Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Habt ihr schon mal was davon gehört, dass Privatpatienten ab einer bestimmten Anzahl von Rezepten sozusagen budgetiert werden ? Das sie dann keine Übernahme der Zahlung mehr bekommen ?
Viele Grüße und ein schönes WE :)
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Carlito schrieb:
Hallo.
Habt ihr schon mal was davon gehört, dass Privatpatienten ab einer bestimmten Anzahl von Rezepten sozusagen budgetiert werden ? Das sie dann keine Übernahme der Zahlung mehr bekommen ?
Viele Grüße und ein schönes WE :)
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Andrea Platzer schrieb:
Ich kenne in zehn Jahren 3-4 Situationen, dass Patienten ein Schreiben bekommen haben, dass die Zahlung auf Kulanz basiert, nur noch bis zu einem gewissen Zeitpunkt übernommen wird etc.... Allerdings habe ALLE nach Protest hierüber (z.B. auf welcher Grundlage das begründet sein soll, wenn eine Verordnung vorliegt) ihre Rezepte weiter erstattet bekommen.
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Carlito schrieb:
Super danke !
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therapeutin schrieb:
Es gibt kein Budget,sondern es wird alles nach dem Vertrag abgerechnet und erstattet. Es gibt Verträge,da sind Leistungen für Heilmittel auf eine bestimmte Summe begrenzt (1 Pat. hat das bei der Allianz und liegt bei 2500€,was darüber liegt muss er selbst bezahlen) dementsprechend kostet ihr Vertrag halt...
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Alexander Fischer schrieb:
Ich habe einen Patienten der im Jahr 50 Behandlungen bekommt. Steht im Vertrag so drinnen. Habe es selber gelesen.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt PKV'en die die Erstattung bei regelmäßiger Therapie der gleichen Erkrankung einschränken oder gar nicht mehr erstatten. Das wird von einem Gutachter geprüft und man muss dem widersprechen oder ggf. klagen.
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Eberhard schrieb:
Was sagt uns das alles? Es ist bei jeder PKK anders!
Wenn keine vertragliche Limitierung besteht, gilt das Vereinbarte: Liegt eine ärtzl. VO vor, muss erstattet werden.
Gruß
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Herbert schrieb:
Und derzeit sind alle PKVen auf Kostenreduzierung aus. Habe jetzt ein Schreiben einer Patientin gelesen, wo die H. Merk... schreibt, sie wären zur Behandlung von akuten Krankheitszuständen da, und bei einer dauerhafteren Behandlung ginge man von prophylakt. Charakter der Therapie aus. Das ist an Witz alles nicht mehr zu überbieten.
Wenn keine vertragliche Limitierung besteht, gilt das Vereinbarte: Liegt eine ärtzl. VO vor, muss erstattet werden.
Gruß
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morpheus-06 schrieb:
Müssen die nicht, kennst du alle Veträge? Zur Not muss man klagen und das macht fast niemand.
Müssen die nicht, kennst du alle Veträge?.
Hatte geschrieben, wenn keine Limitierung. Kannst Du lesen?
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Herbert schrieb:
morpheus-06 schrieb am 11.3.17 17:45:
Müssen die nicht, kennst du alle Veträge?.
Hatte geschrieben, wenn keine Limitierung. Kannst Du lesen?
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sgzd schrieb:
Genau so ist es...!
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