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Wir sind ein Team von 9
Physiotherapeuten/innen und 4
Rezeptionskräften und suchen
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den Schwerpunkten Neurologie,
Chirurgie und Orthopädie ab sofort
oder im Laufe des Jahres 2025. Wir
bieten:
- ein angenehmes Arbeitsumfeld und
ein motiviertes, dynamisches Team
- Umfangreiche finanzielle Unter...
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leider habe ich zu dem Thema nichts gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Patientin hat zwei Privatrezepte (10 Doppelbehandlungen KG) bei zwei verschiedenen Praxen laufen. Diese handhaben das unterschiedlich:
- Praxis 1: 10 Termine mit Doppelbehandlung . Patientin unterschreibt an jedem Termin 1x. (Patientin hat somit 20 Behandlungen)
- Praxis 2: 5 Termine mit Doppelbehandlung. Patientin unterschreibt an jedem Termin 2x. (Patientin hat somit 10 Behandlungen)
Was ist nun die richtige Herangehensweise oder haben beide Praxen recht ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Danke
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Ich hatte neulich eine PP die mit 12xKG/D kam. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Versicherung evtl. kürzen könnte. Sie wollte aber unbedingt die 12 Termine mit KG/D haben. Das Ende vom Lied war, dass sie nur 12 Behandlungen erstattet bekommen hat.
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massu schrieb:
@JuDu wir halbieren IMMER bei Doppelbehandlungen. Damit haben die PP keine Kürzungen.
Ich hatte neulich eine PP die mit 12xKG/D kam. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Versicherung evtl. kürzen könnte. Sie wollte aber unbedingt die 12 Termine mit KG/D haben. Das Ende vom Lied war, dass sie nur 12 Behandlungen erstattet bekommen hat.
Info der Beihilfe war: auf 12xKG HB Doppelbehandlung können problemlos 24 Einheiten erstattet werden. Allerdings sollte nicht nur einfach Doppelbehandlung auf dem Rezept stehen sondern noch ein paar Worte warum diese in den Augen des Verordners wichtig ist.
So machen wir es seit drei Jahren und es ist erstattet worden.
Scheinbar ist es abhängig von der jeweiligen Beihilfestelle oder vom Mitarbeiter. Vorher nachfragen schützt vor unliebsamen Diskussionen nachher.
Letztes Jahr hatte ein Patient Probleme mit der Erstattung des Hausbesuchs. Meine Formulierung " Hausbesuch" war nicht ausreichend. Es sollte heißen " Hausbesuch inkl. Fahrtkostenpauschale". Also umformuliert und gut ist.
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Mokkatorte schrieb:
Ich hatte bisher den Fall nur einmal bei einem älteren Herrn. Habe den Sohn gebeten sich bei der Beihilfestelle vorab zu erkundigen, da die Doppelbehandlung nicht im Katalog der Beihilfe auftaucht. Verordner ist die Schwiegertochter.
Info der Beihilfe war: auf 12xKG HB Doppelbehandlung können problemlos 24 Einheiten erstattet werden. Allerdings sollte nicht nur einfach Doppelbehandlung auf dem Rezept stehen sondern noch ein paar Worte warum diese in den Augen des Verordners wichtig ist.
So machen wir es seit drei Jahren und es ist erstattet worden.
Scheinbar ist es abhängig von der jeweiligen Beihilfestelle oder vom Mitarbeiter. Vorher nachfragen schützt vor unliebsamen Diskussionen nachher.
Letztes Jahr hatte ein Patient Probleme mit der Erstattung des Hausbesuchs. Meine Formulierung " Hausbesuch" war nicht ausreichend. Es sollte heißen " Hausbesuch inkl. Fahrtkostenpauschale". Also umformuliert und gut ist.
