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Neues Thema
Privatpraxis-Abrechnung Beihilfepatienten
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Rollin
12.01.2019 04:53
Guten Morgen liebe Kollegen,

ich beabsichtige mich mit einer Privatpraxis für Physiotherapie selbständig zu machen.
Nun meine Fragen:
1. kann ich mit dieser Privatpraxis auch ganz normal Beihilfepatienten behandeln und abrechnen, oder ist dazu eine Kassenzulassung notwendig (es geht mir darum, ob der Beihilfepatient dabei Probleme mit der Kostenerstattung bekommt) ?
2. Wie wird die Position Naturfango Großpackung erstattet, bzw. Welche Materialien benötigt man für diesen Abrechnungsposten?

Vielen Dank für Euere Hilfe.

Liebe Grüße, Rollin
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Guten Morgen liebe Kollegen, ich beabsichtige mich mit einer Privatpraxis für Physiotherapie selbständig zu machen. Nun meine Fragen: 1. kann ich mit dieser Privatpraxis auch ganz normal Beihilfepatienten behandeln und abrechnen, oder ist dazu eine Kassenzulassung notwendig (es geht mir darum, ob der Beihilfepatient dabei Probleme mit der Kostenerstattung bekommt) ? 2. Wie wird die Position Naturfango Großpackung erstattet, bzw. Welche Materialien benötigt man für diesen Abrechnungsposten? Vielen Dank für Euere Hilfe. Liebe Grüße, Rollin
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Rollin schrieb:

Guten Morgen liebe Kollegen,

ich beabsichtige mich mit einer Privatpraxis für Physiotherapie selbständig zu machen.
Nun meine Fragen:
1. kann ich mit dieser Privatpraxis auch ganz normal Beihilfepatienten behandeln und abrechnen, oder ist dazu eine Kassenzulassung notwendig (es geht mir darum, ob der Beihilfepatient dabei Probleme mit der Kostenerstattung bekommt) ?
2. Wie wird die Position Naturfango Großpackung erstattet, bzw. Welche Materialien benötigt man für diesen Abrechnungsposten?

Vielen Dank für Euere Hilfe.

Liebe Grüße, Rollin

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ergonosis
12.01.2019 15:03
Auch Beihilfepatienten sind Privatpatienten und es bedarf keiner GKV-Zulassung für die Abrechnung mit diesen.

LG ergonosis
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• M0nique
• Rollin
Auch Beihilfepatienten sind Privatpatienten und es bedarf keiner GKV-Zulassung für die Abrechnung mit diesen. LG ergonosis
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Herbert
13.01.2019 13:07
Sei mir nicht böse, aber BEVOR ich im Autohaus einen Termin mache, habe ich den Führerschein in der Tasche. Zu Zeiten ohne das Netz hat man sich auch 1 zu 1 über die Voraussetzungen für die eigene Praxis gründlichst informiert.
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• eim
• alobar
Sei mir nicht böse, aber BEVOR ich im Autohaus einen Termin mache, habe ich den Führerschein in der Tasche. Zu Zeiten ohne das Netz hat man sich auch 1 zu 1 über die Voraussetzungen für die eigene Praxis gründlichst informiert.
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Herbert schrieb:

Sei mir nicht böse, aber BEVOR ich im Autohaus einen Termin mache, habe ich den Führerschein in der Tasche. Zu Zeiten ohne das Netz hat man sich auch 1 zu 1 über die Voraussetzungen für die eigene Praxis gründlichst informiert.

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viento
14.01.2019 07:14
Ich möchte mich im Vorfeld bei Rollin entschuldigen, aber @Herbert: Wäre es möglich, dass ein/e Fragende/r nicht immer gleich die Moralkeule erhält. Rollin spricht von der Zukunftsgestaltung und er fragt hier im Forum, wo ist Ihr Problem?
Auch ich habe mich vor der Selbständigkeit informiert, hier das Buch gekauft, viel recherchiert und gefragt.
Es wäre schön, wenn man hier zur Sachebene zurückkehrt und nicht immer gleich "losmault". Rollin scheint kein Troll zu sein, dies sollte man unterscheiden können, auch mit Führerschein, zwinker.
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• michael3366
Ich möchte mich im Vorfeld bei Rollin entschuldigen, aber @Herbert: Wäre es möglich, dass ein/e Fragende/r nicht immer gleich die Moralkeule erhält. Rollin spricht von der Zukunftsgestaltung und er fragt hier im Forum, wo ist Ihr Problem? Auch ich habe mich vor der Selbständigkeit informiert, hier das Buch gekauft, viel recherchiert und gefragt. Es wäre schön, wenn man hier zur Sachebene zurückkehrt und nicht immer gleich "losmault". Rollin scheint kein Troll zu sein, dies sollte man unterscheiden können, auch mit Führerschein, zwinker.
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viento schrieb:

Ich möchte mich im Vorfeld bei Rollin entschuldigen, aber @Herbert: Wäre es möglich, dass ein/e Fragende/r nicht immer gleich die Moralkeule erhält. Rollin spricht von der Zukunftsgestaltung und er fragt hier im Forum, wo ist Ihr Problem?
Auch ich habe mich vor der Selbständigkeit informiert, hier das Buch gekauft, viel recherchiert und gefragt.
Es wäre schön, wenn man hier zur Sachebene zurückkehrt und nicht immer gleich "losmault". Rollin scheint kein Troll zu sein, dies sollte man unterscheiden können, auch mit Führerschein, zwinker.

