet, auch für die, die erst in Zukunft eine eigene Praxis planen.
Wollte niemandem zu nahe treten, aber die Erlangung zumindest grundlegender Kenntnisse war schon immer wichtig. Vielleicht komme ich aus einer Zeit, wo nicht mal platt in die Runde gefragt werden konnte.
LG
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Herbert schrieb:
Liebe(r) Viento,
wie hier im Forum die ausgepackte Keule aussieht, habe ich in der Vergangenheit oft gesehen. Ich habe sie definitiv nicht ausgepackt, und das mit ....sei mir nicht böse..... auch ausgedrückt.
Aber das ein beihifeberechtigter Patient auch ein P-Patient ist, für den keine Kassenzulassung erforderlich ist, hatte ich für allseits bekannt und elementar erachtet, auch für die, die erst in Zukunft eine eigene Praxis planen.
Wollte niemandem zu nahe treten, aber die Erlangung zumindest grundlegender Kenntnisse war schon immer wichtig. Vielleicht komme ich aus einer Zeit, wo nicht mal platt in die Runde gefragt werden konnte.
LG
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ergonosis schrieb:
Auch Beihilfepatienten sind Privatpatienten und es bedarf keiner GKV-Zulassung für die Abrechnung mit diesen.
LG ergonosis
abgesehen von der Frage wen du alles behandeln darfst, bedenke, dass es viel PKVen gibt, die ihren Versicherten die Rechnung nur erstatten, wenn die Privatpraxis die gleichen Ausstattungsmerkmale erfüllt wie eine Kassenpraxis. Also Größe, Austattung usw.
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hast Du schon mal so einen Vertrag einer privaten Krankenkasse gesehen? Steht das im sogenannten Kleingedruckten drin, daß bei der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Versicherten die Praxis den genauen Maßen, wie eine Praxis für gesetzlich versicherte Patienten entsprechen muß.
Woran kann eine private Krankenkasse dies ersehen? Muß der Patient einen Grundriß der Praxis einreichen oder verlangen die Privatkrankenkassen eine Kopie der Zulassung als Physiotherapiepraxis für Patienten der GKV?
Bin jetzt seit 22 Jahren selbstständig, aber bisher hat noch nie eine PKV bei mir oder einem meiner Patienten nachgefragt.
Mit kollegialem Gruß
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo idefix,
hast Du schon mal so einen Vertrag einer privaten Krankenkasse gesehen? Steht das im sogenannten Kleingedruckten drin, daß bei der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Versicherten die Praxis den genauen Maßen, wie eine Praxis für gesetzlich versicherte Patienten entsprechen muß.
Woran kann eine private Krankenkasse dies ersehen? Muß der Patient einen Grundriß der Praxis einreichen oder verlangen die Privatkrankenkassen eine Kopie der Zulassung als Physiotherapiepraxis für Patienten der GKV?
Bin jetzt seit 22 Jahren selbstständig, aber bisher hat noch nie eine PKV bei mir oder einem meiner Patienten nachgefragt.
Mit kollegialem Gruß
Achilles2
Sehr wohl aber nach den Zertifikaten für MT und PNF. Die Zusendung dieser Zertifikate war für die PKV allerdings nicht kostenfrei. Sie haben anstandslos bezahlt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Habe seit 19 Jahren eine reine Privatpraxis und noch niemals hat eine PKV nach einer GKV-Zulassung gefragt.
Sehr wohl aber nach den Zertifikaten für MT und PNF. Die Zusendung dieser Zertifikate war für die PKV allerdings nicht kostenfrei. Sie haben anstandslos bezahlt.
Gruß von Monique
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Eberhard schrieb:
Ich glaube Monique gerne, aber diese Regelung scheint regional unterschiedlich zu sein. Vor drei Jahren habe ich aus Altersgründen meine Praxis aufgegeben. Alle Jahre zuvor kamen immer wieder mal ehemalige und untreu gewordene Patienten wieder in meine Praxis zurück, weil ihre PKK die Behandlungskosten aus sog. Privatpraxen nicht mehr übernommen hat. In jüngster Zeit hat einer meiner Privatpatienten den ich immer noch behandle, diesbezügliche Schwierigkeiten bekommen. Für letzteres habe ich sogar noch Verständnis, zumal ich dem Herrn sagte, dass er eventuell Schwierigkeiten bekommen könnte.
Das ist natürlich Job des Patienten!
Und es wird sich zeigen, dass es nur sehr wenige Veträge gibt, in denen die GKV-Zulassung für eine Erstattung explizit erforderlich ist.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ein Blick in die Vertragsbedingungen des Privatpatienten klärt alles!
Das ist natürlich Job des Patienten!
Und es wird sich zeigen, dass es nur sehr wenige Veträge gibt, in denen die GKV-Zulassung für eine Erstattung explizit erforderlich ist.
Gruß von Monique
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idefix- schrieb:
Hallo Rollin
abgesehen von der Frage wen du alles behandeln darfst, bedenke, dass es viel PKVen gibt, die ihren Versicherten die Rechnung nur erstatten, wenn die Privatpraxis die gleichen Ausstattungsmerkmale erfüllt wie eine Kassenpraxis. Also Größe, Austattung usw.
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