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Problem beschreiben
JuDu schrieb:
Guten Morgen,
leider habe ich zu dem Thema nichts gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Patientin hat zwei Privatrezepte (10 Doppelbehandlungen KG) bei zwei verschiedenen Praxen laufen. Diese handhaben das unterschiedlich:
- Praxis 1: 10 Termine mit Doppelbehandlung . Patientin unterschreibt an jedem Termin 1x. (Patientin hat somit 20 Behandlungen)
- Praxis 2: 5 Termine mit Doppelbehandlung. Patientin unterschreibt an jedem Termin 2x. (Patientin hat somit 10 Behandlungen)
Was ist nun die richtige Herangehensweise oder haben beide Praxen recht ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Danke
Bei privaten kann das vielleicht anders sein. Am besten bei der Versicherung anfragen, wie sie das interpretieren
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Problem beschreiben
elena34 schrieb:
Praxis 2 macht das richtig. Zumindest, wenn das jetzt ein GKV Rezept wäre. 10 Behandlungen als Doppelstunde, heißt 5 mal kommen.
Bei privaten kann das vielleicht anders sein. Am besten bei der Versicherung anfragen, wie sie das interpretieren
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JuDu schrieb:
weil die Praxen das gerne möchten...oder was meinst Du?
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elena34 schrieb:
Privatrezepte haben in der Regel keine Felder zum unterschreiben. Das sind ja nur so kleine , blaue Rezepte
Nur der Honorarvertrag bedarf einen Patientenunterschrift und darin regelt man dann das Finanzielle für die Behandlungsdurchführung. Allerdings kenne ich bislang auch keine PKV, die eine Doppelbehandlung erstattet. Meist wird, meines Wissens nach, nur eine einfache Behandlung bezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JuDu In 40 Jahre hat bei uns noch nie ein Privatpatient die Behandlungen unterschrieben. Wozu überhaupt ein Unterschrift?
Nur der Honorarvertrag bedarf einen Patientenunterschrift und darin regelt man dann das Finanzielle für die Behandlungsdurchführung. Allerdings kenne ich bislang auch keine PKV, die eine Doppelbehandlung erstattet. Meist wird, meines Wissens nach, nur eine einfache Behandlung bezahlt.
Alle unsere PPs bekommen Doppelbehandlungen erstattet. Allerdings bei einem 10er Rezept nur 5 und bei einem 6er Rezept nur 3 Doppelbehandlungen. Ist schon seit vielen Jahren so.
Ich hatte in den letzten 30 Jahren 4 Patienten, von denen ich mir die Behandlungen hinten neben dem Datum habe unterschreiben lassen, weil nach der ersten Rechnung von Patientenseite behauptet wurde, dass man angeblich bei einem Termin gar nicht in der Praxis war.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Alle unsere PPs bekommen Doppelbehandlungen erstattet. Allerdings bei einem 10er Rezept nur 5 und bei einem 6er Rezept nur 3 Doppelbehandlungen. Ist schon seit vielen Jahren so.
Ich hatte in den letzten 30 Jahren 4 Patienten, von denen ich mir die Behandlungen hinten neben dem Datum habe unterschreiben lassen, weil nach der ersten Rechnung von Patientenseite behauptet wurde, dass man angeblich bei einem Termin gar nicht in der Praxis war.
Gruß von Monique
10 mal KG ZNS und das sind bei mir 10 Termine je 50 Minuten.
Hat bisher keine Probleme mit der privaten Kasse gegeben.
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Wallny schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe eine Pat. schwerst betroffen und mehrfach behindert die bekommt KG ZNS Doppelbehandlung plus HB als Privatrezept. Ich mache
10 mal KG ZNS und das sind bei mir 10 Termine je 50 Minuten.
Hat bisher keine Probleme mit der privaten Kasse gegeben.
@Wallny
Okay, wieder was gelernt. 🤣 Wir machen ganz ausnahmsweise nur bei manche gesetzlich Versicherte ZNS-Patienten eine vorübergehende (!) Doppelbehandlung, sonst grundsätzlich nicht.
Erstens sehen wir darin in der Regel keinen therapeutischen Mehrwert. Und zweitens brauchen wir schlichtweg die Zeit um auch andere Patienten überhaupt behandeln zu können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
@Wallny
Okay, wieder was gelernt. 🤣 Wir machen ganz ausnahmsweise nur bei manche gesetzlich Versicherte ZNS-Patienten eine vorübergehende (!) Doppelbehandlung, sonst grundsätzlich nicht.