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Herbert
14.01.2019 23:12
Liebe(r) Viento,

wie hier im Forum die ausgepackte Keule aussieht, habe ich in der Vergangenheit oft gesehen. Ich habe sie definitiv nicht ausgepackt, und das mit ....sei mir nicht böse..... auch ausgedrückt.
Aber das ein beihifeberechtigter Patient auch ein P-Patient ist, für den keine Kassenzulassung erforderlich ist, hatte ich für allseits bekannt und elementar erachtet, auch für die, die erst in Zukunft eine eigene Praxis planen.

Wollte niemandem zu nahe treten, aber die Erlangung zumindest grundlegender Kenntnisse war schon immer wichtig. Vielleicht komme ich aus einer Zeit, wo nicht mal platt in die Runde gefragt werden konnte.

LG
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• rataplan
Liebe(r) Viento, wie hier im Forum die ausgepackte Keule aussieht, habe ich in der Vergangenheit oft gesehen. Ich habe sie definitiv nicht ausgepackt, und das mit ....sei mir nicht böse..... auch ausgedrückt. Aber das ein beihifeberechtigter Patient auch ein P-Patient ist, für den keine Kassenzulassung erforderlich ist, hatte ich für allseits bekannt und elementar erachtet, auch für die, die erst in Zukunft eine eigene Praxis planen. Wollte niemandem zu nahe treten, aber die Erlangung zumindest grundlegender Kenntnisse war schon immer wichtig. Vielleicht komme ich aus einer Zeit, wo nicht mal platt in die Runde gefragt werden konnte. LG
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Herbert schrieb:

Liebe(r) Viento,

wie hier im Forum die ausgepackte Keule aussieht, habe ich in der Vergangenheit oft gesehen. Ich habe sie definitiv nicht ausgepackt, und das mit ....sei mir nicht böse..... auch ausgedrückt.
Aber das ein beihifeberechtigter Patient auch ein P-Patient ist, für den keine Kassenzulassung erforderlich ist, hatte ich für allseits bekannt und elementar erachtet, auch für die, die erst in Zukunft eine eigene Praxis planen.

Wollte niemandem zu nahe treten, aber die Erlangung zumindest grundlegender Kenntnisse war schon immer wichtig. Vielleicht komme ich aus einer Zeit, wo nicht mal platt in die Runde gefragt werden konnte.

LG

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ergonosis schrieb:

Auch Beihilfepatienten sind Privatpatienten und es bedarf keiner GKV-Zulassung für die Abrechnung mit diesen.

LG ergonosis

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idefix-
15.01.2019 17:38
Hallo Rollin
abgesehen von der Frage wen du alles behandeln darfst, bedenke, dass es viel PKVen gibt, die ihren Versicherten die Rechnung nur erstatten, wenn die Privatpraxis die gleichen Ausstattungsmerkmale erfüllt wie eine Kassenpraxis. Also Größe, Austattung usw.
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• don
Hallo Rollin abgesehen von der Frage wen du alles behandeln darfst, bedenke, dass es viel PKVen gibt, die ihren Versicherten die Rechnung nur erstatten, wenn die Privatpraxis die gleichen Ausstattungsmerkmale erfüllt wie eine Kassenpraxis. Also Größe, Austattung usw.
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Achilles2
15.01.2019 18:07
Hallo idefix,

hast Du schon mal so einen Vertrag einer privaten Krankenkasse gesehen? Steht das im sogenannten Kleingedruckten drin, daß bei der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Versicherten die Praxis den genauen Maßen, wie eine Praxis für gesetzlich versicherte Patienten entsprechen muß.

Woran kann eine private Krankenkasse dies ersehen? Muß der Patient einen Grundriß der Praxis einreichen oder verlangen die Privatkrankenkassen eine Kopie der Zulassung als Physiotherapiepraxis für Patienten der GKV?

Bin jetzt seit 22 Jahren selbstständig, aber bisher hat noch nie eine PKV bei mir oder einem meiner Patienten nachgefragt.

Mit kollegialem Gruß
Achilles2
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Hallo idefix, hast Du schon mal so einen Vertrag einer privaten Krankenkasse gesehen? Steht das im sogenannten Kleingedruckten drin, daß bei der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Versicherten die Praxis den genauen Maßen, wie eine Praxis für gesetzlich versicherte Patienten entsprechen muß. Woran kann eine private Krankenkasse dies ersehen? Muß der Patient einen Grundriß der Praxis einreichen oder verlangen die Privatkrankenkassen eine Kopie der Zulassung als Physiotherapiepraxis für Patienten der GKV? Bin jetzt seit 22 Jahren selbstständig, aber bisher hat noch nie eine PKV bei mir oder einem meiner Patienten nachgefragt. Mit kollegialem Gruß Achilles2
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Achilles2 schrieb:

Hallo idefix,

hast Du schon mal so einen Vertrag einer privaten Krankenkasse gesehen? Steht das im sogenannten Kleingedruckten drin, daß bei der Beanspruchung von Physiotherapie durch den Versicherten die Praxis den genauen Maßen, wie eine Praxis für gesetzlich versicherte Patienten entsprechen muß.