Erstens sehen wir darin in der Regel keinen therapeutischen Mehrwert. Und zweitens brauchen wir schlichtweg die Zeit um auch andere Patienten überhaupt behandeln zu können.
Hallo Lars, ich kenne keine PKV die die Doppelbehandlung nicht erstattet.
Ich habe einen hohen Privatpatientenanteil und alle haben Doppelbehandlung.
Wenn ich eine VO mit 10 x KG Doppelbehandlung bekomme, rechne ich 10 x KG Doppelbehandlung ab.
In 20 Jahren hat keine Kasse eine Rechnung von mir gekürzt, alle privaten Kassen zahlen Doppelbehandlung und im Gegensatz zur GKV sind 10 Termine auch 10 x DB.
Bei der GKV bedeuten 10 x KG DB 5 Behandlungen.
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars, ich kenne keine PKV die die Doppelbehandlung nicht erstattet.
Ich habe einen hohen Privatpatientenanteil und alle haben Doppelbehandlung.
Wenn ich eine VO mit 10 x KG Doppelbehandlung bekomme, rechne ich 10 x KG Doppelbehandlung ab.
In 20 Jahren hat keine Kasse eine Rechnung von mir gekürzt, alle privaten Kassen zahlen Doppelbehandlung und im Gegensatz zur GKV sind 10 Termine auch 10 x DB.
Bei der GKV bedeuten 10 x KG DB 5 Behandlungen.
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JuDu schrieb:
@Break ok, dass hilft mir weiter.
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JuDu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das kann sein. Mir ging es gar nicht um die Unterschriften, sondern um die Behandlungsanzahl.
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PhysioDino schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist auf der privaten Verordnung Doppelbehandlung durch den Arzt verordnet, haben die Versicherten auch Anspruch auf Vergütung. Wir geben den Pat. vorab im Rahmen der Honorarvereinbarung die Info, Rücksprache mit Ihrer PKV zu halten.
@PhysioDino
Ich hatte doch schon geschrieben: "Wieder was gelernt."? 😎
Abgesehen davon ist immer noch die Frage wie die PKV das im Einzelfall interpretiert. Wir wissen doch allen, dass die PKV das ganze Erstattungsprozedere sehr, sehr unterschiedlich auslegen kann und das in der Praxis auch tut. Da habe ich in 40 Jahre schon einiges erlebt, auch mit meiner eigenen PKV.
Nichtsdestotrotz sehen wir für unserer Praxis nur in den allerseltensten Fälle einen deutlichen therapeutischen Mehrwert in eine Doppelbehandlung. Ich kenne auch keine Studien die eine klare Evidenz für die Doppelbehandlung beschreiben. Ich glaube, dass ist eher so eine Gefühlssache vieler Therapeuten. So nach dem Motto: Viel hilft viel. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break
@PhysioDino
Ich hatte doch schon geschrieben: "Wieder was gelernt."? 😎
Abgesehen davon ist immer noch die Frage wie die PKV das im Einzelfall interpretiert. Wir wissen doch allen, dass die PKV das ganze Erstattungsprozedere sehr, sehr unterschiedlich auslegen kann und das in der Praxis auch tut. Da habe ich in 40 Jahre schon einiges erlebt, auch mit meiner eigenen PKV.
Nichtsdestotrotz sehen wir für unserer Praxis nur in den allerseltensten Fälle einen deutlichen therapeutischen Mehrwert in eine Doppelbehandlung. Ich kenne auch keine Studien die eine klare Evidenz für die Doppelbehandlung beschreiben. Ich glaube, dass ist eher so eine Gefühlssache vieler Therapeuten. So nach dem Motto: Viel hilft viel. 😉
Um Ärger von vornherein aus dem Weg zu gehen, halbiere ich die Anzahl.
Ich finde Doppeltermine sehr gut bei Patienten, die aus finanziellen Gründen nur den Beihilfesatz bezahlen können. 1 x KG Doppelbehandlung ist dann 30 Minuten. Macht gerade bei meinen COPD Patienten Sinn. Und für 15 Minuten Behandlung fange ich gar nicht erst an...
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Bei meinen Patienten waren es immer nur Beihilfestellen, die 10 x Doppelbehandlungen auf 5 Dppeltermine bei der Erstattung gekürzt hatten. Nicht immer, aber manchmal.
Um Ärger von vornherein aus dem Weg zu gehen, halbiere ich die Anzahl.
Ich finde Doppeltermine sehr gut bei Patienten, die aus finanziellen Gründen nur den Beihilfesatz bezahlen können. 1 x KG Doppelbehandlung ist dann 30 Minuten. Macht gerade bei meinen COPD Patienten Sinn. Und für 15 Minuten Behandlung fange ich gar nicht erst an...
Gruß von Monique
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique COPD mit normaler KG-Doppelbehandlung? Warum dann nicht KG-Muko mit dem entsprechenden Zeitaufwand und Preis? In meinen Augen unnötige Trickserei.neutral_face
Von den COPD Patienten abgesehen, ich habe auch viele alte Patienten, für die 30 Minuten absolut sinnvoll sind.
Das hat mit Trickserei gar nichts zu tun.
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M0nique schrieb:
Weil die Ärzte das aus unerfindlichen Gründen einfach nicht verschreiben wollen. Und ich kann die Rezepte ja nicht umschreiben.
Von den COPD Patienten abgesehen, ich habe auch viele alte Patienten, für die 30 Minuten absolut sinnvoll sind.
Das hat mit Trickserei gar nichts zu tun.
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Horatio72 schrieb:
@M0nique Jawoll. Mach ich auch so seit eine PP mal gesagt hatte sie war nur 5 mal da statt 8 mal. Die Unterschrift ist tatsächlich bei den PPs nur für mich zur Absicherung.
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PhysioDino schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij der Gedanke zur Doppelbehandlung betrifft die NeuroTh.
Grundsätzlich sind Doppelbehandlungen eine urdeutsche Erfindung. Ich kenne kein anderes Land wo es das gibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PhysioDino Auch da gibt es keine, mir bekannte, Evidenz für eine Doppelbehandlung. Somit sehen wir dort genauso wenig einen therapeutischen Mehrwert (bis auf einge ganz wenig Spezialfälle, wo eine längere Behandlungszeit sinnvoll sein kann).
Grundsätzlich sind Doppelbehandlungen eine urdeutsche Erfindung. Ich kenne kein anderes Land wo es das gibt.
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elena34 schrieb:
Warum unterschreibt Sie, wenn Sie privat ist?
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postri-77 schrieb:
Die Zeitangabe steht oft in Preislisten von Privatkrankenkassen. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob es sich dabei um einen Empfehlungswert oder einen bindenden Wert handelt. In der Vergangenheit hatte ich Diskussionen mit Beihilfe-Patienten, bei denen beispielsweise €22,50 für 30 Minuten angesetzt wurden. Diese Patienten, meistens Lehrer, haben strikt darauf bestanden, dass sich die Abrechnung exakt an diese Vorgaben hält.
Naja bindend kann der Wert ja nicht sein, weil die PKVs weder einen Vertrag mit den ausstellenden Ärzten/HPs haben noch mit den Heilmittelerbringern.
Ich frage mich dann Folgendes:
Wenn nirgendwo steht wie lange eine Einheit sein soll - wie kann man denn dann eine Doppeleinheit durchführen?
Da kann ich ja auch gleich eine Achtzig Fachbehandlung durchführen und sagen eine Einheit hat die Länge 1min.
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Halbtitan schrieb:
@postri-77
Naja bindend kann der Wert ja nicht sein, weil die PKVs weder einen Vertrag mit den ausstellenden Ärzten/HPs haben noch mit den Heilmittelerbringern.
Ich frage mich dann Folgendes:
Wenn nirgendwo steht wie lange eine Einheit sein soll - wie kann man denn dann eine Doppeleinheit durchführen?
Da kann ich ja auch gleich eine Achtzig Fachbehandlung durchführen und sagen eine Einheit hat die Länge 1min.
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Halbtitan schrieb:
Wo steht denn wie lang, bei einem Privatpatienten, eine Einheit KG oder MT ist?
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