Woran kann eine private Krankenkasse dies ersehen? Muß der Patient einen Grundriß der Praxis einreichen oder verlangen die Privatkrankenkassen eine Kopie der Zulassung als Physiotherapiepraxis für Patienten der GKV?

Bin jetzt seit 22 Jahren selbstständig, aber bisher hat noch nie eine PKV bei mir oder einem meiner Patienten nachgefragt.

Mit kollegialem Gruß
Achilles2

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M0nique
15.01.2019 20:51
Habe seit 19 Jahren eine reine Privatpraxis und noch niemals hat eine PKV nach einer GKV-Zulassung gefragt.
Sehr wohl aber nach den Zertifikaten für MT und PNF. Die Zusendung dieser Zertifikate war für die PKV allerdings nicht kostenfrei. Sie haben anstandslos bezahlt.
Gruß von Monique
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Habe seit 19 Jahren eine reine Privatpraxis und noch niemals hat eine PKV nach einer GKV-Zulassung gefragt. Sehr wohl aber nach den Zertifikaten für MT und PNF. Die Zusendung dieser Zertifikate war für die PKV allerdings nicht kostenfrei. Sie haben anstandslos bezahlt. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Habe seit 19 Jahren eine reine Privatpraxis und noch niemals hat eine PKV nach einer GKV-Zulassung gefragt.
Sehr wohl aber nach den Zertifikaten für MT und PNF. Die Zusendung dieser Zertifikate war für die PKV allerdings nicht kostenfrei. Sie haben anstandslos bezahlt.
Gruß von Monique

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Eberhard
22.01.2019 17:11
Ich glaube Monique gerne, aber diese Regelung scheint regional unterschiedlich zu sein. Vor drei Jahren habe ich aus Altersgründen meine Praxis aufgegeben. Alle Jahre zuvor kamen immer wieder mal ehemalige und untreu gewordene Patienten wieder in meine Praxis zurück, weil ihre PKK die Behandlungskosten aus sog. Privatpraxen nicht mehr übernommen hat. In jüngster Zeit hat einer meiner Privatpatienten den ich immer noch behandle, diesbezügliche Schwierigkeiten bekommen. Für letzteres habe ich sogar noch Verständnis, zumal ich dem Herrn sagte, dass er eventuell Schwierigkeiten bekommen könnte.
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Ich glaube Monique gerne, aber diese Regelung scheint regional unterschiedlich zu sein. Vor drei Jahren habe ich aus Altersgründen meine Praxis aufgegeben. Alle Jahre zuvor kamen immer wieder mal ehemalige und untreu gewordene Patienten wieder in meine Praxis zurück, weil ihre PKK die Behandlungskosten aus sog. Privatpraxen nicht mehr übernommen hat. In jüngster Zeit hat einer meiner Privatpatienten den ich immer noch behandle, diesbezügliche Schwierigkeiten bekommen. Für letzteres habe ich sogar noch Verständnis, zumal ich dem Herrn sagte, dass er eventuell Schwierigkeiten bekommen könnte.
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Eberhard schrieb:

Ich glaube Monique gerne, aber diese Regelung scheint regional unterschiedlich zu sein. Vor drei Jahren habe ich aus Altersgründen meine Praxis aufgegeben. Alle Jahre zuvor kamen immer wieder mal ehemalige und untreu gewordene Patienten wieder in meine Praxis zurück, weil ihre PKK die Behandlungskosten aus sog. Privatpraxen nicht mehr übernommen hat. In jüngster Zeit hat einer meiner Privatpatienten den ich immer noch behandle, diesbezügliche Schwierigkeiten bekommen. Für letzteres habe ich sogar noch Verständnis, zumal ich dem Herrn sagte, dass er eventuell Schwierigkeiten bekommen könnte.

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M0nique
22.01.2019 21:31
Ein Blick in die Vertragsbedingungen des Privatpatienten klärt alles!
Das ist natürlich Job des Patienten!
Und es wird sich zeigen, dass es nur sehr wenige Veträge gibt, in denen die GKV-Zulassung für eine Erstattung explizit erforderlich ist.
Gruß von Monique
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Ein Blick in die Vertragsbedingungen des Privatpatienten klärt alles! Das ist natürlich Job des Patienten! Und es wird sich zeigen, dass es nur sehr wenige Veträge gibt, in denen die GKV-Zulassung für eine Erstattung explizit erforderlich ist. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Ein Blick in die Vertragsbedingungen des Privatpatienten klärt alles!
Das ist natürlich Job des Patienten!
Und es wird sich zeigen, dass es nur sehr wenige Veträge gibt, in denen die GKV-Zulassung für eine Erstattung explizit erforderlich ist.
Gruß von Monique

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idefix- schrieb:

Hallo Rollin
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